Patentsteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Zunächst erfolgte die Einführung der Gewerbefreiheit im [[Großherzogtum Berg]] (1806) und danach im [[Königreich Westfalen]] (1807), um dann im gesamten annektierten Gebiet des [[Kaiserreich Frankreich|Kaiserreich Frankreich]] eingeführt zu werden. Zwar waren im [[Königreich Westfalen]] die Monopole und Privilegien schon durch die Verfassung aufgehoben, 1809 erfolgte jedoch durch ein eigenes Gesetz das Verbot der [[Zunft|Zünfte]] und die Beschlagnahmung ihrer Vermögen. Ein ähnlich lautendes Gesetz wurde 1809 im [[Großherzogtum Berg]] erlassen. | Zunächst erfolgte die Einführung der Gewerbefreiheit im [[Großherzogtum Berg]] (1806) und danach im [[Königreich Westfalen]] (1807), um dann im gesamten annektierten Gebiet des [[Kaiserreich Frankreich|Kaiserreich Frankreich]] eingeführt zu werden. Zwar waren im [[Königreich Westfalen]] die Monopole und Privilegien schon durch die Verfassung aufgehoben, 1809 erfolgte jedoch durch ein eigenes Gesetz das Verbot der [[Zunft|Zünfte]] und die Beschlagnahmung ihrer Vermögen. Ein ähnlich lautendes Gesetz wurde 1809 im [[Großherzogtum Berg]] erlassen. | ||
====Beschlagnahme des Zunftvermögens==== | |||
Die Unterlagen und Archivalien über die Beschlagnahmungen sind auch heute noch in den regionalen Archiven bei den entsprechenden Rechtsnachfolgern zu finden. | |||
===Staatliche Gewerbezulassung=== | ===Staatliche Gewerbezulassung=== |
Version vom 12. Oktober 2009, 16:44 Uhr
Einleitung
Die Gewerbefreiheit wurde in Frankreich im Kontext der Französischen Revolution 1791 verkündet. Alle Privilegien, Monopole und Vorrechte von Unternehmern und Zünften wurden damals aufgehoben.
Großherzogtum Berg/Königreich Westphalen
Zunächst erfolgte die Einführung der Gewerbefreiheit im Großherzogtum Berg (1806) und danach im Königreich Westfalen (1807), um dann im gesamten annektierten Gebiet des Kaiserreich Frankreich eingeführt zu werden. Zwar waren im Königreich Westfalen die Monopole und Privilegien schon durch die Verfassung aufgehoben, 1809 erfolgte jedoch durch ein eigenes Gesetz das Verbot der Zünfte und die Beschlagnahmung ihrer Vermögen. Ein ähnlich lautendes Gesetz wurde 1809 im Großherzogtum Berg erlassen.
Beschlagnahme des Zunftvermögens
Die Unterlagen und Archivalien über die Beschlagnahmungen sind auch heute noch in den regionalen Archiven bei den entsprechenden Rechtsnachfolgern zu finden.
Staatliche Gewerbezulassung
Seither erfolgte die Zulassung zu einem Gewerbe nicht mehr durch eine Zunft, sondern der Staat erteilte ein Gewerbepatent, das gegen die Zahlung einer bestimmten Summe, der „Patentsteuer“, erworben werden konnte. Qualitätskontrollen sollten dem Markt, also den Käufern, überlassen bleiben. Nur in 34 Fällen musste eine besondere Qualifikation nachgewiesen werden, so bei den Gesundheitsberufen.
Neue Steuer
Faktisch wurde damit eine neue Steuer eingeführt, um die Finanznot des Staates zu mildern.
Hier ein Bescheid über die Patentsteuer für den Schustermeister Anton Selting aus der Gemeinde Ramsdorf im Departement Lippe des Jahres 1812: