Zunft: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Anfang vom Ende der Zünfte setzte um 1810 ein, als die in Frankreich bereits eingeführte Gewerbefreiheit unter Napoleon auch in Westfalen durchgesetzt wurde. Beendet wurde damit nicht nur ein altes Prinzip berufsgenossenschaftlichen Zusammenschlusses, sondern auch eine alte Form der Solidargemeinschaft, des Sozialverbandes. Die Gewerbetreibenden wurden als Steuerpflichtige in der [[Patentrolle]] erfaßt und erhielten darüber eine entsprechende Bescheinigung.


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
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Version vom 12. Oktober 2009, 15:58 Uhr

Definitionen

„Eine Zunft – von althochdeutsch zumft „zu ziemen“ – bezeichnet eine ständische Körperschaft von Handwerkern, die im Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstand und bis ins 19. Jahrhundert existierte. In den Zünften wurden die Regeln der jeweiligen Handwerksberufe aufgestellt und überwacht, beispielsweise Ausbildungsregeln, Arbeitszeiten, Produktqualität und Preise. Neben dieser wirtschaftlichen Funktion nahmen die Zünfte auch noch religiöse, soziale, kulturelle und militärische Aufgaben wahr. Alle Handwerker des Mittelalters mussten zur Berufsausübung in der Stadt Mitglied ihrer Zunft sein. Zünfte hatten ihren Sitz in größeren Orten oder dort, wo eine bestimmte Berufsgruppe besonders häufig anzutreffen war. Jede Zunft hatte ein Zunfthaus oder eine Zunftstube in der einmal im Jahr ein Zunftmahl stattfand.“[1]

„Eine Zunft ist ein geografisch begrenzter Zwangsverband von Betrieben des Handwerks, des Kleinhandels oder von Dienstleistungen, der in vormodernen Epochen marktordnende Aufgaben wahrnimmt.“[2]

Genealogisch interessante Quellen

Literatur

Referenzen

  1. Artikel Zunft. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. Arnd Kluge, Die Zünfte, zitiert nach Anke Sczesny (siehe Literatur).

Vergleiche

Ende der Zünfte

Der Anfang vom Ende der Zünfte setzte um 1810 ein, als die in Frankreich bereits eingeführte Gewerbefreiheit unter Napoleon auch in Westfalen durchgesetzt wurde. Beendet wurde damit nicht nur ein altes Prinzip berufsgenossenschaftlichen Zusammenschlusses, sondern auch eine alte Form der Solidargemeinschaft, des Sozialverbandes. Die Gewerbetreibenden wurden als Steuerpflichtige in der Patentrolle erfaßt und erhielten darüber eine entsprechende Bescheinigung.