Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/048: Unterschied zwischen den Versionen

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Beweiskraft zu haben scheinen. So heisst es unter andern in einem Akt der Düsseldorfer Cantzlei v.J.1641 also: "Immitelst aber sollen obgemeltem Leutenant Barnss wegen seiner Haussfrawen Barbaren von Breill die von gedachtes von Harff Vatter, weilandt Damen von Harff nachgelassene gereide gueter alss balt unweigerlich aussgefolgt werden." - Nachdem Daem von Harff am 13.Januar 1641 das Zeitliche gesegnet hatte, bedachte sich Barbara nicht lange und heirathete den Gerhard von Bahren Holländischen Lieutenant et post Captain. Der Herr Lieutenant säumte seiner Seits auch nicht lange, um seinen Schatz zu heben, und da er die Goldgulden nicht gleich ausgezahlt erhielt - denn das Testament des Daem von Harff ward aus nicht unerheblichen Gründen angefochten - so nahm er unter Protektion der Hochmögenden General-Staaten von den Harffischen Gütern im Lüttiger Lande Besitz und schaltete damit nach seiner Willkür. Johann von Harff hat sich mit dem Herrn Capitain im J. 1648 verglichen. - Daem von Harff wohnte in seinen spätern Lebensjahren zu Cöln in dem Hause auf dem Neumarkt, Schwerthoff oder Schleyff-Haus, sodann Dreyborner Hof genannt: das er im J.1612 käuflich an sich gebracht hatte<ref>Franz Ludwig Frh. von Harff verkaufte den Dreyborner Hof im J.1784 an Augusta Gräfin von Sternberg geborne Gräfin zu Manderscheid, und kaufte dagegen den Ahremberger Hof, vormals der Herzoglich Clevische Hof genannt, auf St.Johannis Strassen, gegen Servatius Kirchen über gelegen. Diesen Hof erhielt Graf Diederich von Cleve im J.1301 vom Ritter Franco vom Horne in Erbpacht: man s.Lacomblet Bd. III. p. 8.</ref>.
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Johann Frh. von Harff Herr zu Dreyborn, Heistert, Hüls, Vettelhoven und Laurenzberg, Erbmarschall des Fürstenthums Jülich, Chur-Pfältzischer Rath, Kämmerer, und seit 1645 Amtmann zu Monjoye. Herzog Wolfgang Wilhelm verlieh ihm durch Decret vom 9.May 1650 das Prädikat Freiherr. Seit dem J.1641 gab er sich vielfache Mühe, um auch seine weiblichen Nachkommen zu Dreyborn lehensfähig zu machen; aber erst im J.1655 erlangte er von Herzog Philipp Wilhelm eine Belehnung mit Dreyborn "für sich und alle seine Descendenten männlichen und weiblichen Geschlechts, jedoch dem Mannsstamme
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Beweiskraft zu haben scheinen. So heisst es unter andern in einem Akt der Düsseldorfer Cantzlei v.J.1641 also: "Immitelst aber sollen obgemeltem Leutenant Barnss wegen seiner Haussfrawen Barbaren von Breill die von gedachtes von Harff Vatter, weilandt Damen von Harff nachgelassene gereide gueter alss balt unweigerlich aussgefolgt werden." - Nachdem Daem von Harff am 13.Januar 1641 das Zeitliche gesegnet hatte, bedachte sich Barbara nicht lange und heirathete den Gerhard von Bahren Holländischen Lieutenant et post Captain. Der Herr Lieutenant säumte seiner Seits auch nicht lange, um seinen Schatz zu heben, und da er die Goldgulden nicht gleich ausgezahlt erhielt - denn das Testament des Daem von Harff ward aus nicht unerheblichen Gründen angefochten - so nahm er unter Protektion der Hochmögenden General-Staaten von den Harffischen Gütern im Lüttiger Lande Besitz und schaltete damit nach seiner Willkür. Johann von Harff hat sich mit dem Herrn Capitain im J. 1648 verglichen. - Daem von Harff wohnte in seinen spätern Lebensjahren zu Cöln in dem Hause auf dem Neumarkt, Schwerthoff oder Schleyff-Haus, sodann Dreyborner Hof genannt: das er im J.1612 käuflich an sich gebracht hatte[1].

C.

Johann Frh. von Harff Herr zu Dreyborn, Heistert, Hüls, Vettelhoven und Laurenzberg, Erbmarschall des Fürstenthums Jülich, Chur-Pfältzischer Rath, Kämmerer, und seit 1645 Amtmann zu Monjoye. Herzog Wolfgang Wilhelm verlieh ihm durch Decret vom 9.May 1650 das Prädikat Freiherr. Seit dem J.1641 gab er sich vielfache Mühe, um auch seine weiblichen Nachkommen zu Dreyborn lehensfähig zu machen; aber erst im J.1655 erlangte er von Herzog Philipp Wilhelm eine Belehnung mit Dreyborn "für sich und alle seine Descendenten männlichen und weiblichen Geschlechts, jedoch dem Mannsstamme


  1. Franz Ludwig Frh. von Harff verkaufte den Dreyborner Hof im J.1784 an Augusta Gräfin von Sternberg geborne Gräfin zu Manderscheid, und kaufte dagegen den Ahremberger Hof, vormals der Herzoglich Clevische Hof genannt, auf St.Johannis Strassen, gegen Servatius Kirchen über gelegen. Diesen Hof erhielt Graf Diederich von Cleve im J.1301 vom Ritter Franco vom Horne in Erbpacht: man s.Lacomblet Bd. III. p. 8.