Amtsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. September 2009, 18:26 Uhr
Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt. |
Der Begriff
Das Amtsgericht ist in Deutschland neben dem Landgericht (und selten dem Oberlandesgericht) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
3 - Amtsgericht - {eng=Magistrates' Court, deu=Amtsgericht, rus=участковый суд}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Amtsgericht,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Es gibt keine untergeordneten Objekte.
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Das übergeordnete Objekt in das Landgericht. Am Objekt/Objekttyp Amtsgericht steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung des Landgerichts>, ist (auf deu) Amtsgericht,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Amtsgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.