Reichskommissariat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Reichskommissar war der Inhaber einer höheren oder obersten [[Verwaltungseinheit]] der Exekutive im Deutschen Reich seit 1871. Dieser unterstand bis 1918 direkt dem [[Reichskanzler]], seit Gründung der Weimarer Republik 1919 dem [[Reichspräsidenten]], dem Reichskanzler oder einem [[Reichsminister]]. Die Funktion des Reichskommissars bestand in der Aufgabe, bei besonderen Anlässen im Einzelfall für die direkte Durchsetzung der obersten [[Regierungspolitik]] in den Königreichen (bis 1918) oder Ländern des Deutschen Reiches (ab 1919) zu sorgen. So wurden in der Weimarer Republik Reichskommissare durch den Reichspräsdienten eingesetzt für die sog. "[[Reichsexekution]]" 1923 nach Absetzung der sächsischen Landesregierung und 1932 in [[Preußen]] ([[Preußenschlag]]).  
Der Reichskommissar war der Inhaber einer höheren oder obersten [[Verwaltungseinheit]] der Exekutive im Deutschen Reich seit 1871. Dieser unterstand bis 1918 direkt dem [[Reichskanzler]], seit Gründung der Weimarer Republik 1919 dem [[Reichspräsidenten]], dem Reichskanzler oder einem [[Reichsminister]]. Die Funktion des Reichskommissars bestand in der Aufgabe, bei besonderen Anlässen im Einzelfall für die direkte Durchsetzung der obersten [[Regierungspolitik]] in den Königreichen (bis 1918) oder Ländern des Deutschen Reiches (ab 1919) zu sorgen. So wurden in der Weimarer Republik Reichskommissare durch den Reichspräsdienten eingesetzt für die sog. "[[Reichsexekution]]" 1923 nach Absetzung der sächsischen Landesregierung und 1932 in [[Preußen]] ([[Preußenschlag]]).  


Nach 1933 bestand diese Möglichkeit der [[Exekutivgewalt]] fort. Jedoch wurde es nunmehr als Herrschaftsinstrument der Diktaturdurchsetzung -gewalt im Deutschen Reich benutzt. Auch nach Beginn des 2. Weltkrieges am 1. September 1939 wurden in den von Deutschland besetzten Gebieten Reichskommissariate als oberste Instanz der Verwaltung eingerichtet ("Ostland", Norwegen etc.)
Nach 1933 bestand diese Möglichkeit der [[Exekutivgewalt]] fort. Jedoch wurde sie nunmehr als Herrschaftsinstrument der Diktaturdurchsetzung -gewalt im Deutschen Reich benutzt. Auch nach Beginn des 2. Weltkrieges am 1. September 1939 wurden in den von Deutschland besetzten Gebieten Reichskommissariate als oberste Instanz der Verwaltung eingerichtet ("Ostland", Norwegen etc.)


Zur Bedeutung des sog. "[[Staatskommissars]]" der Bundesrepblik Deutschland siehe Artikel 85 Abs. 4 [[Grundgesetz]].
Zur Bedeutung des sog. "[[Staatskommissars]]" der Bundesrepblik Deutschland siehe Artikel 85 Abs. 4 [[Grundgesetz]].

Version vom 18. September 2009, 16:54 Uhr

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Der Begriff

Verwaltungsbegriff der oberen Verwaltungsebene im Deutschen Reich (1933-1945). Ein Reichskommissariat wurde in Generalbezirke eingeteilt. Im Verlaufe des 2. Weltkrieges gab es mehrere Reichskommissariate. Zum Beispiel: die Reichskommissariate Ostland und Ukraine.[1]

Der Reichskommissar war der Inhaber einer höheren oder obersten Verwaltungseinheit der Exekutive im Deutschen Reich seit 1871. Dieser unterstand bis 1918 direkt dem Reichskanzler, seit Gründung der Weimarer Republik 1919 dem Reichspräsidenten, dem Reichskanzler oder einem Reichsminister. Die Funktion des Reichskommissars bestand in der Aufgabe, bei besonderen Anlässen im Einzelfall für die direkte Durchsetzung der obersten Regierungspolitik in den Königreichen (bis 1918) oder Ländern des Deutschen Reiches (ab 1919) zu sorgen. So wurden in der Weimarer Republik Reichskommissare durch den Reichspräsdienten eingesetzt für die sog. "Reichsexekution" 1923 nach Absetzung der sächsischen Landesregierung und 1932 in Preußen (Preußenschlag).

Nach 1933 bestand diese Möglichkeit der Exekutivgewalt fort. Jedoch wurde sie nunmehr als Herrschaftsinstrument der Diktaturdurchsetzung -gewalt im Deutschen Reich benutzt. Auch nach Beginn des 2. Weltkrieges am 1. September 1939 wurden in den von Deutschland besetzten Gebieten Reichskommissariate als oberste Instanz der Verwaltung eingerichtet ("Ostland", Norwegen etc.)

Zur Bedeutung des sog. "Staatskommissars" der Bundesrepblik Deutschland siehe Artikel 85 Abs. 4 Grundgesetz.

GOV-Objekttyp

173 - Reichskommissariat - {deu=Reichskommissariat, pol=Komisariat Rzeszy, rus=Рейхскомиссариат, ukr=Райхскомісаріат}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Reichskommissariat,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) Generalbezirk,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 heißt ab 1871 bis 1945  (auf deu) Deutsches Reich,
 ist ab 1871 bis 1945 (auf deu) Staat;

Besonderheiten

keine

Ähnliche Objekttypen

keine

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Reichskommissariat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (31.7.2007)
  • Brockhaus-Enzyklopädie, 22. Auflage 1996, 18. Band