Brandkataster: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Sachsen) |
K (→Westfalen) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
==Brandkataster== | ==Brandkataster== | ||
[[Bild: Wap-pro-feuersoz.jpg|thumb|200px| Schild 1881-1890]] | [[Bild: Wap-pro-feuersoz.jpg|thumb|200px| Schild 1881-1890]] | ||
=== [[Herzogtum Cleve|Herzogthumb Cleve]] und ''[[Grafschaft Mark|Graffschafft Marck]]''". === | |||
In der Zeit vor Einführung des elektrischen Stroms im 20. Jahrhundert zur Hausbeleuchtung, bildeten die Gefahren, die vom Feuer ausgingen (Kerze, Steinöl) besonders für die Stadtbevölkerung wegen der engen Wohnbebauung eine große Bedrohung. Durch das Feuer wurden häufig ganze Stadtviertel an einem Tag in Schutt und Asche gelegt. Im Jahre 1722 wurde die Gründung der genossenschaftlich organisierten Feuersozietät auf westfälischem Boden vollzogen, am 1. Mai unterschreibt Friedrich Wilhelm I. von [[Preußen]] das "Reglement" zur Gründung einer Feuer-Sozietät für die Städte "in dem [[Herzogtum Cleve|Herzogthumb Cleve]] und [[Grafschaft Mark|Graffschafft Marck]]'' Der erste Schritt zum Aufbau der späteren Westfälischen Provinzial- Feuer-Sozietät wird gemacht. | |||
===[[Westfalen]]=== | ===[[Westfalen]]=== | ||
Zum 01.01.1837 werden sämtliche in der Provinz Westfalen bestehenden Sozietäten gegen "Feuersgefahr" aufgelöst und zu einer einzigen Provinzial-Sozietät verschmolzen. Der Name: Provinzial-Feuer-Sozietät der Provinz Westfalen. | |||
===[[Fürstbistum Münster]]=== | ===[[Fürstbistum Münster]]=== |
Version vom 5. September 2009, 13:48 Uhr
Brandkataster
Herzogthumb Cleve und Graffschafft Marck".
In der Zeit vor Einführung des elektrischen Stroms im 20. Jahrhundert zur Hausbeleuchtung, bildeten die Gefahren, die vom Feuer ausgingen (Kerze, Steinöl) besonders für die Stadtbevölkerung wegen der engen Wohnbebauung eine große Bedrohung. Durch das Feuer wurden häufig ganze Stadtviertel an einem Tag in Schutt und Asche gelegt. Im Jahre 1722 wurde die Gründung der genossenschaftlich organisierten Feuersozietät auf westfälischem Boden vollzogen, am 1. Mai unterschreibt Friedrich Wilhelm I. von Preußen das "Reglement" zur Gründung einer Feuer-Sozietät für die Städte "in dem Herzogthumb Cleve und Graffschafft Marck Der erste Schritt zum Aufbau der späteren Westfälischen Provinzial- Feuer-Sozietät wird gemacht.
Westfalen
Zum 01.01.1837 werden sämtliche in der Provinz Westfalen bestehenden Sozietäten gegen "Feuersgefahr" aufgelöst und zu einer einzigen Provinzial-Sozietät verschmolzen. Der Name: Provinzial-Feuer-Sozietät der Provinz Westfalen.
Fürstbistum Münster
Als Landesherr ordnet der Bischof von Münster endgültig mit Edikt vom 15.4.1768 eine Brandversicherungs-Gesellschaft (Brandsozietät) „gnädigts“ an, die am 1.1.1769 in Kraft trat. Danach mussten die Bürgermeister und Räte der Städte die Häuser und Gebäude „taxieren“. Vom Taxwert (aestimati) mussten die Hauseigentümer je „Pistole“ (Werteinheit) einen Betrag (Brandschatzung) von zwei Pfennigen bezahlen, um die Vorleistungen der „Landschafts-Pfennigskammer“ in Münster auszugleichen, die am 16.9.1771 auf 10.432 Reichtaler angewachsen waren.
Zu Zweck der Taxation und Umlageerhebung wurden in den Kommunen (Ämter, Städte, Kirchspiele) des Fürstbistums Brandkataster angelegt, in deren Verlauf alle Häuser Hausnummern erhielten, welche erst um 1806 wieder geändert wurden.
Die Schäden und das Umlagesystem in den Ämtern des Fürstbistums Münster stellte sich beispielhaft im Geschäftsjahr 1774/75 wie folgt dar:
- Fürstbistum Münster/Brandsozietät1775 Ämter 1
- (Betr. Amt Wolbeck (historisch), Amt Horstmar)
- Fürstbistum Münster/Brandsozietät1775 Ämter 2
- Fürstbistum Münster/Brandsozietät1775 Ämter 3
- (Betr. Amt Meppen, Amt Vechta, Amt Cloppenburg)
Sachsen
Im Jahre 1729 wurde in Sachsen die Generalbrandkasse als staatliche Brandversicherung begründet. Eine Neuorganisation erfolgte 1784 durch die Bildung der Brandversicherungssozietät (eine Art Versicherungsanstalt).
Grundlage war die Erfassung aller Gebäude mit ihrem entsprechenden Wert in Katastern. Revisionen des Feuerversicherungswesens erfolgten 1835, 1862 und 1876. Seit 1835 verwaltete die dem Ministerium des Innern unterstellte Brandversicherungskommission das Brandversicherungswesen. 1910 erfolgten weitere Änderungen: Die Landesbrandversicherungsanstalt, von der Brandversicherungskammer verwaltet, unterhielt fortan zur Erledigung technischer Geschäfte Brandversicherungsämter, deren Beamte bei Versicherungsbeginn sowie im Schadensfall die Gebäude nach ihrem Wert oder erlittenem Schaden schätzten.
Es war die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Brandkassen, alle versicherten Gebäude in ein örtliches Brandkataster einzutragen. Jedes Gebäude wurde unter einer Katasternummer registriert. Diese Brandkataster enthielten alle Angaben über die versicherten Gebäude einschließlich der Angabe ihrer Lage, ihres Verwendungszweckes, des taxierten Wertes, der Gefahrenklasse und den Namen des Eigentümers. Sie wurden von den örtlichen Behörden geführt.
Quellenbewertung
Unverzichtbare Quelle für die Erstellung von Häuserbüchern. Ebenso hilfreich für Familienrekonstruktionen, besonders bei mehrfachem Vorkommen des gleichen Familiennamens im Ort.