Inspektor: Unterschied zwischen den Versionen
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Im älteren und allgemeineren Gebrauch für „Gutsverwalter“. Der Inspektor wurde auch in der Kirchenhierarchie für einen Superintendent verwendet. | Im älteren und allgemeineren Gebrauch für „Gutsverwalter“ oder "[[Arrendator]]". Der Inspektor wurde auch in der Kirchenhierarchie für einen Superintendent verwendet. | ||
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Version vom 9. Juli 2009, 21:17 Uhr
Der Titel Inspektor (lat. inspector = Beschauer) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland.
Im älteren und allgemeineren Gebrauch für „Gutsverwalter“ oder "Arrendator". Der Inspektor wurde auch in der Kirchenhierarchie für einen Superintendent verwendet.