Köllmisch Nausseden: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Name weist auf einen Neusiedler, der nach dem Recht der Stadt Kulm angesiedelt wurde und daher vermutlich ein ethnisch Deutscher war. Kulmische Handfeste: So heißt die 1233 erlassene Verfassung des Ordenslandes Preußen, durch die Rechte und Freiheiten der neuen Gemeinden gesichert wurden. Grundlage war das Magdeburgische Stadtrecht. Das kulmische Recht galt überall außer in großen Städten wie Elbing, Braunsberg, Frauenburg, Memel, wo lübisches Recht nach der Stadt Lübeck galt. Bauern -meist Deutsche-, die nach kulmischem Recht eingestuft waren, hießen Kölmer oder Cölmer. Aus den Kölmern ging später die Schicht der Gutsherren hervor. Das kölmische Recht war besser als das magdeburgische. Einheimische Prußen und Kuren sowie zugewanderte Szameiten und Litauer wurden nach dem schlechteren preußischen Recht eingestuft.
Der Name weist auf einen Neusiedler, der nach dem Recht der Stadt Kulm angesiedelt wurde und daher vermutlich ein ethnisch Deutscher war. Kulmische Handfeste: So heißt die 1233 erlassene Verfassung des Ordenslandes Preußen, durch die Rechte und Freiheiten der neuen Gemeinden gesichert wurden. Grundlage war das Magdeburgische Stadtrecht. Das kulmische Recht galt überall außer in großen Städten wie Elbing, Braunsberg, Frauenburg, Memel, wo lübisches Recht nach der Stadt Lübeck galt. Bauern -meist Deutsche-, die nach kulmischem Recht eingestuft waren, hießen Kölmer oder Cölmer. Aus den Kölmern ging später die Schicht der Gutsherren hervor. Das kölmische Recht war besser als das magdeburgische. Einheimische Prußen und Kuren sowie zugewanderte Szameiten und Litauer wurden nach dem schlechteren preußischen Recht eingestuft.


*preußisch-litauisch "nausedis" = der Neusiedler, Kolonist  
*preußisch-litauisch '''"nausedis"''' = der Neusiedler, Kolonist  


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Version vom 26. Juni 2009, 22:15 Uhr

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Hierarchie

Regional > Litauen > Köllmisch Nausseden

Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Kreis Ragnit > Köllmisch Nausseden


Einleitung

Köllmisch Nausseden, Kreis Ragnit, Ostpreußen.

Name

Der Name weist auf einen Neusiedler, der nach dem Recht der Stadt Kulm angesiedelt wurde und daher vermutlich ein ethnisch Deutscher war. Kulmische Handfeste: So heißt die 1233 erlassene Verfassung des Ordenslandes Preußen, durch die Rechte und Freiheiten der neuen Gemeinden gesichert wurden. Grundlage war das Magdeburgische Stadtrecht. Das kulmische Recht galt überall außer in großen Städten wie Elbing, Braunsberg, Frauenburg, Memel, wo lübisches Recht nach der Stadt Lübeck galt. Bauern -meist Deutsche-, die nach kulmischem Recht eingestuft waren, hießen Kölmer oder Cölmer. Aus den Kölmern ging später die Schicht der Gutsherren hervor. Das kölmische Recht war besser als das magdeburgische. Einheimische Prußen und Kuren sowie zugewanderte Szameiten und Litauer wurden nach dem schlechteren preußischen Recht eingestuft.

  • preußisch-litauisch "nausedis" = der Neusiedler, Kolonist



Kirchliche Zugehörigkeit

Evangelische Kirche

Köllmisch Nausseden gehörte 1912 zum Kirchspiel Szugken, vor 1900 aber zum Kirchspiel Wischwill.


Zufallsfunde

Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden.

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>NAUDE2KO15CB</gov>