Stubben Nr.17: Unterschied zwischen den Versionen
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worin eine Vergütung für dessen Schullenstich enthalten ist. | worin eine Vergütung für dessen Schullenstich enthalten ist. | ||
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Version vom 13. Juni 2009, 17:19 Uhr
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Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Osterholz > Platjenwerbe > Stubben
Einleitung
Stubben Nr.17, Hof in Stubben, später zu Platjenwerbe, jetzt Gemeinde Ritterhude, Kreis Osterholz, Niedersachsen.
Geschichte des Hofes
1820-1846 (Langenholzteilung und Verkoppelung): Der 1/5 Höfner Christoph Riemschüssel erhält bei der Verkoppelung entsprechend seiner Stellengröße insgesamt eine Fläche von 2,0950 Kuhweiden, und zwar
- (1) den Anschuß am Hofe (Weideland)
- (2) vor dem Wollaher Felde (Plaggenhieb)
- (3) im sogenannten Holze unterhalb den Fühlen (Weideland und Plaggenhieb)
- (4) vor dem Lehmbecksberge am Brundorfer Hauptwege (Plaggenhieb und Schullenstich)
- (5) östlich vom großen Ostermoore (Schullenstich),
worin eine Vergütung für dessen Schullenstich enthalten ist.
Geschlechterfolge
....Hoferbe.....-....Ehepartner..... |
Bemerkungen |
.......Nachname, Vorname.......
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Ergänzende Angaben
Internetlinks
Offizielle Internetseiten