Die Kirchenbücher Schlesiens beider Confessionen (1902)/XI: Unterschied zwischen den Versionen

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1575 hat, ja das zu diesem Herzogthum gehörige {{Sperrschrift|&#160;Reichenstein alle drei Kategorieen}} seit 1569. Immerhin mag es seine Richtigkeit haben, dass erst durch den Superintendenten Leonhard Krenzheim, also nach 1572, im ganzen Umfang des Fürstenthums, zu dem damals auch Wohlau gehörte, mit Ernst darauf gedrungen worden ist, dass allenthalben Kirchenbücher angelegt und geführt wurden<ref>{{Sperrschrift|Ehrhardt}}, Presbyterologie IV. S. 170.</ref>. So reichen diese in ländlichen Parochieen, wie {{Sperrschrift|&#160;Seiffersdorf}} (Kr. Liegnitz) und {{Sperrschrift|&#160;Dittersbach-Herzogswaldau}} (Kr. Lüben), bis 1579 zurück. Auch dann noch freilich hing die Führung mehr vom Gutbefinden des Stelleninhabers als von der Anordnung der Landesregierung ab, wie 1599 der Pfarrer Paul Schreiber in {{Sperrschrift|&#160;Zedlitz}} (Kr. Steinau) die Anlegung des ersten Taufbuches nur als „gut, nützlich und nothwendig" begründet<ref>Eintragung in dem betr. Taufbuche.</ref>.
1575 hat, ja das zu diesem Herzogthum gehörige {{Sperrschrift|Reichenstein alle drei Kategorieen}} seit 1569. Immerhin mag es seine Richtigkeit haben, dass erst durch den Superintendenten Leonhard Krenzheim, also nach 1572, im ganzen Umfang des Fürstenthums, zu dem damals auch Wohlau gehörte, mit Ernst darauf gedrungen worden ist, dass allenthalben Kirchenbücher angelegt und geführt wurden<ref>{{Sperrschrift|Ehrhardt}}, Presbyterologie IV. S. 170.</ref>. So reichen diese in ländlichen Parochieen, wie {{Sperrschrift|Seiffersdorf}} (Kr. Liegnitz) und {{Sperrschrift|Dittersbach-Herzogswaldau}} (Kr. Lüben), bis 1579 zurück. Auch dann noch freilich hing die Führung mehr vom Gutbefinden des Stelleninhabers als von der Anordnung der Landesregierung ab, wie 1599 der Pfarrer Paul Schreiber in {{Sperrschrift|Zedlitz}} (Kr. Steinau) die Anlegung des ersten Taufbuches nur als „gut, nützlich und nothwendig" begründet<ref>Eintragung in dem betr. Taufbuche.</ref>.


&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;In der nicht ohne Beziehung zu Oberschlesien stehenden Herrschaft {{Sperrschrift|&#160;Freudenthal}} ordnet Heinrich der Aeltere von Würben 1591 an<ref>Abgedr. in den Schriften der histor.-statist. Section Mährens IX. S. 342 ff.</ref>, die Täuflinge sammt ihren Eltern und Pathen, die Verlobten und die Verstorbenen ins Kirchenbuch einzuzeichnen, „allerlei Ursach und Nachrichtung halber". Man darf darum annehmen, dass auch {{Sperrschrift|&#160;Oberschlesien}} nicht zu spät Kirchenbücher gehabt haben wird, wie denn {{Sperrschrift|&#160;Rösnitz}} (Kr. Leobschütz) dieselben von 1581  an besitzt.
&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;In der nicht ohne Beziehung zu Oberschlesien stehenden Herrschaft {{Sperrschrift|Freudenthal}} ordnet Heinrich der Aeltere von Würben 1591 an<ref>Abgedr. in den Schriften der histor.-statist. Section Mährens IX. S. 342 ff.</ref>, die Täuflinge sammt ihren Eltern und Pathen, die Verlobten und die Verstorbenen ins Kirchenbuch einzuzeichnen, „allerlei Ursach und Nachrichtung halber". Man darf darum annehmen, dass auch {{Sperrschrift|Oberschlesien}} nicht zu spät Kirchenbücher gehabt haben wird, wie denn {{Sperrschrift|Rösnitz}} (Kr. Leobschütz) dieselben von 1581  an besitzt.


&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;In den Territorien, wo keine evangelische Landesregierung auf die Einrichtung kirchlicher Ordnung bedacht war, wird der Vorgang der benachbarten evangelischen Fürstenthümer nicht ohne Einfluss geblieben sein. Von {{Sperrschrift|&#160;Jauer}} wird berichtet, dass der erste evangelische Pfarrer, {{Sperrschrift|&#160;M. Joh. Curcer}} (seit 1564), 1567 angefangen habe, die {{Sperrschrift|&#160;Verstorbenen und Getauften aufzuzeichnen}} und von der Kanzel zu vermelden. In der That ist der Chronist im Stande, ähnlich wie das {{Sperrschrift|&#160;Pol}} von Breslau thut, von diesem Jahr an die genauen Zahlen der Geborenen und Gestorbenen für Jauer mitzutheilen<ref>In den von {{Sperrschrift|&#160;Rhonius}}, Epist. de quibusdam ined. histor. Siles. scriptor. II., erwähnten Annales Jaurani, die als Msc. der Bresl. Stadtbibl. in Abschr. noch vorhanden sind.</ref>. Auch {{Sperrschrift|&#160;Waldenburg}} hat Kirchenbücher von 1574  an und {{Sperrschrift|&#160;Rudelstadt}} von 1593.
&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;In den Territorien, wo keine evangelische Landesregierung auf die Einrichtung kirchlicher Ordnung bedacht war, wird der Vorgang der benachbarten evangelischen Fürstenthümer nicht ohne Einfluss geblieben sein. Von {{Sperrschrift|Jauer}} wird berichtet, dass der erste evangelische Pfarrer, {{Sperrschrift|M. Joh. Curcer}} (seit 1564), 1567 angefangen habe, die {{Sperrschrift|Verstorbenen und Getauften aufzuzeichnen}} und von der Kanzel zu vermelden. In der That ist der Chronist im Stande, ähnlich wie das {{Sperrschrift|Pol}} von Breslau thut, von diesem Jahr an die genauen Zahlen der Geborenen und Gestorbenen für Jauer mitzutheilen<ref>In den von {{Sperrschrift|Rhonius}}, Epist. de quibusdam ined. histor. Siles. scriptor. II., erwähnten Annales Jaurani, die als Msc. der Bresl. Stadtbibl. in Abschr. noch vorhanden sind.</ref>. Auch {{Sperrschrift|Waldenburg}} hat Kirchenbücher von 1574  an und {{Sperrschrift|Rudelstadt}} von 1593.


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Version vom 20. März 2009, 13:13 Uhr

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Die Kirchenbücher Schlesiens beider Confessionen (1902)
Inhalt
Vorwort | Katholische Kirchenbücher | Evangelische Kirchenbücher

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1575 hat, ja das zu diesem Herzogthum gehörige Reichenstein alle drei Kategorieen seit 1569. Immerhin mag es seine Richtigkeit haben, dass erst durch den Superintendenten Leonhard Krenzheim, also nach 1572, im ganzen Umfang des Fürstenthums, zu dem damals auch Wohlau gehörte, mit Ernst darauf gedrungen worden ist, dass allenthalben Kirchenbücher angelegt und geführt wurden[1]. So reichen diese in ländlichen Parochieen, wie Seiffersdorf (Kr. Liegnitz) und Dittersbach-Herzogswaldau (Kr. Lüben), bis 1579 zurück. Auch dann noch freilich hing die Führung mehr vom Gutbefinden des Stelleninhabers als von der Anordnung der Landesregierung ab, wie 1599 der Pfarrer Paul Schreiber in Zedlitz (Kr. Steinau) die Anlegung des ersten Taufbuches nur als „gut, nützlich und nothwendig" begründet[2].

     In der nicht ohne Beziehung zu Oberschlesien stehenden Herrschaft Freudenthal ordnet Heinrich der Aeltere von Würben 1591 an[3], die Täuflinge sammt ihren Eltern und Pathen, die Verlobten und die Verstorbenen ins Kirchenbuch einzuzeichnen, „allerlei Ursach und Nachrichtung halber". Man darf darum annehmen, dass auch Oberschlesien nicht zu spät Kirchenbücher gehabt haben wird, wie denn Rösnitz (Kr. Leobschütz) dieselben von 1581 an besitzt.

     In den Territorien, wo keine evangelische Landesregierung auf die Einrichtung kirchlicher Ordnung bedacht war, wird der Vorgang der benachbarten evangelischen Fürstenthümer nicht ohne Einfluss geblieben sein. Von Jauer wird berichtet, dass der erste evangelische Pfarrer, M. Joh. Curcer (seit 1564), 1567 angefangen habe, die Verstorbenen und Getauften aufzuzeichnen und von der Kanzel zu vermelden. In der That ist der Chronist im Stande, ähnlich wie das Pol von Breslau thut, von diesem Jahr an die genauen Zahlen der Geborenen und Gestorbenen für Jauer mitzutheilen[4]. Auch Waldenburg hat Kirchenbücher von 1574 an und Rudelstadt von 1593.


  1. Ehrhardt, Presbyterologie IV. S. 170.
  2. Eintragung in dem betr. Taufbuche.
  3. Abgedr. in den Schriften der histor.-statist. Section Mährens IX. S. 342 ff.
  4. In den von Rhonius, Epist. de quibusdam ined. histor. Siles. scriptor. II., erwähnten Annales Jaurani, die als Msc. der Bresl. Stadtbibl. in Abschr. noch vorhanden sind.