Salmann (Familienname): Unterschied zwischen den Versionen
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Im Rahmen der Villikationsverfassung war Salland (terra salica) das im Auftrag des Grundherrn bewirtschaftete Land, das Herrenland, das einem Villikationshaupthof (lat. curia bzw. curtis, in der Literatur auch Fronhof genannt) zugewiesene Land. | Im Rahmen der Villikationsverfassung war [[Salland]] (terra salica) das im Auftrag des Grundherrn bewirtschaftete Land, das Herrenland, das einem Villikationshaupthof (lat. curia bzw. curtis, in der Literatur auch Fronhof genannt) zugewiesene Land. | ||
Der Aufsitzer solch eines, einem Schultenhof zugewiesenem Erbes konnte "Salmann" (süd-westliches Münsterland) genannt werden. | Der Aufsitzer solch eines, einem Schultenhof zugewiesenem Erbes konnte "Salmann" (süd-westliches Münsterland) genannt werden. |
Version vom 14. Februar 2009, 15:37 Uhr
Herkunft und Bedeutung
Salmann = Der auf Salland wohnende Mann (Hofesaufsitzer)
Im Rahmen der Villikationsverfassung war Salland (terra salica) das im Auftrag des Grundherrn bewirtschaftete Land, das Herrenland, das einem Villikationshaupthof (lat. curia bzw. curtis, in der Literatur auch Fronhof genannt) zugewiesene Land.
Der Aufsitzer solch eines, einem Schultenhof zugewiesenem Erbes konnte "Salmann" (süd-westliches Münsterland) genannt werden.
Varianten des Namens
Salmann, Saalmann, Saelmann, Sahlmann
Geographische Verteilung
Haltern am See - Lippramsdorf (1508), Münster (fürstlicher Hofrat 1776)