Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/304: Unterschied zwischen den Versionen
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Neuzeit sind sie zahlreich aufgenommen worden, was von dem entschieden kirchlichen Standpunkte aus nicht gerühmt wird. So hat das Schlesische Gesangbuch nicht weniger als 60 solcher Lieder, das Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch in den K. preußischen Landen von 1780 deren 57, das Würtembergische Gesangbuch von 1791 deren 59, das Hamburger Gesangbuch vom Jahre 1842 deren 32 Lieder. | |||
Wir haben in dem Vorstehenden die Kritik von Theologen außerhalb unseres Landes besonders berücksichtigt, aber auch bei uns ist aus dem positiv kirchlichen Standpunkt eine gleichartige Kritik wiederholt geäußert worden, und eine solche hat nicht bloß auf die einzelnen Lieder, sondern auch auf die Sammlung, deren Plan und Redaction, mit strengem Urtheile sich bezogen. In solcher Beurtheilung hat man dem Cramer'schen Gesangbuche vorgeworfen, und dies nicht mit Unrecht, es sei darin viel Fabrikarbeit. Offenbar sei zuerst das Schema entworfen mit seinen sämmtlichen Rubriken. Diese mußten nun ausgefüllt werden, aber für viele derselben fanden sich keine Lieder, da mußten also solche gemacht werden. Die besonderen Pflichten und die besonderen Lebensverhältnisse sollten berücksichtigt werden. Unter den Pflichten durften z. B. die Aufrichtigkeit, Wahrhaftigkeit, Verschwiegenheit und Treue nicht fehlen. Cramer machte für diese Rubrik den Gesang Nr. 777: „Aufrichtig, redlich, offen, frei, Ist stets ein Christ, der Wahrheit treu, Die er im Reden nie verletzt, Und über Alles liebt und schätzt.“ Das sind, gleich wie in vielen andern Liedern ähnlicher Art, gereimte Moralvorschriften. Für die Bewohner der Marschländer in den Herzogthümern sollte ein Gesang da sein. Dieser mußte also gemacht werden, aber der von Cramer ist ganz verfehlt, wenn er die Bewohner der Marsch singen läßt: „Du schenkest uns zum frohen leben, Gebirg und thal und land und meer.“<ref>Diese und einige andere Stellen wurden bei der Stereotypirung i. J. 1828 etwas abgeändert.</ref> In dem Herbstlied Nr. 835 heißt es: „Auf traubenvollen hügeln schallt Des winzers lob, und wiederhallt Von berg auf berg; denn most und wein Giebt uns der Herr, uns zu erfreun!“ Der Gesang 124 ist freilich dem 104. Psalm nachgebildet; aber ganz unpassend ist es doch, wenn ein Gesang, der ein Ausdruck des religiösen Gefühls sein soll, singen läßt, wie es <noinclude> | |||
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2009, 16:58 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Neuzeit sind sie zahlreich aufgenommen worden, was von dem entschieden kirchlichen Standpunkte aus nicht gerühmt wird. So hat das Schlesische Gesangbuch nicht weniger als 60 solcher Lieder, das Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauch in den K. preußischen Landen von 1780 deren 57, das Würtembergische Gesangbuch von 1791 deren 59, das Hamburger Gesangbuch vom Jahre 1842 deren 32 Lieder.
Wir haben in dem Vorstehenden die Kritik von Theologen außerhalb unseres Landes besonders berücksichtigt, aber auch bei uns ist aus dem positiv kirchlichen Standpunkt eine gleichartige Kritik wiederholt geäußert worden, und eine solche hat nicht bloß auf die einzelnen Lieder, sondern auch auf die Sammlung, deren Plan und Redaction, mit strengem Urtheile sich bezogen. In solcher Beurtheilung hat man dem Cramer'schen Gesangbuche vorgeworfen, und dies nicht mit Unrecht, es sei darin viel Fabrikarbeit. Offenbar sei zuerst das Schema entworfen mit seinen sämmtlichen Rubriken. Diese mußten nun ausgefüllt werden, aber für viele derselben fanden sich keine Lieder, da mußten also solche gemacht werden. Die besonderen Pflichten und die besonderen Lebensverhältnisse sollten berücksichtigt werden. Unter den Pflichten durften z. B. die Aufrichtigkeit, Wahrhaftigkeit, Verschwiegenheit und Treue nicht fehlen. Cramer machte für diese Rubrik den Gesang Nr. 777: „Aufrichtig, redlich, offen, frei, Ist stets ein Christ, der Wahrheit treu, Die er im Reden nie verletzt, Und über Alles liebt und schätzt.“ Das sind, gleich wie in vielen andern Liedern ähnlicher Art, gereimte Moralvorschriften. Für die Bewohner der Marschländer in den Herzogthümern sollte ein Gesang da sein. Dieser mußte also gemacht werden, aber der von Cramer ist ganz verfehlt, wenn er die Bewohner der Marsch singen läßt: „Du schenkest uns zum frohen leben, Gebirg und thal und land und meer.“[1] In dem Herbstlied Nr. 835 heißt es: „Auf traubenvollen hügeln schallt Des winzers lob, und wiederhallt Von berg auf berg; denn most und wein Giebt uns der Herr, uns zu erfreun!“ Der Gesang 124 ist freilich dem 104. Psalm nachgebildet; aber ganz unpassend ist es doch, wenn ein Gesang, der ein Ausdruck des religiösen Gefühls sein soll, singen läßt, wie es
- ↑ Diese und einige andere Stellen wurden bei der Stereotypirung i. J. 1828 etwas abgeändert.