Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/271: Unterschied zwischen den Versionen
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Die französischen Heere rückten immer näher, ein Flügel der Preußen unter Blücher zog sich nach Norden zurück, um in Lübeck sich einzuschiffen. Am 6. November 1806 fand die Schlacht und der Sturm von Lübeck statt, am 19. November zogen die Franzosen in Hamburg ein. Die Elbe war gesperrt, noch eine kleine Zeit ernteten die dänischen Länder die Früchte der Neutralität; während der Elbblokade zog sich der Handel nach der Eider, und ein ungemeiner Verkehr belebte Tönning. | |||
Die weiteren Folgen der Auflösung des deutschen Reiches traten bald mehr an das Licht. Wir haben gesehen, wie die Incorporation des Herzogthums Holstein in seiner Gesammtheit in das dänische Königreich proclamirt worden war. In Kiel, wo der Kronprinz sich aufhielt, war beschlossen worden, daß das Herzogthum als „unzertrennliches“ Pertinenz der dänischen Krone mit derselben verbunden werden solle. Als dieser Beschluß im dänischen Staatsrahte zur Berathung kam am 3. September 1806, erhob sich der Herzog Friederich Christian von Augustenburg dawider, aber die Folge war nur, daß eine andere Fassung gewährt ward, und zwar dahin, daß Holstein „mit dem gesammten Staatskörper der dem Königlichen Scepter untergebenen Monarchie als ein in jeder Beziehung völlig „ungetrennter“ Theil derselben verbunden werden sollte.“ Statt „unzertrennlich“, also „ungetrennt“. So lautete es nach dem Patent vom 9. September 1806. Später hat aber die dänische Regierung aus diesem Patente die Veränderung der Verfassung und Erbfolge herleiten wollen. Der Herzog von Augustenburg trat aus dem Staatsdienste. | |||
Von dieser Zeit an trat mehr und mehr die Idee des dänischen Gesammtstaates hervor. Die Abtrennung Holsteins von dem Bande, womit es an das deutsche Reich geknüpft gewesen war, mußte auf Schleswig zurückwirken, welches mit Holstein so lange Zeiten hindurch verbunden war. In der Idee des dänischen Gesammtstaates, der allerdings zu Zeiten wohl unterschieden von dem eigentlichen Königreiche Dänemark gedacht wurde, doch ohne eine klare Darstellung des Unterschiedes hervortreten zu lassen, sollte doch stets das Königreich im eigentlichen Sinne den Hauptbestandtheil bilden, daher auch die dänische Nationalität die vorherrschende bleiben. Dahin neigte es sich um so mehr, als der Kronprinz persönlich dieser Nationalität besonders zugethan war. Dies prägte sich 1807 |
Aktuelle Version vom 23. Januar 2009, 16:35 Uhr
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Die französischen Heere rückten immer näher, ein Flügel der Preußen unter Blücher zog sich nach Norden zurück, um in Lübeck sich einzuschiffen. Am 6. November 1806 fand die Schlacht und der Sturm von Lübeck statt, am 19. November zogen die Franzosen in Hamburg ein. Die Elbe war gesperrt, noch eine kleine Zeit ernteten die dänischen Länder die Früchte der Neutralität; während der Elbblokade zog sich der Handel nach der Eider, und ein ungemeiner Verkehr belebte Tönning.
Die weiteren Folgen der Auflösung des deutschen Reiches traten bald mehr an das Licht. Wir haben gesehen, wie die Incorporation des Herzogthums Holstein in seiner Gesammtheit in das dänische Königreich proclamirt worden war. In Kiel, wo der Kronprinz sich aufhielt, war beschlossen worden, daß das Herzogthum als „unzertrennliches“ Pertinenz der dänischen Krone mit derselben verbunden werden solle. Als dieser Beschluß im dänischen Staatsrahte zur Berathung kam am 3. September 1806, erhob sich der Herzog Friederich Christian von Augustenburg dawider, aber die Folge war nur, daß eine andere Fassung gewährt ward, und zwar dahin, daß Holstein „mit dem gesammten Staatskörper der dem Königlichen Scepter untergebenen Monarchie als ein in jeder Beziehung völlig „ungetrennter“ Theil derselben verbunden werden sollte.“ Statt „unzertrennlich“, also „ungetrennt“. So lautete es nach dem Patent vom 9. September 1806. Später hat aber die dänische Regierung aus diesem Patente die Veränderung der Verfassung und Erbfolge herleiten wollen. Der Herzog von Augustenburg trat aus dem Staatsdienste.
Von dieser Zeit an trat mehr und mehr die Idee des dänischen Gesammtstaates hervor. Die Abtrennung Holsteins von dem Bande, womit es an das deutsche Reich geknüpft gewesen war, mußte auf Schleswig zurückwirken, welches mit Holstein so lange Zeiten hindurch verbunden war. In der Idee des dänischen Gesammtstaates, der allerdings zu Zeiten wohl unterschieden von dem eigentlichen Königreiche Dänemark gedacht wurde, doch ohne eine klare Darstellung des Unterschiedes hervortreten zu lassen, sollte doch stets das Königreich im eigentlichen Sinne den Hauptbestandtheil bilden, daher auch die dänische Nationalität die vorherrschende bleiben. Dahin neigte es sich um so mehr, als der Kronprinz persönlich dieser Nationalität besonders zugethan war. Dies prägte sich 1807