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In '''[[Berlin]]''' hatten die Alliierten auch nach Gründung der [[Deutschland 1949-1990|beiden deutschen Staaten]] (1949) noch '''bis 1990''' bestimmte Sonderrechte in ihre jeweiligen Sektoren sowie in ganz Berlin. Von praktischer Bedeutung war aber vor allem die (eingeschränkte) Zugehörigkeit der drei westlichen Sektoren zur [[Bundesrepublik Deutschland]] und des sowjetischen Sektors zur [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]]. | |||
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Aktuelle Version vom 3. Oktober 2005, 20:20 Uhr
Nach 1945 wurden die ehemalige deutsche Reichshauptstadt Berlin sowie die österreichische Hauptstadt Wien jeweils in vier Sektoren eingeteilt, die von je einer der Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich kontrolliert wurden (siehe Deutschland 1945-1949)
In Berlin hatten die Alliierten auch nach Gründung der beiden deutschen Staaten (1949) noch bis 1990 bestimmte Sonderrechte in ihre jeweiligen Sektoren sowie in ganz Berlin. Von praktischer Bedeutung war aber vor allem die (eingeschränkte) Zugehörigkeit der drei westlichen Sektoren zur Bundesrepublik Deutschland und des sowjetischen Sektors zur Deutschen Demokratischen Republik.