Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/026: Unterschied zwischen den Versionen

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von Hoengen kam das Haus Harff an ihren ältesten Sohn
von Hoengen kam das Haus Harff an ihren ältesten Sohn Ritter Heinrich von Harff: über den sich leider nur spärliche Nachrichten vorfinden. Wilhelm von Jülich Herzog von dem Berge belehnte ihn im J. 1392 mit siebenzehn Malter Weizen zu einem rechten Mannlehen, und solle er diese Rente inne halten an dem Pacht, den die Besitzer des Hauses Harff aus ihren Gütern zu Harff und zum Holtze dem Herzog jährlichs nach Munheim zu liefern schuldig. Gemäss einer Urkunde v.J. 1391 war er mit Margaretha von Eschweiler (Tochter des,Ritters Heinrich von Hüchelhoven Schultheissen zu Eschweiler)verheirathet. Als der Erbmarschall Frambach von Birgel im J. 1403 Johanna von Eschweiler heirathete, bestimmte der Schultheiss, dass seine Tochter nach seinem Tode haben solle die Burg zu Bovenberg, den Hof zu Hoengen, das Gut zu Nierstein, den Zehenden zu Dürwiss, und das Gut zu Hergarde.Was Margaretha von ihrem Vater erhalten, lässt sich, weil alle auf ihre Heirath bezügliche Briefschaften fehlen, nicht mit Bestimmtheit sagen. Sicherlich hat sie doch als ältere Tochter ein gleiches wie ihre jüngere Schwester bekommen. Das Haus Eschweiler, das bekanntlich von Frambach von Birgel auf seinen Sohn und dessen Erben übergegangen, war ohne Zweifel ihr Kindtheil. — Ritter Heinrich von Harff, der wie es scheint,1403 bereits mit Tod abgegangen war, hat folgende Kinder hinterlassen:
Ritter Heinrich von Harff: über den sich leider nur spärliche
 
Nachrichten vorfinden. Wilhelm von Jülich Herzog von dem
:1.Johann von Harff Ritter, der schon 1403 in einer Urkunde sich als Zeuge findet, war mit Guitgen von Wevelkoven verheirathet.  
Berge belehnte ihn im J. 1392 mit siebenzehn Malter Weizen
 
zu einem rechten Mannlehen, und solle er diese Rente inne
:2.Heinrich von Harff genannt Styrre, aus dessen Ehe mit Margaretha ein Sohn, Johann von Harff zu Hoengen,stammt. Heyntze von Harff, der mit Gertrud von Geyen verheirathet war (Heft IV. p. 73), ist ein unehelicher Sohn des Heinrich; derselbe ist gegen 1478 kinderlos gestorben.
halten an dem Pacht, den die Besitzer des Hauses Harff aus
 
ihren Gütern zu Harff und zum Holtze dem Herzog jährlichs
:3.Margaretha von Harff war die Gattin des Goedert Hoen von dem Pesch.
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Ritters Heinrich von Hüchelhoven Schultheissen zu Eschweiler)
verheirathet. Als der Erbmarschall Frambach von Birgel im
J. 1403 Johanna von Eschweiler heirathete, bestimmte der
Schultheiss, dass seine Tochter nach seinem Tode haben solle
die Burg zu Bovenberg, den Hof zu Hoengen, das Gut zu
Nierstein, den Zehenden zu Dürwiss, und das Gut zu Hergarde.
Was Margaretha von ihrem Vater erhalten, lässt sich, weil
alle auf ihre Heirath bezügliche Briefschaften fehlen, nicht mit
Bestimmtheit sagen. Sicherlich hat sie doch als ältere Tochter
ein gleiches wie ihre jüngere Schwester bekommen. Das Haus
Eschweiler, das bekanntlich von Frambach von Birgel auf seinen
Sohn und dessen Erben übergegangen, war ohne Zweifel ihr
Kincltheil. — Ritter Heinrich von Harff, der wie es scheint,
1403 bereits mit Tod abgegangen war, hat folgende Kinder
hinterlassen: »•
1. Johann von Harff Ritter, der schon 1403 in einer Urkunde
sich als Zeuge findet, war mit Guitgen von Wevelkoven
verheirathet.
2. Heinrich von Harff genannt Styrre, aus dessen Ehe mit
Margaretha ein Sohn, Johann von Harff zu Hoengen,
stammt. Heyntze von Harff, der mit Gertrud von Geyen
verheirathet war (Heft IV. p. 73), ist ein unehelicher Sohn
des Heinrich; derselbe ist gegen 1478 kinderlos gestorben.
3. Margaretha von Harff war die Gattin des Goedert Hoen
von dem Pesch.
Nach Tod des Ritters Heinrich von Harff wurde sein
ältester Sohn mit dem Hause Harff belehnt. Mit diesem
Hause scheint derselbe eine nicht unbedeutende Schuldenlast
geerbt zu haben; sei es nun, dass sein Vater dem Rittersitz
eine ansehnlichere Gestalt gegeben, oder dass sonstige Verhält-

Version vom 12. Januar 2009, 11:16 Uhr

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von Hoengen kam das Haus Harff an ihren ältesten Sohn Ritter Heinrich von Harff: über den sich leider nur spärliche Nachrichten vorfinden. Wilhelm von Jülich Herzog von dem Berge belehnte ihn im J. 1392 mit siebenzehn Malter Weizen zu einem rechten Mannlehen, und solle er diese Rente inne halten an dem Pacht, den die Besitzer des Hauses Harff aus ihren Gütern zu Harff und zum Holtze dem Herzog jährlichs nach Munheim zu liefern schuldig. Gemäss einer Urkunde v.J. 1391 war er mit Margaretha von Eschweiler (Tochter des,Ritters Heinrich von Hüchelhoven Schultheissen zu Eschweiler)verheirathet. Als der Erbmarschall Frambach von Birgel im J. 1403 Johanna von Eschweiler heirathete, bestimmte der Schultheiss, dass seine Tochter nach seinem Tode haben solle die Burg zu Bovenberg, den Hof zu Hoengen, das Gut zu Nierstein, den Zehenden zu Dürwiss, und das Gut zu Hergarde.Was Margaretha von ihrem Vater erhalten, lässt sich, weil alle auf ihre Heirath bezügliche Briefschaften fehlen, nicht mit Bestimmtheit sagen. Sicherlich hat sie doch als ältere Tochter ein gleiches wie ihre jüngere Schwester bekommen. Das Haus Eschweiler, das bekanntlich von Frambach von Birgel auf seinen Sohn und dessen Erben übergegangen, war ohne Zweifel ihr Kindtheil. — Ritter Heinrich von Harff, der wie es scheint,1403 bereits mit Tod abgegangen war, hat folgende Kinder hinterlassen:

1.Johann von Harff Ritter, der schon 1403 in einer Urkunde sich als Zeuge findet, war mit Guitgen von Wevelkoven verheirathet.
2.Heinrich von Harff genannt Styrre, aus dessen Ehe mit Margaretha ein Sohn, Johann von Harff zu Hoengen,stammt. Heyntze von Harff, der mit Gertrud von Geyen verheirathet war (Heft IV. p. 73), ist ein unehelicher Sohn des Heinrich; derselbe ist gegen 1478 kinderlos gestorben.
3.Margaretha von Harff war die Gattin des Goedert Hoen von dem Pesch.

      Nach Tod des Ritters Heinrich von Harff wurde sein ältester Sohn mit dem Hause Harff belehnt. Mit diesem Hause scheint derselbe eine nicht unbedeutende Schuldenlast geerbt zu haben; sei es nun, dass sein Vater dem Rittersitz eine ansehnlichere Gestalt gegeben, oder dass sonstige Verhältnisse