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Bedeutung: öffentlicher Rechtsgelehrter mit beschränkten Befugnissen, zwischen Notar und Anwalt stehen (in Österreich)
Bedeutung: öffentlicher Rechtsgelehrter mit beschränkten Befugnissen, zwischen Notar und Anwalt stehen (in Österreich)


Im 16. Jahrhundert sprach man von einem Agent als Handelnder, und zwar im Auftrag eines anderen, in dessen Interesse Tätiger.
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2005, 18:43 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: öffentlicher Rechtsgelehrter mit beschränkten Befugnissen, zwischen Notar und Anwalt stehen (in Österreich)

Im 16. Jahrhundert sprach man von einem Agent als Handelnder, und zwar im Auftrag eines anderen, in dessen Interesse Tätiger.