Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/225: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Rectorat war fortwährend mit Arbeiten überhäuft, indem der Rector außer seinen Amtsgeschäften jeden Sonn- und Festtag zu predigen und noch zwei Mal, am Sonntage und in der Woche, den Kirchengesang zu führen hatte. Die ganze Summe, wovon die Schule die Zinsen zu genießen hatte, betrug 2500 Mark. Bei der nachherigen Trennung der Gelehrten- von der Bürgerschule verblieb der letzteren ein Drittel der Zinsen. | |||
Eine bemerkenswerthe Verbesserung war die ebenfalls 1764 erfolgte Abschaffung des Umsingens der Schüler am Gregorius-Tage, wobei freilich eine Umsammlung durch den Schulpedellen an die Stelle trat, die erst in der neuesten Zeit abgeschafft worden ist. Erst mit dem Jahre 1784 begann in der Geschichte der Glückstädter Schule eine neue Periode, indem die Besoldung des Lehrerpersonals wesentlich verbessert und zugleich ein Collaborator angestellt ward. Auch wurde damals ein förmliches Schulreglement entworfen, dessen Bestätigung am 3. April 1786 erfolgte. Sehr verdient um die Schulverbesserung machte sich der damalige Schloß- und Garnisonsprediger, Consistorialrath Lange, welcher selbst vorher Lehrer an dem Altonaer Gymnasium gewesen war. Das Rectorat erhielt jetzt eine feste Einnahme von 334 Reichsthalern, das Conrectorat von 234 Reichsthalern. Das Classengeld in Prima und in Secunda ward erhöht, während es früher nicht mehr betrug als in der Bürgerschule. Großen Eifer bewies bei der Realisirung der damaligen neuen Schuleinrichtung der Präses des Schulcollegiums, der Kanzler Freiherr A. G. v. Eyben. Er eröffnete selbst die feierliche Einführung des neuen Rectors Sievers und des Conrectors Ludewig mit einer lateinischen Rede, welche er gedruckt seinem Sohne, dem Königlichen Gesandten am deutschen Bundestage, gewidmet hatte. Die neue Schulordnung, gleichwie die derselben angehängten Schulgesetze, waren in mancher Hinsicht sehr rühmenswerth. Für das innere Leben der Schule wurde durch jene Schulverbesserung entschieden ein Schritt zum Besseren gethan. Es wurden neue Lehrer mit frischen Kräften angestellt und ihre äußere Lage im Verhältniß zu früheren Zeiten bedeutend verbessert. Aber die Schule behielt im Grunde doch nur zwei Classen. | |||
Als die Allgemeine Schulordnung für die Herzogthümer Schleswig und Holstein vom 24. August 1814 die Erweiterung der |
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Das Rectorat war fortwährend mit Arbeiten überhäuft, indem der Rector außer seinen Amtsgeschäften jeden Sonn- und Festtag zu predigen und noch zwei Mal, am Sonntage und in der Woche, den Kirchengesang zu führen hatte. Die ganze Summe, wovon die Schule die Zinsen zu genießen hatte, betrug 2500 Mark. Bei der nachherigen Trennung der Gelehrten- von der Bürgerschule verblieb der letzteren ein Drittel der Zinsen.
Eine bemerkenswerthe Verbesserung war die ebenfalls 1764 erfolgte Abschaffung des Umsingens der Schüler am Gregorius-Tage, wobei freilich eine Umsammlung durch den Schulpedellen an die Stelle trat, die erst in der neuesten Zeit abgeschafft worden ist. Erst mit dem Jahre 1784 begann in der Geschichte der Glückstädter Schule eine neue Periode, indem die Besoldung des Lehrerpersonals wesentlich verbessert und zugleich ein Collaborator angestellt ward. Auch wurde damals ein förmliches Schulreglement entworfen, dessen Bestätigung am 3. April 1786 erfolgte. Sehr verdient um die Schulverbesserung machte sich der damalige Schloß- und Garnisonsprediger, Consistorialrath Lange, welcher selbst vorher Lehrer an dem Altonaer Gymnasium gewesen war. Das Rectorat erhielt jetzt eine feste Einnahme von 334 Reichsthalern, das Conrectorat von 234 Reichsthalern. Das Classengeld in Prima und in Secunda ward erhöht, während es früher nicht mehr betrug als in der Bürgerschule. Großen Eifer bewies bei der Realisirung der damaligen neuen Schuleinrichtung der Präses des Schulcollegiums, der Kanzler Freiherr A. G. v. Eyben. Er eröffnete selbst die feierliche Einführung des neuen Rectors Sievers und des Conrectors Ludewig mit einer lateinischen Rede, welche er gedruckt seinem Sohne, dem Königlichen Gesandten am deutschen Bundestage, gewidmet hatte. Die neue Schulordnung, gleichwie die derselben angehängten Schulgesetze, waren in mancher Hinsicht sehr rühmenswerth. Für das innere Leben der Schule wurde durch jene Schulverbesserung entschieden ein Schritt zum Besseren gethan. Es wurden neue Lehrer mit frischen Kräften angestellt und ihre äußere Lage im Verhältniß zu früheren Zeiten bedeutend verbessert. Aber die Schule behielt im Grunde doch nur zwei Classen.
Als die Allgemeine Schulordnung für die Herzogthümer Schleswig und Holstein vom 24. August 1814 die Erweiterung der