Hohenzollernsche Lande/Gemeindelexikon 1887/VIII: Unterschied zwischen den Versionen

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|colspan=5 style="text-align:center"| '''I. Tabellarischer Theil'''
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'''2. Hauptübersicht für die Oberämter und den Regierungsbezirk''' mit Unterscheidung der Stadtgemeinden, Landgemeinden und Gutsbezirke.......................................10
'''II. Alphabetisches Verzeichniß'''
der Gemeindeeinheiten und Wohnplätzen der Hohenzollerischen Lande........................................14

Version vom 7. Januar 2009, 20:30 Uhr

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Hohenzollernsche Lande/Gemeindelexikon 1887
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aufgeführt, nämlich unter dem Anfangsbuchstaben des Stammwortes und dem des Vorsetzwortes. Die Namen der Wohnplätze, welche Theile von Gemeindeeinheiten bilden. Sind hierbei durch einen Stern (*) bezeichnet. Hinter jedem Namen folgen zwei Zahlen, von denen die erste, fettgedruckte die Nummer des Kreises, die zweite diejenige der Gemeindeeinheit ist. Auf jeder Seite des Registers ist im Kopfe, rechts bezw. links von dem in der Mitte stehenden Namen der Provinz, der erste bezw. letzte der auf derselben vorkommenden Ortsnamen in halbfettem Drucke wiederholt, um die Benutzung des Registers zu erleichtern.


Besondere Bemerkungen zum XIII. Hefte (Hohenzollersche Lande) des Gemeindelexikons.

Die Spalte für die Amtsbezirke ist fortgefallen, da diese Gattung von Verwaltungsbezirken in Hohenzollern nicht vorkommt. Die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke sind nach Oberamtsbezirken alphabetisch geordnet. Die Angaben über den Flächeninhalt der einzelnen Gemeindeverbände beruhen auf den für die Gemarkungen fortgeschriebenen Listen und sind mit Nachweisen über den Betrag des auf die einzelnen Gemarkungen bezw. die zugehörigen Gärten und Länder, Ackerländereien, Wiesen, Waldungen, Weidelande u. s. w. entfallenden, zur Feststellung der Grundsteuer ermittelten Kapitalwerthe seitens des Herrn Regierungspräsidenten zu Sigmaringen dem Königlichen statistischen Bureau mitgetheilt worden, welches aus diesen Unterlagen den durchschnittlichen Nutzungswerth für das Hektar berechnet hat. Sowohl bei der Angabe des Flächeninhaltes wie bei der Bestimmung des durchschnittlichen Nutzungswerthes sind zu dem Ackerlande auch die „Gärten und Länder“ gerechnet worden, da die „Länder“ aus Kappus= und Gemüseländereien bestehen und in den Gemarkungslisten nicht von den eigentlichen Gärten getrennt aufgeführt sind. Zu den Wiesen wurde weder das Weideland noch die in den Gemarkungslisten besonders nachgewiesene Schafweide gezählt. Im Register der Hohenzollernschen Lande sind Ortsnamen mit folgenden Vorsetzwörtern doppelt aufgeführt: Bei, Beim, Groß, Ober, Unter.

Berlin, im April 1887.

Königliches statistisches Bureau

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Inhaltsverzeichniß

Seite
Vorwort ........................ ....................................................................................... V  
 
I. Tabellarischer Theil
1. Regierungsbezirk Sigmaringen
1. Oberamt Sigmaringen ....................................................................................... 2
2. " Gammertingen ........................................................................................ 4
3. " Hechingen ........................................................................................ 6
4. " Haigerloch ........................................................................................ 8
 
 
2. Hauptübersicht für die Oberämter und den Regierungsbezirk mit Unterscheidung
der Stadtgemeinden, Landgemeinden und Gutsbezirke............................................. 10
 
 
  II. Alphabetisches Verzeichniß
der Gemeindeeinheiten und Wohnplätze der Hohenzollernschen Lande................... 14