Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/128: Unterschied zwischen den Versionen

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womit die Gemeinschaftliche Regierung über die sogenannten adligen Kirchen ein Ende hatte.
 
Die Holsteinischen, der Gemeinschaftlichen Episcopalhohelt unterworfenen Kirchen waren folgende: das Kloster Preetz mit seiner Kirche und der davon abhängigen im Flecken Preetz, Schönberg, Propsteierhagen, Elmschenhagen und Barkau; die adligen Patronatskirchen zu Stellau, Westensee, Bovenau, Flemhude, Seelent, Lebrade, Gikau, Blekendorf, Hansühn, Hohenstein, Neukirchen bei Oldenburg, Lensahn, Schönwalde, Alten-Krempe, Nüchel, Sarau, Schlamersdorf, Süllfeld, Woldenhorn. Ueber verschiedene andere Kirchen, welche adligen Patronates waren, waltete die Königliche Episcopalhoheit ob, wie bereits erwähnt worden, und dieselben waren den Propsteien Münsterdorf und Segeberg zugelegt, mit Ausnahme von Haselau und Haseldorf, die man keiner Propstei beigelegt findet. Es scheint auch, als ob Schönkirchen den Gemeinschaftlichen Kirchen zugezählt worden sei, wenigstens war dies später der Fall. Lütgenburg war, so lange es im adligen Besitze stand, der Gemeinschaftlichen Kirchenhoheit unterworfen, wurde dann aber, als es in den Besitz des Königs gekommen war, der Propstei Segeberg zugelegt.
 
Unter einseitiger Königlicher Episcopalhoheit blieben auch die beiden adligen Kirchen zu Haselau und Haseldorf, ohne zu einer Propstei gelegt zu sein.<ref>s. Bd. III, S. 301.</ref>
 
IV. Ganz unabhängig vom Könige wie vom Herzoge existirte seit 1650 die Reichsgrafschaft Ranzau, in diesem Jahre aus dem Amte Barmstedt, welches bei der Theilung des Schauenburgischen Landes an den Herzog von Gottorf gefallen war, als Reichsgrafschaft für Christian Ranzau errichtet. Der Graf hatte in diesem kleinen Staate auch die Episcopalhoheit. Zu dem Ländchen gehörten aber nur die beiden Kirchen zu Barmstedt und zu Elmshorn, jedoch stiftete 1663 der Graf das Hospital zu Elmshorn mit einer Kapelle. Zu Elmshorn waren schon seit längerer Zeit zwei Prediger angestellt, dagegen zu Barmstedt bis 1670 nur einer. Es hat den Anschein, als ob der Pastor zu Elmshorn <tt>M.</tt> Johann Feustking, der 1663 oder 1664 starb, die kirchliche Aufsicht geführt habe. 1669 wurde von dem Grafen Detlef, welcher seinem 1663 am 8. November <noinclude>
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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womit die Gemeinschaftliche Regierung über die sogenannten adligen Kirchen ein Ende hatte.

Die Holsteinischen, der Gemeinschaftlichen Episcopalhohelt unterworfenen Kirchen waren folgende: das Kloster Preetz mit seiner Kirche und der davon abhängigen im Flecken Preetz, Schönberg, Propsteierhagen, Elmschenhagen und Barkau; die adligen Patronatskirchen zu Stellau, Westensee, Bovenau, Flemhude, Seelent, Lebrade, Gikau, Blekendorf, Hansühn, Hohenstein, Neukirchen bei Oldenburg, Lensahn, Schönwalde, Alten-Krempe, Nüchel, Sarau, Schlamersdorf, Süllfeld, Woldenhorn. Ueber verschiedene andere Kirchen, welche adligen Patronates waren, waltete die Königliche Episcopalhoheit ob, wie bereits erwähnt worden, und dieselben waren den Propsteien Münsterdorf und Segeberg zugelegt, mit Ausnahme von Haselau und Haseldorf, die man keiner Propstei beigelegt findet. Es scheint auch, als ob Schönkirchen den Gemeinschaftlichen Kirchen zugezählt worden sei, wenigstens war dies später der Fall. Lütgenburg war, so lange es im adligen Besitze stand, der Gemeinschaftlichen Kirchenhoheit unterworfen, wurde dann aber, als es in den Besitz des Königs gekommen war, der Propstei Segeberg zugelegt.

Unter einseitiger Königlicher Episcopalhoheit blieben auch die beiden adligen Kirchen zu Haselau und Haseldorf, ohne zu einer Propstei gelegt zu sein.[1]

IV. Ganz unabhängig vom Könige wie vom Herzoge existirte seit 1650 die Reichsgrafschaft Ranzau, in diesem Jahre aus dem Amte Barmstedt, welches bei der Theilung des Schauenburgischen Landes an den Herzog von Gottorf gefallen war, als Reichsgrafschaft für Christian Ranzau errichtet. Der Graf hatte in diesem kleinen Staate auch die Episcopalhoheit. Zu dem Ländchen gehörten aber nur die beiden Kirchen zu Barmstedt und zu Elmshorn, jedoch stiftete 1663 der Graf das Hospital zu Elmshorn mit einer Kapelle. Zu Elmshorn waren schon seit längerer Zeit zwei Prediger angestellt, dagegen zu Barmstedt bis 1670 nur einer. Es hat den Anschein, als ob der Pastor zu Elmshorn M. Johann Feustking, der 1663 oder 1664 starb, die kirchliche Aufsicht geführt habe. 1669 wurde von dem Grafen Detlef, welcher seinem 1663 am 8. November


  1. s. Bd. III, S. 301.