Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/114: Unterschied zwischen den Versionen

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3. Die Propstei Gottorf wurde fortwährend von dem jedesmaligen Generalsuperintendenten verwaltet, hatte auch kein eigenes Consistorium, sondern stand unter dem Oberconsistorium. Die Kirchen Schwabstedt und Treya kamen zu der Propstei hinzu, imgleichen die Domcapitelskirchen, wie Kosel und Haddebye. Ueber andere Domcapitelskirchen hatte bereits früher Gottorf die Episcopalhoheit gehabt, z. B. Rabenkirchen, Nübel. Zu Nübel aber, welches zu der dem Könige zugetheilten Vogtei Berend gehörte, erlangte der König das Patronatrecht, welches erst 1711 gegen dasjenige der Kirche zu Langenhorn ausgetauscht wurde. Hier hatte früher der Thesaurarius des Capitels das Patronatrecht gehabt, welches darauf 1661 mit der Vogtei Langenhorn Herzoglich geworden war; die Episcopalhoheit hatte jedoch der König, und die Kirche gehörte znr Propstei Flensburg. Auf der kleinen Insel Arnis in der Schlei, zur Domkirchen-Vogtei Grodersbye gehörig, entstand eine neue Kirche. Diese Insel war den Cappeler Einwohnern zum Wohnsitze eingeräumt, welche zum Theil auszuwandern beschlossen, weil sie von Detlef Rumohr auf Röest 1666 hart bedrückt wurden. Darauf leisteten 64 ausgetretene Cappeler am 11. Mai 1667 dem Herzoge den Unterthaneneid und bauten sich auf Arnis an, nachdem sie von dem Landesherrn einen speciellen Freiheitsbrief erhalten hatten. Anfangs hielt man Gottesdienst in einem Privathause, und der Cappeler Prediger nahm sich der Ausgewanderten an, bis ihm dieses von dem Gutsherrn auf Röest verboten ward. Mit dem Kirchenbau scheint man 1668 den Anfang gemacht zu haben, im folgenden Jahre wurde zur Fortsetzung desselben eine Collecte erlaubt, und 1673 kam endlich die Kirche zu Stande. Der erste Prediger daselbst wurde 1669 angestellt.
 
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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seinem Amte weichen.[1] Statt seiner wurde eingesetzt Johannes Wildenhein, bisheriger Pastor an der Friedrichsberger Kirche zu Schleswig. Aber die Propstei und das Pastorat zu Apenrade erhielt Arnkiel 1689 wieder und lebte bis 1713; worauf Dr. Christian Gottlieb Koch folgte, welcher schon seit 1700 im Pastorate nnd seit 1701 in der Propstei Arnkiel's Adjunct gewesen und sein Schwiegersohn war.

3. Die Propstei Gottorf wurde fortwährend von dem jedesmaligen Generalsuperintendenten verwaltet, hatte auch kein eigenes Consistorium, sondern stand unter dem Oberconsistorium. Die Kirchen Schwabstedt und Treya kamen zu der Propstei hinzu, imgleichen die Domcapitelskirchen, wie Kosel und Haddebye. Ueber andere Domcapitelskirchen hatte bereits früher Gottorf die Episcopalhoheit gehabt, z. B. Rabenkirchen, Nübel. Zu Nübel aber, welches zu der dem Könige zugetheilten Vogtei Berend gehörte, erlangte der König das Patronatrecht, welches erst 1711 gegen dasjenige der Kirche zu Langenhorn ausgetauscht wurde. Hier hatte früher der Thesaurarius des Capitels das Patronatrecht gehabt, welches darauf 1661 mit der Vogtei Langenhorn Herzoglich geworden war; die Episcopalhoheit hatte jedoch der König, und die Kirche gehörte znr Propstei Flensburg. Auf der kleinen Insel Arnis in der Schlei, zur Domkirchen-Vogtei Grodersbye gehörig, entstand eine neue Kirche. Diese Insel war den Cappeler Einwohnern zum Wohnsitze eingeräumt, welche zum Theil auszuwandern beschlossen, weil sie von Detlef Rumohr auf Röest 1666 hart bedrückt wurden. Darauf leisteten 64 ausgetretene Cappeler am 11. Mai 1667 dem Herzoge den Unterthaneneid und bauten sich auf Arnis an, nachdem sie von dem Landesherrn einen speciellen Freiheitsbrief erhalten hatten. Anfangs hielt man Gottesdienst in einem Privathause, und der Cappeler Prediger nahm sich der Ausgewanderten an, bis ihm dieses von dem Gutsherrn auf Röest verboten ward. Mit dem Kirchenbau scheint man 1668 den Anfang gemacht zu haben, im folgenden Jahre wurde zur Fortsetzung desselben eine Collecte erlaubt, und 1673 kam endlich die Kirche zu Stande. Der erste Prediger daselbst wurde 1669 angestellt.

Die Domkirche in Schleswig wollte der Fürstliche Generalsuperintendent


  1. Bezügliche Documente sind in Falck's Staatsb. Mag. abgedruckt.