Paragium: Unterschied zwischen den Versionen
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(neulateinisch; richtiger: Partagium) ist in der Rechtswissenschaft des 18. Jhdts. umstrittene Bezeichnung für die erbrechtliche Ausstattung nachgeborener Söhne aus reichsständischem Geschlecht mit Herrschaftsrechten ohne volle Landeshoheit. | (neulateinisch; richtiger: Partagium) ist in der Rechtswissenschaft des 18. Jhdts. umstrittene Bezeichnung für die erbrechtliche Ausstattung (Paragialbesitz) nachgeborener Söhne aus reichsständischem Geschlecht mit Herrschaftsrechten ohne volle Landeshoheit. | ||
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Aktuelle Version vom 9. Dezember 2008, 13:55 Uhr
Paragium
(neulateinisch; richtiger: Partagium) ist in der Rechtswissenschaft des 18. Jhdts. umstrittene Bezeichnung für die erbrechtliche Ausstattung (Paragialbesitz) nachgeborener Söhne aus reichsständischem Geschlecht mit Herrschaftsrechten ohne volle Landeshoheit.