Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/260: Unterschied zwischen den Versionen

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'''260'''<center>Preuß. Gesetzsammlung 1932. '''Nr.43,''' ausgegeben am 3. 8. 32.</center>
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<center>Regierungsbezirk Hannover.</center>
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====Regierungsbezirk Hannover.====
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<center>§ 50.</center>
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Die Landkreise Syke und Hoya werden zu einem neuen Landkreise "Syke" mit dem Kreissitz in Syke zusammengeschlossen.
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<center>§ 51.</center>
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Die Landkreise Sulingen und Diepholz werden zu einem neuen Landkreise "Sulingen" mit dem Kreissitz in Sulingen zusammengeschlossen.
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<center>§ 52.</center>
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Die Landkreise Hannover und Linden werden zu einem neuen Landkreise "Hannover" mit dem Kreissitz in Hannover zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Hannover und Linden werden zu einem neuen Landkreise "Hannover" mit dem Kreissitz in Hannover zusammengeschlossen.
<center>§ 54.</center>
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Der Landkreis Grafschaft Schaumburg, Regierungsbezirk Kassel, wird in die Provinz Hannover, Regierungsbezirk Hannover, eingegliedert.
{{NE}}Der Landkreis Grafschaft Schaumburg, Regierungsbezirk Kassel, wird in die Provinz Hannover, Regierungsbezirk Hannover, eingegliedert.
<center>§ 55.</center>
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Die bisherigen Landkreise Syke, Hoya, Diepholz, Sulingen, Nienburg, Stolzenau, Hannover und Linden werden aufgelöst.
{{NE}}Die bisherigen Landkreise Syke, Hoya, Diepholz, Sulingen, Nienburg, Stolzenau, Hannover und Linden werden aufgelöst.
<center>Regierungsbezirk Hildesheim</center>
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<center>§ 56.</center>
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Die Landkreise Alfeld und Gronau werden zu einem neuen Landkreis "Alfeld" mit dem Kreissitz in Alfeld zusammengeschlossen.
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<center>§ 57.</center>
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Die Landkreise Northeim und Uslar werden zu einem neuen Landkreise "Northeim" mit dem Kreissitz in Northeim zusammengeschlossen.
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<center>§ 58.</center>
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Die Landkreise Göttingen und Münden werden zu einem neuen Landkreise "Göttingen" mit dem Kreissitz in Göttingen zusammengeschlossen.
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<center>§ 59.</center>
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Die bisherigen Landkreise Alfeld, Gronau, Northeim, Uslar, Göttingen, Münden und Ilfeld werden aufgelöst.
{{NE}}Die bisherigen Landkreise Alfeld, Gronau, Northeim, Uslar, Göttingen, Münden und Ilfeld werden aufgelöst.
<center>Regierungsbezirk Lüneburg.</center>
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<center>§ 60.</center>
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Die Landkreise Harburg und Winsen werden zu einem neuen Landkreise "Harburg" mit dem Kreissitz in Harburg-Wilhelmsburg zusammengeschlossen.
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<center>§ 61.</center>
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Die Landkreise Lüneburg und Bleckede werden zu einem neuen Landkreise "Lüneburg" mit dem Kreissitz in Lüneburg zusammengeschlossen.
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<center>§ 62.</center>
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Die Landkreise Dannenberg und Lüchow werden zu einem neuen Landkreise "Dannenberg" mit dem Kreisitz in Dannenberg zusammengeschlossen.
Die Landkreise Dannenberg und Lüchow werden zu einem neuen Landkreise "Dannenberg" mit dem Kreisitz in Dannenberg zusammengeschlossen.
<center>§ 63.</center>
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Die Landkreise Gifhorn und Isenhagen werden zu einem neuen Landkreise Gifhorn" mit dem Kreissitz in Gifhorn zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Gifhorn und Isenhagen werden zu einem neuen Landkreise Gifhorn" mit dem Kreissitz in Gifhorn zusammengeschlossen.

Version vom 29. November 2008, 23:41 Uhr

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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260

Preuß. Gesetzsammlung 1932. Nr.43, ausgegeben am 3. 8. 32.

Regierungsbezirk Hannover.

§ 50.

      Die Landkreise Syke und Hoya werden zu einem neuen Landkreise "Syke" mit dem Kreissitz in Syke zusammengeschlossen.

§ 51.

      Die Landkreise Sulingen und Diepholz werden zu einem neuen Landkreise "Sulingen" mit dem Kreissitz in Sulingen zusammengeschlossen.

§ 52.

      Die Landkreise Hannover und Linden werden zu einem neuen Landkreise "Hannover" mit dem Kreissitz in Hannover zusammengeschlossen.

§ 54.

      Der Landkreis Grafschaft Schaumburg, Regierungsbezirk Kassel, wird in die Provinz Hannover, Regierungsbezirk Hannover, eingegliedert.

§ 55.

      Die bisherigen Landkreise Syke, Hoya, Diepholz, Sulingen, Nienburg, Stolzenau, Hannover und Linden werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Hildesheim

§ 56.

      Die Landkreise Alfeld und Gronau werden zu einem neuen Landkreis "Alfeld" mit dem Kreissitz in Alfeld zusammengeschlossen.

§ 57.

      Die Landkreise Northeim und Uslar werden zu einem neuen Landkreise "Northeim" mit dem Kreissitz in Northeim zusammengeschlossen.

§ 58.

      Die Landkreise Göttingen und Münden werden zu einem neuen Landkreise "Göttingen" mit dem Kreissitz in Göttingen zusammengeschlossen.

§ 59.

      Die bisherigen Landkreise Alfeld, Gronau, Northeim, Uslar, Göttingen, Münden und Ilfeld werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Lüneburg.

§ 60.

      Die Landkreise Harburg und Winsen werden zu einem neuen Landkreise "Harburg" mit dem Kreissitz in Harburg-Wilhelmsburg zusammengeschlossen.

§ 61.

      Die Landkreise Lüneburg und Bleckede werden zu einem neuen Landkreise "Lüneburg" mit dem Kreissitz in Lüneburg zusammengeschlossen.

§ 62.

Die Landkreise Dannenberg und Lüchow werden zu einem neuen Landkreise "Dannenberg" mit dem Kreisitz in Dannenberg zusammengeschlossen.

§ 63.

      Die Landkreise Gifhorn und Isenhagen werden zu einem neuen Landkreise Gifhorn" mit dem Kreissitz in Gifhorn zusammengeschlossen.