Biereigen: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(gewikilink und ergänzt)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Berufsbezeichnung
'''Berufsbezeichnung'''
 
Bedeutung:  eine regionale Bezeichnung für einen [[Brauer]]
 
 
nach {{Adelung}}
1811 z. B. in Erfurt ein Bürger, welcher das Recht hat, Bier zum Verkaufe zu brauen.  Die letzte Hälfte dieses Wortes (Eige) bedeutet eigenthümlicher Besitzer, von dem alten eigen, haben, besitzen. 


Bedeutung: (Haus-)brauer


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 26. November 2008, 22:10 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: eine regionale Bezeichnung für einen Brauer


nach Adelung, Johann Christoph: Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart 1811 z. B. in Erfurt ein Bürger, welcher das Recht hat, Bier zum Verkaufe zu brauen. Die letzte Hälfte dieses Wortes (Eige) bedeutet eigenthümlicher Besitzer, von dem alten eigen, haben, besitzen.