Geschichte der Gemeinde Wegberg/081: Unterschied zwischen den Versionen
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Witwe von Nesselrode einem „jungen Priester“ aus Cöln die Beneficien dieses Altares, welcher Priester „niemalen selbsten residirt noch auch jetzo den Gottesdienst verwaltete“, also nur die Einkünfte bezog. | Witwe von Nesselrode einem „jungen Priester“ aus Cöln die Beneficien dieses Altares, welcher Priester „niemalen selbsten residirt noch auch jetzo den Gottesdienst verwaltete“, also nur die Einkünfte bezog. | ||
Heute bestehen an der Pfarrkirche folgende Altäre: Hochaltar geweiht den hl. hl. Petrus und Paulus, sowie 4 Nebenaltäre zum hl. Josef, hl. Antonius, zur hl. Jungfrau Maria und zum hl. Kreuz. Der letztere zeigt Figurenschmuck nach Art der flandrischen Schnitzaltäre. | {{NE}}Heute bestehen an der Pfarrkirche folgende Altäre: Hochaltar geweiht den hl. hl. Petrus und Paulus, sowie 4 Nebenaltäre zum hl. Josef, hl. Antonius, zur hl. Jungfrau Maria und zum hl. Kreuz. Der letztere zeigt Figurenschmuck nach Art der flandrischen Schnitzaltäre. | ||
An Reliquien besitzt die Kirche ein Kreuzpartikel, je eine Reliquie vom hl. Petrus und vom hl. Franziskus. | {{NE}}An Reliquien besitzt die Kirche ein Kreuzpartikel, je eine Reliquie vom hl. Petrus und vom hl. Franziskus. | ||
Nach einer Urkunde des Vogten de Hoen vom 6. Okt. 1641 (Abschrift im Lagerbuch 1656 S. 142) erhielt jeder Pastor im Oberquartier Geldern eine freie Zulage von 300 Gulden brabants zu seinem kompetenten Unterhalt. In derselben Urkunde wird zwischen Pastor und Scheffen der Gemeinde vereinbart, daß von den Pastorei- und Vikarierenten jährlich 4 Schattinge (Abgabenanteil) zu bezahlen seien, das waren für die Pastorei 4 Gulden 10 Stüber, für St. Nicolaus-Altar 1 Gulden und für den Kreuz-Altar 15 Stüber. | {{NE}}Nach einer Urkunde des Vogten de Hoen vom 6. Okt. 1641 (Abschrift im Lagerbuch 1656 S. 142) erhielt jeder Pastor im Oberquartier Geldern eine freie Zulage von 300 Gulden brabants zu seinem kompetenten Unterhalt. In derselben Urkunde wird zwischen Pastor und Scheffen der Gemeinde vereinbart, daß von den Pastorei- und Vikarierenten jährlich 4 Schattinge (Abgabenanteil) zu bezahlen seien, das waren für die Pastorei 4 Gulden 10 Stüber, für St. Nicolaus-Altar 1 Gulden und für den Kreuz-Altar 15 Stüber. | ||
{{NE}}Am 5. März 1663 bekunden die Scheffen der Herrlichkeit Wegberg Geldrischer Seiten, daß der gräflich Eulenburgische Schultheiß zu Dahlen zur Unterhaltung eines Priesters, Halten von Seelenmessen und einem dauernden Anniversarium 500 Reichsthlr. den Kreuzbrüdern bei der Pfarrkirche in Wegberg überweißt, solange der Kreuzherrenorden dieselbe besetzen. Er behält sich dabei auch ein Begräbnis in der Kirche vor. | |||
====7. Patronatsrecht.==== | ====7. Patronatsrecht.==== | ||
{{NE}}Das Patronatsrecht über die Kirche übten die Herren von Tüschenbroich aus, deren Erbbegräbnis sich auch in der Kirche befand. | |||
{{NE}}Durch Urkunde vom 25. Oktober 1636 (Abschrift im Lagerbuch von 1656 S. 415) übertrug Freiherr Franz von Spiering die freigewordene Vikariestelle am Altare <tt>„in honorem Individuae Trinitatis“</tt> (hl. Dreifaltigkeit) <tt>„nec non Gloriosissimae Virginis Mariae“</tt> (glorreichen Jungfrau Maria) in der Pfarrkirche zu Wegberg auf die Bitte seines Untertans | |||
Durch Urkunde vom 25. Oktober 1636 (Abschrift im Lagerbuch von 1656 S. 415) übertrug Freiherr Franz von Spiering die freigewordene Vikariestelle am Altare |
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Witwe von Nesselrode einem „jungen Priester“ aus Cöln die Beneficien dieses Altares, welcher Priester „niemalen selbsten residirt noch auch jetzo den Gottesdienst verwaltete“, also nur die Einkünfte bezog.
Heute bestehen an der Pfarrkirche folgende Altäre: Hochaltar geweiht den hl. hl. Petrus und Paulus, sowie 4 Nebenaltäre zum hl. Josef, hl. Antonius, zur hl. Jungfrau Maria und zum hl. Kreuz. Der letztere zeigt Figurenschmuck nach Art der flandrischen Schnitzaltäre.
An Reliquien besitzt die Kirche ein Kreuzpartikel, je eine Reliquie vom hl. Petrus und vom hl. Franziskus.
Nach einer Urkunde des Vogten de Hoen vom 6. Okt. 1641 (Abschrift im Lagerbuch 1656 S. 142) erhielt jeder Pastor im Oberquartier Geldern eine freie Zulage von 300 Gulden brabants zu seinem kompetenten Unterhalt. In derselben Urkunde wird zwischen Pastor und Scheffen der Gemeinde vereinbart, daß von den Pastorei- und Vikarierenten jährlich 4 Schattinge (Abgabenanteil) zu bezahlen seien, das waren für die Pastorei 4 Gulden 10 Stüber, für St. Nicolaus-Altar 1 Gulden und für den Kreuz-Altar 15 Stüber.
Am 5. März 1663 bekunden die Scheffen der Herrlichkeit Wegberg Geldrischer Seiten, daß der gräflich Eulenburgische Schultheiß zu Dahlen zur Unterhaltung eines Priesters, Halten von Seelenmessen und einem dauernden Anniversarium 500 Reichsthlr. den Kreuzbrüdern bei der Pfarrkirche in Wegberg überweißt, solange der Kreuzherrenorden dieselbe besetzen. Er behält sich dabei auch ein Begräbnis in der Kirche vor.
7. Patronatsrecht.
Das Patronatsrecht über die Kirche übten die Herren von Tüschenbroich aus, deren Erbbegräbnis sich auch in der Kirche befand.
Durch Urkunde vom 25. Oktober 1636 (Abschrift im Lagerbuch von 1656 S. 415) übertrug Freiherr Franz von Spiering die freigewordene Vikariestelle am Altare „in honorem Individuae Trinitatis“ (hl. Dreifaltigkeit) „nec non Gloriosissimae Virginis Mariae“ (glorreichen Jungfrau Maria) in der Pfarrkirche zu Wegberg auf die Bitte seines Untertans