Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)/027: Unterschied zwischen den Versionen

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Bis in die neueste Zeit herein galten die Kirchenbücher als Aschenbrödel unter den Denkmalen der Vorzeit. Man achtete sie für viel zu gering, als dass man sie wissenschaftlicher Prüfung und Verwertung für würdig gehalten hätte. Mit wenig Ausnahmen ist die Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts ihre Wege gegangen, ohne sich um diese wertvollen Dokumente zu kümmern, deren Studium zur Kenntnis der Zustände der letzten vier Jahrhunderte unerlässlich ist und dem Kirchen- und Kulturhistoriker reiche Erträgnisse liefert.<ref>Gmelin, Die Verwertung der KB. in: Tille, Deutsche Geschichtsblätter 1900. I. S. 157 ff. Vgl. die dort angeführte Litteratur.</ref> Erst im letzten Jahrzehnt hat man ihren Wert erkannt, die Kirchenbücher der deutschen Lande planmässig nach Bestand und Alter inventarisiert und nach ihrem Inhalt durchforscht. Es ist das Verdienst der deutschen Geschichte- und Altertumsvereine, diese mühevolle aber notwendige und dankenswerte Arbeit aufgenommen und bereits zum guten Teile vollendet, und das Verdienst der Generalversammlungen des Gesamtvereins dieser Vereine, diese Studien und Bestrebungen verständnisvoll geleitet zu haben. Auf die Anregung und unter den Auspicien des Gesamtvereins sind die Kirchenbücher folgender Länder und Provinzen meist mit Unterstützung der Behörden bereits bearbeitet worden: Pommern, Provinz Sachsen, Provinz Hessen, Neumark, Niederlausitz, Grossherzogtum Hessen, Baden, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Sachsen-Weimar, Herzogtum Braunschweig, Anhalt, Coburg-Gotha, Altenburg, Fürstentum Lippe, Waldeck, Schwarzburg-Rudolstadt,
Bis in die neueste Zeit herein galten die Kirchenbücher als Aschenbrödel unter den Denkmalen der Vorzeit. Man achtete sie für viel zu gering, als dass man sie wissenschaftlicher Prüfung und Verwertung für würdig gehalten hätte. Mit wenig Ausnahmen ist die Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts ihre Wege gegangen, ohne sich um diese wertvollen Dokumente zu kümmern, deren Studium zur Kenntnis der Zustände der letzten vier Jahrhunderte unerlässlich ist und dem Kirchen- und Kulturhistoriker reiche Erträgnisse liefert.<ref>Gmelin, Die Verwertung der KB. in: Tille, Deutsche Geschichtsblätter 1900. I. S. 157 ff. Vgl. die dort angeführte Litteratur.</ref> Erst im letzten Jahrzehnt hat man ihren Wert erkannt, die Kirchenbücher der deutschen Lande planmässig nach Bestand und Alter inventarisiert und nach ihrem Inhalt durchforscht. Es ist das Verdienst der deutschen Geschichte- und Altertumsvereine, diese mühevolle aber notwendige und dankenswerte Arbeit aufgenommen und bereits zum guten Teile vollendet, und das Verdienst der Generalversammlungen des Gesamtvereins dieser Vereine, diese Studien und Bestrebungen verständnisvoll geleitet zu haben. Auf die Anregung und unter den Auspicien des Gesamtvereins sind die Kirchenbücher folgender Länder und Provinzen meist mit Unterstützung der Behörden bereits bearbeitet worden: Pommern, Provinz Sachsen, Provinz Hessen, Neumark, Niederlausitz, Grossherzogtum Hessen, Baden, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Sachsen-Weimar, Herzogtum Braunschweig, Anhalt, Coburg-Gotha, Altenburg, Fürstentum Lippe, Waldeck, Schwarzburg-Rudolstadt, <noinclude>
 
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Version vom 18. November 2008, 08:45 Uhr

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Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)
Inhalt
Ev.-Luth. Pfarren beginnend mit:
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Abkürzungen der Ephorien:
A. = Annaberg, Au. = Auerbach, B. = Borna, Ch. I. = Chemnitz I., Ch. II. = Chemnitz II., Di. = Dippoldiswalde, Dr. I. =  Dresden I., Dr. II. = Dresden II., F.  = Freiberg, Gl. = Glauchau, Gr. =  Grimma, Gh. = Großenhain, Lg. = Leisnig, Lp. I. = Leipzig I., Lp. II. = Leipzig II., Mg. = Marienberg, Mn. = Meißen, O. = Oschatz, Oe. = Oelsnitz/Vogtl., OL. = Oberlausitz, Pi. = Pirna, Pl. = Plauen, Rg. = Radeberg, Rtz. = Rochlitz, Sch. = Schwarzenberg, St. = Stollberg, W. = Werdau, Z. = Zwickau.

Bis in die neueste Zeit herein galten die Kirchenbücher als Aschenbrödel unter den Denkmalen der Vorzeit. Man achtete sie für viel zu gering, als dass man sie wissenschaftlicher Prüfung und Verwertung für würdig gehalten hätte. Mit wenig Ausnahmen ist die Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts ihre Wege gegangen, ohne sich um diese wertvollen Dokumente zu kümmern, deren Studium zur Kenntnis der Zustände der letzten vier Jahrhunderte unerlässlich ist und dem Kirchen- und Kulturhistoriker reiche Erträgnisse liefert.[1] Erst im letzten Jahrzehnt hat man ihren Wert erkannt, die Kirchenbücher der deutschen Lande planmässig nach Bestand und Alter inventarisiert und nach ihrem Inhalt durchforscht. Es ist das Verdienst der deutschen Geschichte- und Altertumsvereine, diese mühevolle aber notwendige und dankenswerte Arbeit aufgenommen und bereits zum guten Teile vollendet, und das Verdienst der Generalversammlungen des Gesamtvereins dieser Vereine, diese Studien und Bestrebungen verständnisvoll geleitet zu haben. Auf die Anregung und unter den Auspicien des Gesamtvereins sind die Kirchenbücher folgender Länder und Provinzen meist mit Unterstützung der Behörden bereits bearbeitet worden: Pommern, Provinz Sachsen, Provinz Hessen, Neumark, Niederlausitz, Grossherzogtum Hessen, Baden, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Sachsen-Weimar, Herzogtum Braunschweig, Anhalt, Coburg-Gotha, Altenburg, Fürstentum Lippe, Waldeck, Schwarzburg-Rudolstadt,


  1. Gmelin, Die Verwertung der KB. in: Tille, Deutsche Geschichtsblätter 1900. I. S. 157 ff. Vgl. die dort angeführte Litteratur.