Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/103: Unterschied zwischen den Versionen

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3. Wilhelmus natus prima die Februarii 1463.
4. Godefridus natus in die Dorotheae virginis 1464.
5. "Wilhelmus natus ipsa die Valentini 1465.
6. Wernerus natus ipsa die Tiburtii et Valeriani 1467.
7. Catharina nata in vigilia Catharinae virginis 1468.
8. Antonius natus vicesima die mensis Julii 1471.
Die beiden Wilhelme müssen sehr jung gestorben sein.
Der jüngste Sohn, Teutsch Ordens Ritter, war im J. 1506
bereits mit Tod abgegangen, gemäss Schreiben seines Bruders
Werner damaligen Vogts auf Soldau. — In demselben Missale
ist einer Catharina von Hohenfels Tochter zu Drachenfels
gedacht, die auf Schloss Drachenfels gestorben. Das Jahr ist
nicht notirt. Sie war vielleicht eine Tochter des Burggrafen
Rutger.
Zum Schlüsse noch eine Bemerkung zu dem oben p. 97
mitgetheilten Vertrage, worin gesagt ist, dass Johanns Vater
das Schloss Drachenfels vom Erzstift zu Lehen empfangen.
Erzbischof Diederich hatte im J. 1457 bestimmt, dass Ritter
Heinrich die Schlösser Drachenfels und Gudenau dort zu Lehen
empfangen solle „wa sich dat geburt". Nun findet sich ein
Extract, der von einem Propst, allem Anschein nach vom
Propst Johann Gröpper, gemacht worden. Darin sind einige
ältere Belehnungen erwähnt, und namentlich, dass im J. 1460
Ritter Heinrich mit dem Schloss Drachenfels von der Propstei
belehnt worden. — Ferner ist darin bemerkt: Nachdem das
Schloss denen von Drachenfels wieder eingegeben worden, seien
dieselben, und nach ihnen des von Milendonck Vater beizeiten
des Grafen Friedrich zu Weda Pröpsten, und er von Milendonck
bei seiner (Johannis Gropperi) Zeit, das Schloss Drachenfels
zu empfangen aufgefordert worden; dawider sie auch nichts
zu sagen gewusst, dann dass sie solches zu thun wohl willig,
wann sie es ohne Ungnade des gnädigen Herrn zu Cöln thun
könnten. — Endlich findet sich in dem Extract die Bemerkung:
Nachdem den Pröpsten zum Unterhalte des Schlosses ein Gros-
ses drauf gegangen, habe, laut eines uralten Pergaments , ein
Propst einem Burggrafen seiner Propsteien Zehenden zu Chur-
scheidt, Soeven und Westerhausen zu Lehen eingegeben, dagegen
der Burggraf das Schloss Drachenfels auf seine Kosten unter-
halten und die Verwahrer des Thurms und Schlosses besolden

Version vom 4. November 2008, 12:41 Uhr

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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103 3. Wilhelmus natus prima die Februarii 1463. 4. Godefridus natus in die Dorotheae virginis 1464. 5. "Wilhelmus natus ipsa die Valentini 1465. 6. Wernerus natus ipsa die Tiburtii et Valeriani 1467. 7. Catharina nata in vigilia Catharinae virginis 1468. 8. Antonius natus vicesima die mensis Julii 1471. Die beiden Wilhelme müssen sehr jung gestorben sein. Der jüngste Sohn, Teutsch Ordens Ritter, war im J. 1506 bereits mit Tod abgegangen, gemäss Schreiben seines Bruders Werner damaligen Vogts auf Soldau. — In demselben Missale ist einer Catharina von Hohenfels Tochter zu Drachenfels gedacht, die auf Schloss Drachenfels gestorben. Das Jahr ist nicht notirt. Sie war vielleicht eine Tochter des Burggrafen Rutger. Zum Schlüsse noch eine Bemerkung zu dem oben p. 97 mitgetheilten Vertrage, worin gesagt ist, dass Johanns Vater das Schloss Drachenfels vom Erzstift zu Lehen empfangen. Erzbischof Diederich hatte im J. 1457 bestimmt, dass Ritter Heinrich die Schlösser Drachenfels und Gudenau dort zu Lehen empfangen solle „wa sich dat geburt". Nun findet sich ein Extract, der von einem Propst, allem Anschein nach vom Propst Johann Gröpper, gemacht worden. Darin sind einige ältere Belehnungen erwähnt, und namentlich, dass im J. 1460 Ritter Heinrich mit dem Schloss Drachenfels von der Propstei belehnt worden. — Ferner ist darin bemerkt: Nachdem das Schloss denen von Drachenfels wieder eingegeben worden, seien dieselben, und nach ihnen des von Milendonck Vater beizeiten des Grafen Friedrich zu Weda Pröpsten, und er von Milendonck bei seiner (Johannis Gropperi) Zeit, das Schloss Drachenfels zu empfangen aufgefordert worden; dawider sie auch nichts zu sagen gewusst, dann dass sie solches zu thun wohl willig, wann sie es ohne Ungnade des gnädigen Herrn zu Cöln thun könnten. — Endlich findet sich in dem Extract die Bemerkung: Nachdem den Pröpsten zum Unterhalte des Schlosses ein Gros- ses drauf gegangen, habe, laut eines uralten Pergaments , ein Propst einem Burggrafen seiner Propsteien Zehenden zu Chur- scheidt, Soeven und Westerhausen zu Lehen eingegeben, dagegen der Burggraf das Schloss Drachenfels auf seine Kosten unter- halten und die Verwahrer des Thurms und Schlosses besolden