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4. Johann von Harff bittet das Officialat, den von ihm
neu ernannten Vicarius curatus zu Nieder-Morcke zu
bestätigen, im J. 1414    .    . 109_
5. Vertrag des Johann Herrn zu Harff mit Frambaeh
von Birgel Erbmarschall in Betreff des Schlosses Harff
v. J.  1423 109.
6. Johann von Loen Herr zu Jülich und Heinsberg belehnt
Goedert  von  Harff mit  Haus  und  Herrlichkeit  Harff
im J. 1428 112.
7. Wilhelm von Harff vertheilt den Inhalt der Briefe und
Siegel, so ihm von seiner Schwester Swenolt von Harff
Vogtin  zu  Cöln  anerstorben,  an  seine  sechs  Kinder,
im J.  1432 114.
8. Reynart von Jülich Herr zu Münstereifel belehnt Heyntze
von Meirbach Knapen von den Wappen mit Haus und
Hof zu Münstereifel nebst zehn Rhein. Gulden Manngeld,
und mit einem Gut zu Roderath gelegen, im J. 1396    116.
9. Die Gebrüder Wilhelm und Rabode von Gymnich über-
lassen gewisse Güter zu Holtzheim, Mechernich und
Bergheim, so ihr Vater Rabode von Gymnich dem
Heyntze von Meirbach verschrieben hatte, diesem und
seinem Sohne Heinrich auf Lebensdauer, im J. 1402 .    116.
10. Spruch des Diederich Herrn zu Manderscheid und Daun
in Sachen des Wilhelm von Wysben und des Heinrich
von Mirbach, betreffend gewisse Güter zu Bewingen,
Ripsdorf, Castelberg und Gerolstein, v. J. 1440    .    .    119.
11. Die Gebrüder Clais, Heinrich und Johann von Mirbach
übertragen ihrem ältesten Bruder Johann die Kirchengifft
zu Marmagen  nebst einem Blanckenheimer Lehen,  im
J.  1453  .    .    . 120.
12. Quittung der Erbgenahmen Clais von Nattenheira des
Jungen für dessen Testamentsexecutoren v. J. 1467  .    121.
13. Diederich Jiinggraf zu Moers und Sarwerden, der etliche
Schulden seines Vaters über sich genommen, erneuert
dem Bürgen desselben, Heinrich von Mirbach, die alten
Schadlosbriefe im J. 1479     122.

Version vom 4. November 2008, 10:15 Uhr

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Seite. 4. Johann von Harff bittet das Officialat, den von ihm neu ernannten Vicarius curatus zu Nieder-Morcke zu bestätigen, im J. 1414 . . 109_ 5. Vertrag des Johann Herrn zu Harff mit Frambaeh von Birgel Erbmarschall in Betreff des Schlosses Harff v. J. 1423 109. 6. Johann von Loen Herr zu Jülich und Heinsberg belehnt Goedert von Harff mit Haus und Herrlichkeit Harff im J. 1428 112. 7. Wilhelm von Harff vertheilt den Inhalt der Briefe und Siegel, so ihm von seiner Schwester Swenolt von Harff Vogtin zu Cöln anerstorben, an seine sechs Kinder, im J. 1432 114. 8. Reynart von Jülich Herr zu Münstereifel belehnt Heyntze von Meirbach Knapen von den Wappen mit Haus und Hof zu Münstereifel nebst zehn Rhein. Gulden Manngeld, und mit einem Gut zu Roderath gelegen, im J. 1396 116. 9. Die Gebrüder Wilhelm und Rabode von Gymnich über- lassen gewisse Güter zu Holtzheim, Mechernich und Bergheim, so ihr Vater Rabode von Gymnich dem Heyntze von Meirbach verschrieben hatte, diesem und seinem Sohne Heinrich auf Lebensdauer, im J. 1402 . 116. 10. Spruch des Diederich Herrn zu Manderscheid und Daun in Sachen des Wilhelm von Wysben und des Heinrich von Mirbach, betreffend gewisse Güter zu Bewingen, Ripsdorf, Castelberg und Gerolstein, v. J. 1440 . . 119. 11. Die Gebrüder Clais, Heinrich und Johann von Mirbach übertragen ihrem ältesten Bruder Johann die Kirchengifft zu Marmagen nebst einem Blanckenheimer Lehen, im J. 1453 . . . 120. 12. Quittung der Erbgenahmen Clais von Nattenheira des Jungen für dessen Testamentsexecutoren v. J. 1467 . 121. 13. Diederich Jiinggraf zu Moers und Sarwerden, der etliche Schulden seines Vaters über sich genommen, erneuert dem Bürgen desselben, Heinrich von Mirbach, die alten Schadlosbriefe im J. 1479 122.