Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/363: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
 
(OCR korrekturgelesen und eingefügt)
 
Zeile 1: Zeile 1:
{{Kaltenbach 1850|362|371|364|unvollständig}}
{{Kaltenbach 1850|362|371|364|korrigiert}}
publizirte dasselbe eine verbesserte Konstitution der Reichsstadt Aachen am 17. Februar und verordnete deren Ausführung. Anträge auf Suspension der Ausführung (1792) Seitens Jülich wurden nicht angenommen. Zünfte reklamirten auch gegen Modifikationen des Zunftwesens, welche der provisorische Rath beabsichtigte. Das Reichskammergericht verordnete wieder ein Kommando Kreistruppen nach Aachen. Zwölf Zünfte und ein Theil des Raths genehmigten einen neuen Gaffelbrief-Entwurf, welcher durch eine Denkschrift bei der Reichsversammlung zu Regensburg, sodann von Jülich unterstützt wurde. Hierauf erschien die Kreis-Direktorial-Kommission wieder in Aachen, zur Ausführung der Urtheile und Verordnungen des Reichskammergerichts. Dieselbe verbot Versammlungen des großen und kleinen Raths zu Deliberationen über die Verfassung. Jülich provozirte indessen solche Versammlungen und hielt ein Kommando Truppen in der Stadt, worauf das Reichskammergericht dessen Zurückziehung befahl, was auch geschah. Endlich marschirten die Franzosen erobernd in Aachen ein. General Dumouriez erließ eine Proklamation an sein Heer, zum Schutze der Bürger von Aachen, welche hier am 20. Dezember publizirt wurde.
 
{{NE}}1793. Die Franzosen hielten Aachen bis nach der Schlacht bei Aldenhoven besetzt, wonach sie abzogen und dabei von Aachenern molestirt wurden. Die Franzosen kamen zurück, und Aachen wurde in Folge des Lüneviller Friedens definitiv mit Frankreich vereinigt. 1801, nach der Vereinigung des linken Rheinufers mit Frankreich ward Aachen die Hauptstadt des Roerdepartements, der Sitz des Präfekten, der obern Justiz-Tribunale

Aktuelle Version vom 3. November 2008, 20:01 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[362]
Nächste Seite>>>
[364]
Datei:Ac regbez kaltenbach 1850.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


publizirte dasselbe eine verbesserte Konstitution der Reichsstadt Aachen am 17. Februar und verordnete deren Ausführung. Anträge auf Suspension der Ausführung (1792) Seitens Jülich wurden nicht angenommen. Zünfte reklamirten auch gegen Modifikationen des Zunftwesens, welche der provisorische Rath beabsichtigte. Das Reichskammergericht verordnete wieder ein Kommando Kreistruppen nach Aachen. Zwölf Zünfte und ein Theil des Raths genehmigten einen neuen Gaffelbrief-Entwurf, welcher durch eine Denkschrift bei der Reichsversammlung zu Regensburg, sodann von Jülich unterstützt wurde. Hierauf erschien die Kreis-Direktorial-Kommission wieder in Aachen, zur Ausführung der Urtheile und Verordnungen des Reichskammergerichts. Dieselbe verbot Versammlungen des großen und kleinen Raths zu Deliberationen über die Verfassung. Jülich provozirte indessen solche Versammlungen und hielt ein Kommando Truppen in der Stadt, worauf das Reichskammergericht dessen Zurückziehung befahl, was auch geschah. Endlich marschirten die Franzosen erobernd in Aachen ein. General Dumouriez erließ eine Proklamation an sein Heer, zum Schutze der Bürger von Aachen, welche hier am 20. Dezember publizirt wurde.

      1793. Die Franzosen hielten Aachen bis nach der Schlacht bei Aldenhoven besetzt, wonach sie abzogen und dabei von Aachenern molestirt wurden. Die Franzosen kamen zurück, und Aachen wurde in Folge des Lüneviller Friedens definitiv mit Frankreich vereinigt. 1801, nach der Vereinigung des linken Rheinufers mit Frankreich ward Aachen die Hauptstadt des Roerdepartements, der Sitz des Präfekten, der obern Justiz-Tribunale