Garzweiler/Zufallsfunde: Unterschied zwischen den Versionen

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*Das '''Tagelöhnerehepaares Meuser''' aus Garzweiler erhält für das Plegekind '''Sophia Garzweiler''' (= Findelkind) durch Kabinetsorder des Königs von Preußen vom 27. Februar 1817 den Betrag 100 Thaler  
*Das '''Tagelöhnerehepaares Meuser''' aus Garzweiler erhält für das Plegekind '''Sophia Garzweiler''' (= Findelkind) durch Kabinetsorder des Königs von Preußen vom 27. Februar 1817 den Betrag 100 Thaler  
als Vergütung zur Erziehung und Pflege des Kindes.
als Vergütung zur Erziehung und Pflege des Kindes.

Version vom 2. November 2008, 11:58 Uhr

Auszug aus dem Amtsblatt von 1817
  • Das Tagelöhnerehepaares Meuser aus Garzweiler erhält für das Plegekind Sophia Garzweiler (= Findelkind) durch Kabinetsorder des Königs von Preußen vom 27. Februar 1817 den Betrag 100 Thaler

als Vergütung zur Erziehung und Pflege des Kindes.