Beifang: Unterschied zwischen den Versionen

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(Begriffserklärung Beifang)
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==Begriffserklärung==
==Begriffserklärung==
Beifang ist ein aus einem Herrenhof ausgegliedertes Recht, so z.B. ein Gebiet, Hof, Kotten, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln.
Beifang ist ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht ("sein eigen herlicheit und beyfangh"), so z.B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln.


Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:
Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:

Version vom 1. November 2008, 09:09 Uhr

Begriffserklärung

Beifang ist ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht ("sein eigen herlicheit und beyfangh"), so z.B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln.

Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:

Nordrhein-Westfalen

  1. Beifang, Kreis Coesfeld (= 59394 Nordkirchen)
  2. Beifang, Kreis Unna (= 59379 Selm)

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