Beifang: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. November 2008, 09:09 Uhr
Begriffserklärung
Beifang ist ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht ("sein eigen herlicheit und beyfangh"), so z.B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln.
Es existieren mehrere Orte gleichen Namens: