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Version vom 9. Oktober 2008, 07:57 Uhr
Mediat
Ein Mediat war eine Reichsherrschaft im HRR, welche nicht unmittelbar dem Kaiser, sondern einem Reichsstand als Zwischenherrn untergeordnet war.
Mediatisierung
In Folge der Beschlüsse des Reichsdeputationshauptschlusses, so wie bei der Stiftung des Rheinbundes verloren bis dahin reichsunmittelbaren Grafen, Fürsten oder Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit oder Landeshoheit und wurden einem anderen Landesherrn unterworfen, sie wurden mediatisiert.