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'''Mediat'''
Ein Mediat war eine Reichsherrschaft im [[HRR]], welche nicht unmittelbar dem Kaiser, sondern einem Reichsstand als Zwischenherrn untergeordnet war.
'''Mediatisierung'''
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In Folge der Beschlüsse des Reichsdeputationshauptausschlusses verloren bis dahin reichsunmittelbaren Grafen, Fürsten oder Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit oder Landeshoheit und wurden einem anderen Landesherrn unterworfen, sie wurden mediatisiert.
In Folge der Beschlüsse des [[Reichsdeputationshauptschluß|Reichsdeputationshauptschlusses]], so wie bei der Stiftung des [[Rheinbund|Rheinbundes]]  verloren bis dahin reichsunmittelbaren Grafen, Fürsten oder Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit oder Landeshoheit und wurden einem anderen Landesherrn unterworfen, sie wurden mediatisiert.


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 9. Oktober 2008, 07:57 Uhr

Mediat

Ein Mediat war eine Reichsherrschaft im HRR, welche nicht unmittelbar dem Kaiser, sondern einem Reichsstand als Zwischenherrn untergeordnet war.

Mediatisierung

In Folge der Beschlüsse des Reichsdeputationshauptschlusses, so wie bei der Stiftung des Rheinbundes verloren bis dahin reichsunmittelbaren Grafen, Fürsten oder Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit oder Landeshoheit und wurden einem anderen Landesherrn unterworfen, sie wurden mediatisiert.