Verbandsgemeinde: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Oktober 2008, 01:40 Uhr
Gemeinde ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Gemeinde. |
Der Begriff
Rheinland-Pfalz
Eine Verbandsgemeinde ist eine Gebietskörperschaft in Rheinland-Pfalz, zu der sich benachbarte Ortsgemeinden eines Landkreises zusammengeschlossen haben [1] (§64).
Die Bildung der Verbandsgemeinden erfolgte zwischen 1968 und 1972[2].
Die 132 Ämter der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier wurden ab 1.10.1968 als Verbandsgemeinden weitergeführt.
Im ehemaligen Gebiet der Regierungsbezirke Rheinhessen, Pfalz und Montabaur gab es eine Freiwilligkeitsphase vom 1.3.1971 bis 1.1.1972 in der sich die beteiligten Gemeinden zusammenschließen konnten.
Freiwillig bildeten sich im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz 16 Verbandsgemeinden: Dudenhofen, Grünstadt-Land, Hochspeyer, Kirchheimbolanden, Landstuhl, Offenbach an der Queich, Otterbach, Otterberg, Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr, Wolfstein, Altenglan, Kusel, Lauterecken, Ramstein-Miesenbach, Rodalben.
Im ehemaligen Regierungsbezirk Montabaur bildeten sich freiwillig: Hahnstätten, Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach und Wirges.
Per Landesgesetz wurden zum 1.4.1972 im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz 52 und im ehemaligen Regierungsbezirk Montabaur 15 Verbandsgemeinden eingerichtet.
GOV-Objekttyp
122 - Verbandsgemeinde - {deu=Verbandsgemeinde}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Verbandsgemeinde,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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- 85 - Landgemeinde - {deu=Landgemeinde, rus=сельская община}
- 148 - Erfüllende Gemeinde - {deu=Erfüllende Gemeinde}
- 140 - Einheitsgemeinde - {deu=Einheitsgemeinde}
- 163 - Ortsgemeinde - {deu=Ortsgemeinde}
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl 1994, S. 153) (Stand Februar 2008)
- ↑ Die Verwaltungsreform im Lande Rheinland-Pfalz unter besonderer Berücksichtigung der territorialreform auf der Ebene der Kreise und Gemeinden. Dissertation, Heinz Rüschenschmidt, Bad Neuenahr-Ahrweiler, 1975