Schultheissbezirk: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Neu) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines Schulzen (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher. | Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines [[Schulze|Schulzen]] (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher. | ||
Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt. | Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt. |
Version vom 29. September 2008, 14:43 Uhr
Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines Schulzen (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher.
Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt.
Um 1816- 1835 in der Provinz Westfalen ausschließlich im Kreis Wittgenstein angewandt.