Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/174: Unterschied zwischen den Versionen
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Civil- und Criminal-Sachen; es sprach über Leben und Tod und vollzog das Todesurtheil durch Galgen, Beil und Schwert. Es soll sogar der Appellationshof für die Gerichte zu Bedburg, Kerpen, Hambach, Drove, Euskirchen, Bergheim, für die Herrschaften Merode, Echtz, Frechen, Sindorf, Holzweiler u. a. gewesen sein. Für das Dürener Gericht bildete jedoch schon vor 1548 das Gericht zu Aachen die Appellations-Instanz und von 1764 an die Hofkammer zu Düsseldorf. Das Gerichtspersonal bestand aus dem Richter (in späterer Zeit dem Schultheiß), den Schöffen und dem Gerichtsschreiber. Von 1403-1481 findet man zwei Richter aufgeführt. Das erste Dürener Schöffengericht soll von Karl dem Großen eingesetzt worden sein; es bestand aus 14 Schöffen (7 aus der Stadt und 7 aus den Rittern der Umgegend.) Seit 1356 finden sich nur 7 Schöffen, deren 5 in der Stadt und zwei außerhalb wohnten. Vor der Zerstörung der Stadt Düren durch Kaiser Karl V. bestanden hier viele Zünfte. In der neuen Ordnung von 1545 und 1556 wurde bestimmt, daß deren nur 7 bestehen sollten: die Schmiede-, Gewand-, Brauer-, Bäcker-, Schneider-, Schuster- und Schreiner-Zunft. 1635 bildeten die Krämer und Kaufleute die 8. Zunft. | |||
1241 wurde Düren, welches noch 1208 die Residenz Kaiser Philipp's gewesen, von Kaiser Friedrich II. dem Grafen Wilhelm IV. von Jülich für 10,000 Mark verpfändet. Friedrich's Sohn, Kaiser Konrad, verpfändete 1246 ebenfalls die Stadt Düren dem Grafen Wilhelm, welche Pfandschaft ihm Kaiser Karl IV. 1358 erneuerte und bestätigte. Durch diese Verpfändung eigneten sich die Herren von Jülich allmählig |
Version vom 12. September 2008, 16:31 Uhr
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Civil- und Criminal-Sachen; es sprach über Leben und Tod und vollzog das Todesurtheil durch Galgen, Beil und Schwert. Es soll sogar der Appellationshof für die Gerichte zu Bedburg, Kerpen, Hambach, Drove, Euskirchen, Bergheim, für die Herrschaften Merode, Echtz, Frechen, Sindorf, Holzweiler u. a. gewesen sein. Für das Dürener Gericht bildete jedoch schon vor 1548 das Gericht zu Aachen die Appellations-Instanz und von 1764 an die Hofkammer zu Düsseldorf. Das Gerichtspersonal bestand aus dem Richter (in späterer Zeit dem Schultheiß), den Schöffen und dem Gerichtsschreiber. Von 1403-1481 findet man zwei Richter aufgeführt. Das erste Dürener Schöffengericht soll von Karl dem Großen eingesetzt worden sein; es bestand aus 14 Schöffen (7 aus der Stadt und 7 aus den Rittern der Umgegend.) Seit 1356 finden sich nur 7 Schöffen, deren 5 in der Stadt und zwei außerhalb wohnten. Vor der Zerstörung der Stadt Düren durch Kaiser Karl V. bestanden hier viele Zünfte. In der neuen Ordnung von 1545 und 1556 wurde bestimmt, daß deren nur 7 bestehen sollten: die Schmiede-, Gewand-, Brauer-, Bäcker-, Schneider-, Schuster- und Schreiner-Zunft. 1635 bildeten die Krämer und Kaufleute die 8. Zunft.
1241 wurde Düren, welches noch 1208 die Residenz Kaiser Philipp's gewesen, von Kaiser Friedrich II. dem Grafen Wilhelm IV. von Jülich für 10,000 Mark verpfändet. Friedrich's Sohn, Kaiser Konrad, verpfändete 1246 ebenfalls die Stadt Düren dem Grafen Wilhelm, welche Pfandschaft ihm Kaiser Karl IV. 1358 erneuerte und bestätigte. Durch diese Verpfändung eigneten sich die Herren von Jülich allmählig