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Schreiben vom 21. August 1339 zu richten. Darin äußert er strengen Tadel über die vorgefundenen Unregelmäßigkeiten, verbietet dem Scholasticus, Geld dafür zu nehmen, wenn er Jemanden Freiheit zu lehren ertheile, und verordnet, daß der Rector eine genügende Besoldung zu empfangen habe.
Schreiben vom 21. August 1339 zu richten. Darin äußert er strengen Tadel über die vorgefundenen Unregelmäßigkeiten, verbietet dem Scholasticus, Geld dafür zu nehmen, wenn er Jemanden Freiheit zu lehren ertheile, und verordnet, daß der Rector eine genügende Besoldung zu empfangen habe.

Aktuelle Version vom 4. September 2008, 12:23 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Schreiben vom 21. August 1339 zu richten. Darin äußert er strengen Tadel über die vorgefundenen Unregelmäßigkeiten, verbietet dem Scholasticus, Geld dafür zu nehmen, wenn er Jemanden Freiheit zu lehren ertheile, und verordnet, daß der Rector eine genügende Besoldung zu empfangen habe.

Inzwischen hatte aber das Domcapitel in Rom eine Klage wider Rath und Bürgerschaft angestellt, und einen Proceß[1] bei der Curie eingeleitet, der höchst langwierig und kostspielig wurde. Derselbe kostete nämlich „dem Capitel bis zum Jahre 1343 an 2500 Gulden; die zu Bremen und Lübeck in dieser Sache gehaltenen Commissionen und Zusammenkünfte 2000 Gulden“; und das Capitel mußte überdies in Folge dieses Processes mit der Stadt fünf Jahre lang die Opfergelder (oblationes) aus den Pfarrkirchen entbehren, deren Betrag auf 1250 Mark angeschlagen wird.

Allein der Ausgang des Processes war für das Capitel günstig, ja die Stadt gerieth wegen der dadurch veranlaßten Unruhen und Gewaltthätigkeiten sogar in den Bann des Papstes Clemens IV., 1349, und verblieb fünf Jahre im Banne, aus dem sie erst 1356 erlöst worden ist. Im vorhergehenden Jahre, 1355, war mit dem Capitel ein Vergleich zu Stande gebracht, wonach in Bezug auf das Schulwesen die 1337 für den Scholasticus stipulirten Punkte lediglich wiederholt wurden.

Wir übergehen hier die weiteren Streitigkeiten mit Stillschweigen und wenden uns von Hamburg nach Kiel. In dieser Stadt der Holsteiner („civitas Holsatorum“) war zwar kein Domcapitel oder Collegiatstift, mit dem wegen Errichtung einer Stadtschule ein Kampf hätte entstehen können; aber derselbe entstand ganz ernstlich mit dem Convente zu Bordesholm. Die Chorherren Augustiner-Ordens, nachdem sie 1326 vom Landesherrn Grafen Gerhard das Patronat der Kieler Stadtkirche und Incorporation derselben in das Kloster als Geschenk[2] erlangt hatten, trachteten, wie wir oben erzählt haben, mit äußerster Hartnäckigkeit danach, ihre Residenz nach Kiel, der lebhaften, frisch aufblühenden Stadt, die sie unterhaltender fanden als das stille Bordesholm, zu verlegen. Der Stadtrath und


  1. E. Meyer S. 135.
  2. Siehe oben S. 65 ff.