Preußisches Gouvernement Weser-Rhein: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Oktober 1813 begann die Auflösung der staatlichen Ordnung im französischen Machtbereich, von der Weser aus nach Westen fortschreitend. Dem Rückzug der französischen Armee folgend gingen auch die höheren französischen Verwaltungsbeamten zunächst auf Wesel zurück. Mitte November waren das Oberems- und Lippe-Departement bereits frei von französischen Autoritäten.
Im Oktober 1813 begann die Auflösung der staatlichen Ordnung im französischen Machtbereich, von der Weser aus nach Westen fortschreitend. Dem Rückzug der französischen Armee folgend gingen auch die höheren französischen Verwaltungsbeamten zunächst auf Wesel zurück. Mitte November waren das Oberems- und Lippe-Departement bereits frei von französischen Autoritäten.


== Generalkommissar Weser-Rhein==
== Generalkommissariat Weser-Rhein==
Von Bielefeld aus ernannte der Kommandierende General des III. preußischen Armeekorps, Generalleutnant v. Bülow, am 14. November 1813 den Freiherrn Ludwig v. Vincke (1774 bis 1844), der zuletzt als Regierungspräsident in Potsdam gewirkt hatte und seit 1810 auf dem Gute Ickern bei Dortmund lebte, zum einstweiligen Generalkommissar der wiedergewonnenen preußischen Provinzen in Westfalen.  
Von Bielefeld aus ernannte der Kommandierende General des III. preußischen Armeekorps, Generalleutnant v. Bülow, am 14. November 1813 den Freiherrn Ludwig v. Vincke (1774 bis 1844), der zuletzt als Regierungspräsident in Potsdam gewirkt hatte und seit 1810 auf dem Gute Ickern bei Dortmund lebte, zum einstweiligen Generalkommissar der wiedergewonnenen preußischen Provinzen in Westfalen.  



Version vom 1. September 2008, 10:25 Uhr

Hierarchie: Regional > Historisches Territorium > Preußen > Preußisches Gouvernement Weser-Rhein

Flucht französischer Autoritäten

Im Oktober 1813 begann die Auflösung der staatlichen Ordnung im französischen Machtbereich, von der Weser aus nach Westen fortschreitend. Dem Rückzug der französischen Armee folgend gingen auch die höheren französischen Verwaltungsbeamten zunächst auf Wesel zurück. Mitte November waren das Oberems- und Lippe-Departement bereits frei von französischen Autoritäten.

Generalkommissariat Weser-Rhein

Von Bielefeld aus ernannte der Kommandierende General des III. preußischen Armeekorps, Generalleutnant v. Bülow, am 14. November 1813 den Freiherrn Ludwig v. Vincke (1774 bis 1844), der zuletzt als Regierungspräsident in Potsdam gewirkt hatte und seit 1810 auf dem Gute Ickern bei Dortmund lebte, zum einstweiligen Generalkommissar der wiedergewonnenen preußischen Provinzen in Westfalen.

Gouvernement Weser-Rhein

Wenige Tage später, am 19. November, kam es zur Errichtung eines Militärgouvernements zwischen Weser und Rhein, das über Westfalen hinaus im Westen das rechtsrheinische Kleve, Essen und Werden einschloß und sich im Norden bis nach Ostfriesland erstreckte.

  • Militärgouverneur: Generalmajor v. Heister
    • Zuständigkeit: Alle rein militärischen Gegenstände und Angelegenheiten der Hohen Polizei. Die Organisation der militärischen Kräfte des Landes und die Versorgung der Truppen
  • Zivilgouverneur: Ludwig v. Vincke (Ernennung am 21.11.1813).
    • Zuständigkeit: Alle Justiz-, Finanz- und sonstigen Verwaltungssachen

Ehemals nichtpreußische Territorien

Die ehemals nichtpreußischen Territorien sollten nach der Konvention vom 21. Oktober 1813 dem Zentralverwaltungsdepartement unter dem Freiherrn vom Stein zu unterstellen waren. Am 12. Dezember 1813 wurden die mediatisierten Territorien der Häuser Salm, Croy und Looz sowie Arenberg-Meppen, Gemen und Steinfurt, so wie Dortmund, Limburg, Rheda, Vest Recklinghausen, Corvey und Rietberg tatsächlich dem Gouvernements zwischen Weser und Rhein (Vincke) zugewiesen.

Bezirksgliederung des Gouvernements

Verwaltung des Gouvernements

  • Oberpräsidenten Vincke (Ernennung am 25. Mai 1815)
    • Allgemeine 'Verwaltung des Gouvernements' war bis September 1815 Geh. Regierungsrat Delius (früher Präfekt des Leinedepartements).
  • Justizsachen: Geh. Regierungsrat v. Bernuth
  • Militärsachen Regierungsrat Westphal.
    • Major Köhn v. Jasky
    • Major v. Trabenfeld (seit Januar 1814)
  • Rechnungswesen: Oberkommissar Kienitz
  • Bureauchef v. Bernuth
  • Zivilgouvernement weiterhin noch neun Subalternbeamte.

Abgabe an Hannover

Im Gefolge der preußisch-hannoverschen Konvention vom 31. Mai 1814 ging die Verwaltung von Meppen und dem nördlichen Teil des ehemaligen Fürstentums Rheina-Wolbeck provisorisch an Hannover über. Durch Vertrag vom 29. Mai 1815 fielen diesem auch Ostfriesland, die Niedergrafschaft Lingen und die sogenannten münsterischen Absplissen im Winkel von Ems und Aa zu:

Reckenberg wird preußisch

Im Gegenzug wurde durch den Vertrag vom 29. Mai 1815 das vormalige osnabrückische Amt Reckenberg preußisch.

Besitzergreifung von Westfalen

Am 21.06.1815 ergriff Preußen von seinen alten und neuen westfälischen Landen förmlich Besitz; Huldigungstag war der 18. Oktober 1815.

Ende des Zivilgouvernement in Westfalen

Mit der Aufnahme der Tätigkeit der Regierungen Kleve und Düsseldorf am 22. April 1816 erlosch die Zuständigkeit Vinckes für die rheinischen Teile seines Gouvernements. Zum 31. Juli 1816 endete das Zivilgouvernement dann auch in Westfalen. Am Folgetage trat die durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 geschaffene Provinz Westfalen endgültig ins Leben, zu deren Oberpräsidenten Vincke bereits am 25. Mai 1815 ernannt worden war.

Archiv

Die Mehrzahl der Akten war zunächst im Zusammenhang mit den Oberpräsidialakten als „Oberpräsidium A" verzeichnet. Unter Vermehrung durch anderweitig nachgewiesene Stücke und Abgaben des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf wurde der Bestand 1962 neu aufgestellt und verzeichnet. Soweit einzelne Akten über das Jahr 1816 hinaus weitergeführt wurden, sind sie beim Bestand Oberpräsidium zu suchen.

Eine gewisse Ergänzung der Archivalien bietet der Nachlaß Ludwig v. Vinckes (um 1964 Eigentum des Freiherrn v. Vincke zu Ostenwalde Kreis Melle), der u. a. Akten über die Bildung des Militärgouvernements, die Abtretung Ostfrieslands und die Auseinandersetzung mit den Mediatisierten enthält (vgl. Westfälisches Adels- blatt 6. Jg., 1929, S. 99-104, Nr. 144 ff.).

Bibliografie

  • Möhlmann, Günther / König, Joseph: Geschichte und Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Aurich (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung Heft 5), Göttingen 1955, S. 149 f; ferner:
  • Oberpräsidium Nr. 9 (1814 ff).
  • Gruner, Justus von: Die Abgrenzung des Amtsbezirkes des Bergischen Generalgouvernements gegen das Zivilgouvernement Westfalen. Ein Beitrag zur Geschichte beider Gouvernements und der Tätigkeit Steins als Chef der Zentralverwaltung, in: Zschr. d. Berg. Geschichtsvereins 42, 1909, S. 114-162.
  • Kochendörffer, Heinrich: Das Militärgouvernement zwischen Weser und Rhein, in: Westfälische Zeitschrift 89, 1932, I S. 149-172.
  • Kochendörffer, Heinrich: Die Berichte des Militär- und Civilgouverneurs in den Provinzen zwischen Weser und Rhein 1813-1816, in: Westfälisches Adelsblatt 7. Jg., 1930, S. 38-106.
  • Müller, Ernst: Die Begründung der Provinz Westfalen 1813-1816 und ihr Zustand im Jahr 1817, in: Korrespondenzblatt des Gesamtvereins deutscher Geschichts- und Altertumsvereine 72, 1924, Sp. 65-92.
  • Müller, Ernst: Westfalens Opfer in den Befreiungskriegen 1813-1815. Gleichzeitige amtliche Darstellung, Münster 1913.
  • Bodelschwingh, Ernst von: Leben des Ober-Präsidenten Freiherrn von Vincke 1. Teil, Berlin 1853, S. 510 ff. (Das Civilgouvernement von Westfalen 1813 bis 1816).
  • Kochendörffer, Heinrich: Vincke, 2. Teil (1807-1816), Soest 1933.
  • Amtsblatt für die Provinz Westfalen Nr. 1-56 (Januar bis Juli 1816).