Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/020: Unterschied zwischen den Versionen

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von Palant, kam er zugleich in den Besitz des Hauses Borsche-
von Palant, kam er zugleich in den Besitz des Hauses Borschemich<ref>Die Freiherren von Grass haben keine öffentliche Aemter wie Amtmannsstellen, bekleidet. Nur wurde obiger Herr zu Geyen im J. 1750 von den Polheimer Buschbeerbten zum Holzgräven ernannt. In diesem Amte hatte er den Dechant Johann Ad.Stoesberg zum Vorgänger, gemäss folgendem Schreiben:„Nachdem Jacob Weiler zu Pullein wehrender Zeit meines Buschgräven Amt im pullemer St. Georgii Busch ohnerlaubter maassen einen schwären Baum gehawen, und desshalben mir in Buschstraafen verfallen, welche ich selbsten bey künftig brauchlicher maassen angestellt werden sollendem Brüchten Verhoer einzutreiben gemeint und willens bin, so wird sich wohl ietziger mir im Ambt nachgefolgter Buschgräve v. Grass nit erkühnen in diesem punct mir Eingriff zu thuen und die mir zukommende und gebührende Holtzbrüchten wegzunehmen, noch den Baum alss corpus delicti sich zuzueygenen, widrigen fals an ihme H. v. Grass man alles zu erhohlen schon wissen wird, und mich in diesem punct schadloss zu machen.    Signatum Collen d. 15. Decembris 1751.“</ref>. Derselbe starb im J. 1767, und seine Hinterlassenschaft erbte auf seinen ältesten Sohn Anscharius Philippus Frh. von Grass. Von diesem ist nur zu melden, dass er ein sehr achtungswerther Herr war, der das Rechte liebte und suchte, und nach Kräften allen Uebelständen abhalf, und auch die Schulden möglichst zu mindern bestrebt war. Er blieb unverehelicht und nach seinem im J. 1784 erfolgten Tode fiel das ganze Vermögen an seine beiden Schwäger Freiherren von Olmissen und von Houve <ref>Die Erben von Houve verkauften im J. 1804 dem Schwiegersohn des Herrn von Olmissen die Hälfte der Geyener Burg, wie auch die Hälfte der Polheimer Wassermühle, nebst der zu diesen beiden Hälften gehörigen Länderei. Die Mühle zu Polheim war ein Lehen der Hofkammer zu Düsseldorf, und hatten die Erbpächter an die Churfürstliehe Kellnerei zu Bergheim jährlichs neun Malter Roggen Erbpacht zu liefern.Dieselbe hatte Zwang aufs Dorf.</ref>.
mich (l). Derselbe starb im J. 1767, und seine Hinterlassenschaft
 
erbte auf seinen ältesten Sohn Anscharius Philippus Frh. von
 
Grass. Von diesem ist nur zu melden, dass er ein sehr achtungs-
Nachdem ich so zu Ende der Geschichte von Geyen gelangt bin, gebe ich jetzt noch eine Genealogie der Herren von Grass.
werther Herr war, der das Rechte liebte und suchte, und nach
 
Kräften allen Uebelständen abhalf, und auch die Schulden
 
möglichst zu mindern bestrebt war. Er blieb unverehelicht
 
und nach seinem im J. 1784 erfolgten Tode fiel das ganze
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Vermögen an seine beiden Schwäger Freiherren .von Olnaissen
 
und von Houve (2).
Diederich Grass, Inhaber der obern Kitzburg zu Fliesteden hatte mit seiner Gattin Gertrud Knor<ref>Die Familie Knor gehörte dem Lande von Wassenberg,und der <tt>nobilitas minorum gentium </tt>an.</ref>etwa vier Kinder:
Nachdem ich so zu Ende der Geschichte von Geyen gelangt
 
bin, gebe ich jetzt noch eine
 
Genealogie der Herren von Grass.
 
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Diederich Grass, Inhaber der obern Kitzburg zu Fliesteden
 
hatte mit seiner Gattin Gertrud Knor (3) etwa vier Kinder:
<references/>
(1) Die Freiherren von Grass haben keine öffentliche Aemter
wie Amtmannsstellen, bekleidet. Nur wurde obiger Herr zu Geyen
im J. 1750 von den Polheimer Buschbeerbten zum Holzgräven
ernannt. In diesem Amte hatte er den Deehant Johann Ad.
Stoesberg zum Vorgänger, gemäss folgendem Schreiben:
„Nachdem Jacob Weiler zu Pullein wehrender Zeit meines
Buschgräven Amt im pullemer St. Georgii Busch ohnerlaubter
maassen einen schwären Baum gehawen, und desshalben mir in
Buschstraaf'en verfallen, welche ich selbsten bey künftig brauchlicher
maassen angestellt werden sollendem Brüchten Verhoer einzutreiben
gemeint und willens bin, so wird sich wohl ietziger mir im Ambt
nachgefolgter Buschgräve v. Grass nit erkühnen in diesem punct.
mir Eingriff zu thuen und die mir zukommende und gebührende
Holtzbrüchten wegzunehmen, noch den Baum alss corpus delicti
sich zuzueygenen, widrigen fals an ihme H. v. Grass man alles zu
erhohlen schon wissen wird, und mich in diesem punct schadloss zu
machen.    Signatum Collen d. 15. Decembris 1751.“
(2) Die Erben von Houve verkauften im J. 1804 dem
Schwiegersohn des Herrn von Olmissen die Hälfte der Geyener
Burg, wie auch die Hälfte der Polheimer Wassermühle, nebst der
zu diesen beiden Hälften gehörigen Länderei. Die Mühle zu Polheim
war ein Lehen der Hofkammer zu Düsseldorf, und hatten die Erb-
pächter an die Churfürstliehe Kellnerei zu Bergheim jährlichs neun
Malter Roggen Erbpacht zu liefern.   Dieselbe hatte Zwang aufs Dorf.
(3) Die Familie Knor gehörte dem Lande von Wassenberg,
und der nobilitas minorum gentium an.

Version vom 28. August 2008, 10:23 Uhr

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von Palant, kam er zugleich in den Besitz des Hauses Borschemich[1]. Derselbe starb im J. 1767, und seine Hinterlassenschaft erbte auf seinen ältesten Sohn Anscharius Philippus Frh. von Grass. Von diesem ist nur zu melden, dass er ein sehr achtungswerther Herr war, der das Rechte liebte und suchte, und nach Kräften allen Uebelständen abhalf, und auch die Schulden möglichst zu mindern bestrebt war. Er blieb unverehelicht und nach seinem im J. 1784 erfolgten Tode fiel das ganze Vermögen an seine beiden Schwäger Freiherren von Olmissen und von Houve [2].


Nachdem ich so zu Ende der Geschichte von Geyen gelangt bin, gebe ich jetzt noch eine Genealogie der Herren von Grass.


A.

Diederich Grass, Inhaber der obern Kitzburg zu Fliesteden hatte mit seiner Gattin Gertrud Knor[3]etwa vier Kinder:



  1. Die Freiherren von Grass haben keine öffentliche Aemter wie Amtmannsstellen, bekleidet. Nur wurde obiger Herr zu Geyen im J. 1750 von den Polheimer Buschbeerbten zum Holzgräven ernannt. In diesem Amte hatte er den Dechant Johann Ad.Stoesberg zum Vorgänger, gemäss folgendem Schreiben:„Nachdem Jacob Weiler zu Pullein wehrender Zeit meines Buschgräven Amt im pullemer St. Georgii Busch ohnerlaubter maassen einen schwären Baum gehawen, und desshalben mir in Buschstraafen verfallen, welche ich selbsten bey künftig brauchlicher maassen angestellt werden sollendem Brüchten Verhoer einzutreiben gemeint und willens bin, so wird sich wohl ietziger mir im Ambt nachgefolgter Buschgräve v. Grass nit erkühnen in diesem punct mir Eingriff zu thuen und die mir zukommende und gebührende Holtzbrüchten wegzunehmen, noch den Baum alss corpus delicti sich zuzueygenen, widrigen fals an ihme H. v. Grass man alles zu erhohlen schon wissen wird, und mich in diesem punct schadloss zu machen. Signatum Collen d. 15. Decembris 1751.“
  2. Die Erben von Houve verkauften im J. 1804 dem Schwiegersohn des Herrn von Olmissen die Hälfte der Geyener Burg, wie auch die Hälfte der Polheimer Wassermühle, nebst der zu diesen beiden Hälften gehörigen Länderei. Die Mühle zu Polheim war ein Lehen der Hofkammer zu Düsseldorf, und hatten die Erbpächter an die Churfürstliehe Kellnerei zu Bergheim jährlichs neun Malter Roggen Erbpacht zu liefern.Dieselbe hatte Zwang aufs Dorf.
  3. Die Familie Knor gehörte dem Lande von Wassenberg,und der nobilitas minorum gentium an.