Wien/Archive/Allgemeine Tipps evangelischen Pfarrgemeinden A.B.: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 gestattete den Augsburgischen und Helvetischen Religionsverwandten ein ihrer Religion gemäßes Privatexerzitium. Durch das Protestantenpatent 1861 wurde die Evangelische Kirche A. u. H.B. gesetzlich als Korporation anerkannt und die Parität mit der katholischen Kirche hergestellt. Ab diesem Zeitpunkt führen sie auch Pfarrmatriken.
Das Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 gestattete den Augsburgischen und Helvetischen Religionsverwandten ein ihrer Religion gemäßes Privatexerzitium. Durch das Protestantenpatent 1861 wurde die Evangelische Kirche A. u. H.B. gesetzlich als Korporation anerkannt und die Parität mit der katholischen Kirche hergestellt. Ab diesem Zeitpunkt führen sie auch Pfarrmatriken.
===Mehrmalige Trauung===
Viele Personen, die sich in Wien ein zweites Mal verheiraten wollten, aber religiös gesinnt waren, wählten meist den Übertritt zur 'Altkatholischen Kirche'. Diese Kirche unterscheidet sich nur gering von der katholischen Kirche und erlaubt mehrfache Trauungen. An zweiter Stelle war der Übertritt in die die '''evangelische''' Kirche. Dies gilt insbesonders für die Zeit vor 1938. Insbesonders in der Zeit nach 1938 wurde eine Ziviltrauung gewählt (> Zivilmatrik Ma 63).





Version vom 1. November 2005, 12:33 Uhr

Allgemeine Tipps - evangelische Pfarrgemeinden A.B.

Es gelten die gleichen Tipps wie bei katholischen Pfarren.

Das Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 gestattete den Augsburgischen und Helvetischen Religionsverwandten ein ihrer Religion gemäßes Privatexerzitium. Durch das Protestantenpatent 1861 wurde die Evangelische Kirche A. u. H.B. gesetzlich als Korporation anerkannt und die Parität mit der katholischen Kirche hergestellt. Ab diesem Zeitpunkt führen sie auch Pfarrmatriken.

Mehrmalige Trauung

Viele Personen, die sich in Wien ein zweites Mal verheiraten wollten, aber religiös gesinnt waren, wählten meist den Übertritt zur 'Altkatholischen Kirche'. Diese Kirche unterscheidet sich nur gering von der katholischen Kirche und erlaubt mehrfache Trauungen. An zweiter Stelle war der Übertritt in die die evangelische Kirche. Dies gilt insbesonders für die Zeit vor 1938. Insbesonders in der Zeit nach 1938 wurde eine Ziviltrauung gewählt (> Zivilmatrik Ma 63).


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