Handelstribunal (Arrondissement): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Handelstribunal für das [[Arrondissement Münster]] hat denselben Gerichtsbezirk, wie das Tribunal der ersten Instanz, es besteht aus1 Präsidenten, 4 Richtern und 4 Suppleanten.
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Version vom 25. August 2008, 16:59 Uhr

Hierarchie:

Regional > Historisches Territorium > Kaiserreich Frankreich

Zusammensetzung

Das Handelstribunal für das Arrondissement Münster hat denselben Gerichtsbezirk, wie das Tribunal der ersten Instanz, es besteht aus1 Präsidenten, 4 Richtern und 4 Suppleanten.

Amtsgeschäfte

Die Amtsgeschäfte dieses Tribunals betreffen vorzüglich die Entscheidung solcher Streitfragen, die sich auf Verpflichtungen zwischen Kaufleu¬ten etc., ihren Dienern, in so fern sie Handels¬geschäfte zum Gegenstende haben, beziehen, und endlich gehört dahin die Beurtheilung und Ent¬scheidung solcher Streitigkeiten , die als Folge eines Bankerutes zu betrachten sind.

Quelle

  • Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).