Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/303: Unterschied zwischen den Versionen

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seit 1605 Hofprediger und Superintendent, seit 1610 zugleich Pastor zu Stadthagen, Professor des Gymnasiums daselbst und <tt>Dr. theol.)</tt> einen abgesonderten District gehabt, oder, wie es scheint, mit Michelbach in der Verwaltung der  Superintendentur gemeinschaftlich gewirkt habe, ist nicht vollkommen klar; er starb aber 1615, 29. Juli, also 10 Jahre vor Michelbach, und als sein Nachfolger trat 1615 <tt>Dr.</tt> Josua Stegmann ein (geboren zu Sulzfeld bei Meiningen 1588); er ward 1617 Doctor der Theologie, und ging 1621 von Stadthagen nach Rinteln, wohin das Gymnasium als Universität verlegt ward, als Professor mit Beibehaltung der Superintendentur, die er nach Michelbachs Tode 1625 bis zu seinem Ableben 1632 jedenfalls allein führte. Dem Professor der Theologie zu Rinteln (seit 1621, vorher zu Gießen und Straßburg), <tt>Dr.</tt> Johann Gisenius, wurde darauf die Superintendentur übertragen; 1633 hat er zu Nienstedten, 1639 in Elmshorn visitirt. Seine hiesigen Amtsverrichtungen aber hörten auf, als 1640 der Graf Otto VI. ohne männliche Erben mit Tode abging, und nun der Schauenburgische Antheil von Holstein an die Königliche und Gottorfer Linie gelangte.
 
Es kam 1640, 7. December, zu einer Theilung des angefallenen Landes zwischen König Christian IV. und Herzog Friederich III. Der König erhielt vier Fünftel, der Herzog ein Fünftel. Der Königliche Antheil, welcher den Namen der Herrschaft Pinneberg erhielt, befaßte die Kirchen zu Relling, Quickborn, Eppendorf, Ottensen, Nienstedten, Wedel, Uetersen, Seester und Herzhorn; der herzogliche Antheil oder das Amt Barmstedt nur die beiden Kirchen Barmstedt und Elmshorn. Es blieben indessen beide Antheile außer Verbindung mit dem übrigen Holstein, obgleich die Holsteinischen Landstände auf eine solche antrugen. Jeder Landesherr bestellte einen Drosten über seinen Antheil und für die kirchliche Aufsicht einen Propsten.
 
Der Herzog verordnete zum Propsten über das Amt Barmstedt seinen Holsteinischen Propsten Paul Sperling, der wenigstens
1643 als solcher fungirt hat, aber nicht länger als 1649. In diesem Jahre nämlich verkaufte der Herzog das Amt Barmstedt
mit aller Landeshoheit an den Königlichen Statthalter Christian Ranzau, und es ward 1650, 16. November, vom Kaiser dieses
Amt zu einer Reichsgrafschaft Ranzau erhoben, und damit der

Aktuelle Version vom 24. August 2008, 07:56 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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seit 1605 Hofprediger und Superintendent, seit 1610 zugleich Pastor zu Stadthagen, Professor des Gymnasiums daselbst und Dr. theol.) einen abgesonderten District gehabt, oder, wie es scheint, mit Michelbach in der Verwaltung der Superintendentur gemeinschaftlich gewirkt habe, ist nicht vollkommen klar; er starb aber 1615, 29. Juli, also 10 Jahre vor Michelbach, und als sein Nachfolger trat 1615 Dr. Josua Stegmann ein (geboren zu Sulzfeld bei Meiningen 1588); er ward 1617 Doctor der Theologie, und ging 1621 von Stadthagen nach Rinteln, wohin das Gymnasium als Universität verlegt ward, als Professor mit Beibehaltung der Superintendentur, die er nach Michelbachs Tode 1625 bis zu seinem Ableben 1632 jedenfalls allein führte. Dem Professor der Theologie zu Rinteln (seit 1621, vorher zu Gießen und Straßburg), Dr. Johann Gisenius, wurde darauf die Superintendentur übertragen; 1633 hat er zu Nienstedten, 1639 in Elmshorn visitirt. Seine hiesigen Amtsverrichtungen aber hörten auf, als 1640 der Graf Otto VI. ohne männliche Erben mit Tode abging, und nun der Schauenburgische Antheil von Holstein an die Königliche und Gottorfer Linie gelangte.

Es kam 1640, 7. December, zu einer Theilung des angefallenen Landes zwischen König Christian IV. und Herzog Friederich III. Der König erhielt vier Fünftel, der Herzog ein Fünftel. Der Königliche Antheil, welcher den Namen der Herrschaft Pinneberg erhielt, befaßte die Kirchen zu Relling, Quickborn, Eppendorf, Ottensen, Nienstedten, Wedel, Uetersen, Seester und Herzhorn; der herzogliche Antheil oder das Amt Barmstedt nur die beiden Kirchen Barmstedt und Elmshorn. Es blieben indessen beide Antheile außer Verbindung mit dem übrigen Holstein, obgleich die Holsteinischen Landstände auf eine solche antrugen. Jeder Landesherr bestellte einen Drosten über seinen Antheil und für die kirchliche Aufsicht einen Propsten.

Der Herzog verordnete zum Propsten über das Amt Barmstedt seinen Holsteinischen Propsten Paul Sperling, der wenigstens 1643 als solcher fungirt hat, aber nicht länger als 1649. In diesem Jahre nämlich verkaufte der Herzog das Amt Barmstedt mit aller Landeshoheit an den Königlichen Statthalter Christian Ranzau, und es ward 1650, 16. November, vom Kaiser dieses Amt zu einer Reichsgrafschaft Ranzau erhoben, und damit der