Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/118: Unterschied zwischen den Versionen
(automatisch angelegt) |
Kojtka (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Geschichte der kleinen deutschen Höfe1|117|125|119| | {{Geschichte der kleinen deutschen Höfe1|117|125|119|unkorrigiert}} | ||
Eile und verloren alle ihre Güter als „Rebellen." Ich gebe nun die Relation von der Huldigung der mecklenburgischen Stände an {{Sperrschrift|Wallenstein}} im Auszuge nach {{Sperrschrift|Franck}}<ref>Altes und neues Mecklenburg Buch 13, Seite 83 f.</ref> | |||
„Die angeordnete kaiserliche Commission wegen der Erbhuldigung in Mecklenburg bestand aus dem kaiserlichen Hofkammerrath {{Sperrschrift|Reinhard Walmerode}} auf Nyenburg und dem kaiserlichen Reichshofrath {{Sperrschrift|Johann von Obercamp}}. Diese ließen den 10./20. December 1629 ein gedrucktes Patent aus Halberstadt an die mecklenburgischen Landstände ergehen, sich am 19. Januar 1630 in Güstrow einzufinden. | |||
Als die vertriebenen Herzoge von Mecklenburg zu Lübeck diese Nachricht erhielten, so schrieben sie den 2. Januar an den Kaiser und am 14. Januar an. die Commissarien, baten, weil das Commissorium wider alle göttliche und menschliche Rechte erschlichen, mit der angesetzten Huldigung so lange einzuhalten, bis Antwort vom Kaiser zurückkäme. Hiervon schickten sie Abschrift an Ritter- und Landschaft, mit dem Ansinnen, die kaiserlichen Commissarien gleichfalls, inständigen Fleißes, dieserwegen anzulangen. Beide Schreiben überbrachte der Lübeck'sche Kanzleibote den 18. Januar, da schon Alles von Fremden in Güstrow wimmelte, gestalt daselbst auch 600 Soldaten einquartiert waren. Das Schreiben an Ritter- und Landschaft gab der Bote an die Landmarschälle ab, aber das an die Commissarien konnte er nicht am rechten Ort anbringen, der Diener des {{Sperrschrift|von Walmerode}} nahm es | |||
<references/> |
Version vom 23. August 2008, 17:26 Uhr
Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1 Eile und verloren alle ihre Güter als „Rebellen." Ich gebe nun die Relation von der Huldigung der mecklenburgischen Stände an Wallenstein im Auszuge nach Franck[1]
„Die angeordnete kaiserliche Commission wegen der Erbhuldigung in Mecklenburg bestand aus dem kaiserlichen Hofkammerrath Reinhard Walmerode auf Nyenburg und dem kaiserlichen Reichshofrath Johann von Obercamp. Diese ließen den 10./20. December 1629 ein gedrucktes Patent aus Halberstadt an die mecklenburgischen Landstände ergehen, sich am 19. Januar 1630 in Güstrow einzufinden.
Als die vertriebenen Herzoge von Mecklenburg zu Lübeck diese Nachricht erhielten, so schrieben sie den 2. Januar an den Kaiser und am 14. Januar an. die Commissarien, baten, weil das Commissorium wider alle göttliche und menschliche Rechte erschlichen, mit der angesetzten Huldigung so lange einzuhalten, bis Antwort vom Kaiser zurückkäme. Hiervon schickten sie Abschrift an Ritter- und Landschaft, mit dem Ansinnen, die kaiserlichen Commissarien gleichfalls, inständigen Fleißes, dieserwegen anzulangen. Beide Schreiben überbrachte der Lübeck'sche Kanzleibote den 18. Januar, da schon Alles von Fremden in Güstrow wimmelte, gestalt daselbst auch 600 Soldaten einquartiert waren. Das Schreiben an Ritter- und Landschaft gab der Bote an die Landmarschälle ab, aber das an die Commissarien konnte er nicht am rechten Ort anbringen, der Diener des von Walmerode nahm es
- ↑ Altes und neues Mecklenburg Buch 13, Seite 83 f.