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Bathsamste, den Canis-Hof vor der Hand ganz zu ignoriren, | |||
und die Junker bis zur Zeit der Lehenbriefe, nur als Guts- | |||
besitzer mit adligen Vorrechten zu betrachten., | |||
Ich will jetzt die Junker von Geyen der Reihe nach vor- | |||
führen , und an jeden anknüpfen, was der Mittheilung werth | |||
zu sein scheint. Conrad Joede, den der Leser in der grossen | |||
Genealogie Jüdden bei Fahne (p. 197) findet, ist der erste | |||
Junker, von dem die Geyener Briefschaften Nachricht geben. | |||
Demselben verkauften im J. 1443 die Ehegatten Heyntze von | |||
Harff und Gertrud von Geyen all ihr Erbe und Gut, Haus, | |||
Hof, Busch, Benden und Feld zu Geyen und Polheim, nebst | |||
anderthalb Morgen Artland zu Brauweiler, wie ihr Gertrud | |||
das alles nach Tod ihres Vaters Gerhard von Geyen anerfallen | |||
war. Heinrich von Geyen verkaufte demselben Conrad Joede | |||
im nächstfolgenden Jahr eine Erbrente von sechstehalb Malter | |||
Roggen, und setzte ihm zehntehalb Morgen Artland im Geyener | |||
Felde zum Unterpfande. | |||
Junker Conrad ist schon wenige Jahre nachher mit Tod | |||
abgegangen. Sein Sohn und Erbe ist Johann Joede. Aus der | |||
mitgetheilten Urkunde v. J. 1526 ersehen wir, dass dieser den | |||
Diederich von Redinghoven zum Nachfolger hatte. Nach Letz- | |||
terem finden wir die Herren von Frentz längere Zeit als Junker | |||
zu Geyen. Wie diese dorthin gekommen, würde man schon | |||
besser begreifen, wenn die auf eine alte Erbrente bezüglichen | |||
Briefschaften in ihrer Vollständigkeit vorlägen. Im J. 1450 | |||
verkauften nämlich die Ehegatten Ritter Friedrich Scheiffart | |||
von Merode zu Bornheim und Margaretha von Eideren an | |||
Conrad Joede's hinterlassene Wittwe Sophia und deren zwei | |||
Kinder eine unablösliche Erbrente von 36 Malter Roggen, aus | |||
den Gefällen der Herrschaft Neurath jährlichs zu erheben. | |||
Johann Joede vergünstigte im J. 1502, gegen Erlegung von | |||
600 Goldgulden binnen bestimmter Frist die Rente zu redimiren | |||
und damit die Herrschaft Neurath zu befreien. Allein man | |||
Hess den Termin verstreichen, und als man späterhin an die | |||
Ablöse dachte, wollten die Erben der Rentkäufer nicht mehr | |||
darauf eingehen. Die Sache hatte einen langen Prozess mit | |||
den Herren von Merode, sodann mit den Herren von Gymnich | |||
zu Vischel als Herren zu Neurath, zur Folge. Von den be- | |||
treffenden Akten hat sich indess hauptsächlich nur eine Facti |
Version vom 22. August 2008, 10:05 Uhr
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10 Bathsamste, den Canis-Hof vor der Hand ganz zu ignoriren, und die Junker bis zur Zeit der Lehenbriefe, nur als Guts- besitzer mit adligen Vorrechten zu betrachten., Ich will jetzt die Junker von Geyen der Reihe nach vor- führen , und an jeden anknüpfen, was der Mittheilung werth zu sein scheint. Conrad Joede, den der Leser in der grossen Genealogie Jüdden bei Fahne (p. 197) findet, ist der erste Junker, von dem die Geyener Briefschaften Nachricht geben. Demselben verkauften im J. 1443 die Ehegatten Heyntze von Harff und Gertrud von Geyen all ihr Erbe und Gut, Haus, Hof, Busch, Benden und Feld zu Geyen und Polheim, nebst anderthalb Morgen Artland zu Brauweiler, wie ihr Gertrud das alles nach Tod ihres Vaters Gerhard von Geyen anerfallen war. Heinrich von Geyen verkaufte demselben Conrad Joede im nächstfolgenden Jahr eine Erbrente von sechstehalb Malter Roggen, und setzte ihm zehntehalb Morgen Artland im Geyener Felde zum Unterpfande. Junker Conrad ist schon wenige Jahre nachher mit Tod abgegangen. Sein Sohn und Erbe ist Johann Joede. Aus der mitgetheilten Urkunde v. J. 1526 ersehen wir, dass dieser den Diederich von Redinghoven zum Nachfolger hatte. Nach Letz- terem finden wir die Herren von Frentz längere Zeit als Junker zu Geyen. Wie diese dorthin gekommen, würde man schon besser begreifen, wenn die auf eine alte Erbrente bezüglichen Briefschaften in ihrer Vollständigkeit vorlägen. Im J. 1450 verkauften nämlich die Ehegatten Ritter Friedrich Scheiffart von Merode zu Bornheim und Margaretha von Eideren an Conrad Joede's hinterlassene Wittwe Sophia und deren zwei Kinder eine unablösliche Erbrente von 36 Malter Roggen, aus den Gefällen der Herrschaft Neurath jährlichs zu erheben. Johann Joede vergünstigte im J. 1502, gegen Erlegung von 600 Goldgulden binnen bestimmter Frist die Rente zu redimiren und damit die Herrschaft Neurath zu befreien. Allein man Hess den Termin verstreichen, und als man späterhin an die Ablöse dachte, wollten die Erben der Rentkäufer nicht mehr darauf eingehen. Die Sache hatte einen langen Prozess mit den Herren von Merode, sodann mit den Herren von Gymnich zu Vischel als Herren zu Neurath, zur Folge. Von den be- treffenden Akten hat sich indess hauptsächlich nur eine Facti