Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/112: Unterschied zwischen den Versionen
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:die Sache sollte auf Actien ausgeführt werden, von dem auf 750,000 Thaler angesetzten Kostenanschlage waren schon 600,000 unterzeichnet, die landesherrliche Bestätigung unterm 3. Juli 1794 ertheilt und dennoch lies es die mecklenburgische Involenz nicht zur Ausführung kommen. Monatsschrift für Mecklenburg, Jahrgang 1794 S. 261 ff. ERst in neuester Zeit hat sich die Sache durchsetzen lassen. | |||
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Version vom 27. Juli 2008, 12:03 Uhr
Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1
lenstein bei dem Regiment, welches er einsetzte, im FInanzfache als Kammerpräsident bediente, war ein eingeborner Mecklenburger von einer der in den deutschen Grafschaft Schwerin eingekommenen sächsischen Familien, Hans Heinrich von der Lühe, der sich mit vieler Energie jener Pläne Wallenstein's für das Landeswohl annahm, obgleich ihm dies später theuer zu stehen kam, indem er nach Restitution der Landesherrschaft durch Gustav Adolf in schwere Ungnade fiel und längere Zeit im Exile leben mußte. Zum Präsidenten seines Geheimen Raths ernannte Wallenstein, wie Lisch bemerkt[1], vorzüglich zum „Ansehen und zur volksthümlichen Repräsentation, einen anderweiten mecklenburgischen Edelmann, Gebhard von Moltke auf Toitenwinkel, der später noch viel härter, als der Kammerpräsident von der Lühe von den zurückkehrenden Herzogen angesehen wurde: die Familie Moltke, welche seit dem vierzehnten Jahrhundert zu den reichbegütertsten und mächtigsten in Mecklenburg gehörte, hat damals einen großen Fall gethan, um sich später wieder in Dänemark aufzurichten, wo sie bekanntlich noch heut zu Tage große
- die Sache sollte auf Actien ausgeführt werden, von dem auf 750,000 Thaler angesetzten Kostenanschlage waren schon 600,000 unterzeichnet, die landesherrliche Bestätigung unterm 3. Juli 1794 ertheilt und dennoch lies es die mecklenburgische Involenz nicht zur Ausführung kommen. Monatsschrift für Mecklenburg, Jahrgang 1794 S. 261 ff. ERst in neuester Zeit hat sich die Sache durchsetzen lassen.
- ↑ Geschichte des Hauses Hahn II. S. 336.