Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/079: Unterschied zwischen den Versionen

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für jeden Käthner. Auch das Dorf Danquarstorf kam endlich 1536 wieder in Besitz des Capitels, welches dafür Jürgen von Ahlefeldt zu einer stattlichen Verehrung Ein Hundert Gulden in Münze zustellte. Christian III. hatte diese Sache, wie geschrieben wird, „In triumph der victorien in Frölicheit“ vergessen. Kaum hatte das Capitel so durch große Aufopferungen sein Fortbestehen gesichert, ohne daß noch die Angelegenheit wegen der nächsten Blschofswahl und der Herausgabe von Eutin erledigt war, als der Bischof Heinrich Bockholt 1535, 25. März, zu Hamburg mit Tode abging und zwar, wie in einem alten Verzeichniß der Bischöfe angeführt wird, vergiftet. Es kam nun darauf an, mit wem der bischöfliche Stuhl wieder besetzt werden sollte, und der Dechant Parper, aus dessen Aufzeichnungen das bisher Angeführte entlehnt ist, machte darauf aufmerksam, daß man bei der Wahl berücksichtigen möge, wie die bedrückte Kirche wiederum zum Hause Eutin und des Stifts Gütern kommen möchte, sonst gäbe es einen Bischof ohne ewige Güter, welches ja ganz kläglich sei. Man faßte dies wohl auf, und setzte in den Eid, den alle Domherren zu schwören pflegten, ehe sie zur Wahl schritten, nach den herkömmlichen Punkten diesmal auch, jeder solle, wenn die Wahl auf ihn fiele, allen Fleiß anwenden, daß der Herzog von Holstein ihm das Schloß Eutin mit den Stiftsgütern ohne Entgeld oder Bezahlung wieder herausgebe, auch von dem zwanzigsten Pfennig und andern aufgelegten Beschwerden befreie, er solle auch die abgebrannten Gebäude wieder bauen und das Schloß nach dem Willen des Fürsten befestigen auf seine eigenen Kosten, und für das, was er so in des Stiftes Nutzen wende, den Lohn nur vom Geber alles Guten erwarten. Diese Bedingungen erscheinen auffallend, wenn man erwägt, daß es dabei doch auch auf den Herzog vornehmlich ankam, finden aber ihre volle Erklärung darin, daß der Mann bereits gefunden war, dem die Bischofswürde zu Theil werden sollte, und für den Fall seiner Erwählung ohne Zweifel Alles schon mit dem Herzoge in Richtigkeit gebracht war, eben weil es der Mann war, den er gerade haben wollte. Es war <tt>Dr.</tt> Detlev von Reventlow, Propst zu Reinbek, der schon Friederichs I. Kanzler gewesen war und bei Christian III. auch hoch angeschrieben stand. Selber, wie vorhin bemerkt, Domherr zu Lübeck, war er nun durch diesen Eid gebunden und bestätigte diesen Eid, als er einhellig erwählt worden
war, mit Hand und Siegel. So war die Wahlgerechtigkeit des

Aktuelle Version vom 19. Juli 2008, 16:40 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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für jeden Käthner. Auch das Dorf Danquarstorf kam endlich 1536 wieder in Besitz des Capitels, welches dafür Jürgen von Ahlefeldt zu einer stattlichen Verehrung Ein Hundert Gulden in Münze zustellte. Christian III. hatte diese Sache, wie geschrieben wird, „In triumph der victorien in Frölicheit“ vergessen. Kaum hatte das Capitel so durch große Aufopferungen sein Fortbestehen gesichert, ohne daß noch die Angelegenheit wegen der nächsten Blschofswahl und der Herausgabe von Eutin erledigt war, als der Bischof Heinrich Bockholt 1535, 25. März, zu Hamburg mit Tode abging und zwar, wie in einem alten Verzeichniß der Bischöfe angeführt wird, vergiftet. Es kam nun darauf an, mit wem der bischöfliche Stuhl wieder besetzt werden sollte, und der Dechant Parper, aus dessen Aufzeichnungen das bisher Angeführte entlehnt ist, machte darauf aufmerksam, daß man bei der Wahl berücksichtigen möge, wie die bedrückte Kirche wiederum zum Hause Eutin und des Stifts Gütern kommen möchte, sonst gäbe es einen Bischof ohne ewige Güter, welches ja ganz kläglich sei. Man faßte dies wohl auf, und setzte in den Eid, den alle Domherren zu schwören pflegten, ehe sie zur Wahl schritten, nach den herkömmlichen Punkten diesmal auch, jeder solle, wenn die Wahl auf ihn fiele, allen Fleiß anwenden, daß der Herzog von Holstein ihm das Schloß Eutin mit den Stiftsgütern ohne Entgeld oder Bezahlung wieder herausgebe, auch von dem zwanzigsten Pfennig und andern aufgelegten Beschwerden befreie, er solle auch die abgebrannten Gebäude wieder bauen und das Schloß nach dem Willen des Fürsten befestigen auf seine eigenen Kosten, und für das, was er so in des Stiftes Nutzen wende, den Lohn nur vom Geber alles Guten erwarten. Diese Bedingungen erscheinen auffallend, wenn man erwägt, daß es dabei doch auch auf den Herzog vornehmlich ankam, finden aber ihre volle Erklärung darin, daß der Mann bereits gefunden war, dem die Bischofswürde zu Theil werden sollte, und für den Fall seiner Erwählung ohne Zweifel Alles schon mit dem Herzoge in Richtigkeit gebracht war, eben weil es der Mann war, den er gerade haben wollte. Es war Dr. Detlev von Reventlow, Propst zu Reinbek, der schon Friederichs I. Kanzler gewesen war und bei Christian III. auch hoch angeschrieben stand. Selber, wie vorhin bemerkt, Domherr zu Lübeck, war er nun durch diesen Eid gebunden und bestätigte diesen Eid, als er einhellig erwählt worden war, mit Hand und Siegel. So war die Wahlgerechtigkeit des