Gemeinde Heinrichswalde: Unterschied zwischen den Versionen

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d) Einheimischer: Christ. Lemcke.
d) Einheimischer: Christ. Lemcke.


Am 26.9.1803 erließ http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Wilhelm_III._%28Preu%C3%9Fen%29 König Friedrich Wilhelm III. (Preußen) eine Kabinettsorder, mit der das uneingeschränkte Eigentum an den Höfen, Äckern und Wiesen auf die Landwirte in den drei Ämtern übertragen wurde. Für die Ablösung des Erbstandsgeldes mußte ein einmaliger Abfindungsbetrag von 48 316 Talern und 12 Silbergroschen gezahlt werden. Die Aufhebung zur Pflicht der Ableistung von Naturaldiensten kostete weitere 1317 Taler und 5 Silbergroschen und 5 Pfennig.
Am 26.9.1803 erließ [[http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Wilhelm_III._%28Preu%C3%9Fen%29]] König Friedrich Wilhelm III. (Preußen) eine Kabinettsorder, mit der das uneingeschränkte Eigentum an den Höfen, Äckern und Wiesen auf die Landwirte in den drei Ämtern übertragen wurde. Für die Ablösung des Erbstandsgeldes mußte ein einmaliger Abfindungsbetrag von 48 316 Talern und 12 Silbergroschen gezahlt werden. Die Aufhebung zur Pflicht der Ableistung von Naturaldiensten kostete weitere 1317 Taler und 5 Silbergroschen und 5 Pfennig.
Es gab Probleme mit dem schlechten Ackerboden, der durch Flugsand (Dünensand) zur Bearbeitung unbrauchbar wurde. Zur Behebung des Problems wurde Strandhafer an den gefährdeten Stellen angepflanzt. Der Oberförster Meißner aus Rothemühl brachte aus Swinemünde die Pflanzen mit. Schließlich mußte noch ein Waldgebiet abgeholzt werden (der sog. "Oehrt") abgeholzt werden und das daneben liegende Bruchland entwässert werden.
Es gab Probleme mit dem schlechten Ackerboden, der durch Flugsand (Dünensand) zur Bearbeitung unbrauchbar wurde. Zur Behebung des Problems wurde Strandhafer an den gefährdeten Stellen angepflanzt. Der Oberförster Meißner aus Rothemühl brachte aus Swinemünde die Pflanzen mit. Schließlich mußte noch ein Waldgebiet abgeholzt werden (der sog. "Oehrt") abgeholzt werden und das daneben liegende Bruchland entwässert werden.



Version vom 1. Juni 2008, 12:18 Uhr

Disambiguation notice Heinrichswalde ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Heinrichswalde.

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Mecklenburg-Vorpommern > Landkreis Uecker-Randow > Amt Torgelow-Ferdinandshof > Gemeinde Heinrichswalde

Datei:Lokal Gemeinde Heinrichswalde.png
Lokalisierung der Gemeinde Heinrichswalde innerhalb des Amtes Torgelow-Ferdinandshof

Einleitung

Heinrichswalde ist eine Gemeinde im Landkreis Uecker-Randow im Osten Mecklenburg-Vorpommerns. Bis zum 31. Dezember 2004 war die Gemeinde Verwaltungszentrum des gleichnamigen Amtes. Sie gehört nun zum Amt Torgelow-Ferdinandshof mit Sitz in der Stadt Torgelow.

Wappen

Datei:Wappen Gemeinde Heinrichswalde.png


Allgemeine Information

Die Gemeinde Heinrichswalde umfasst eine Fläche von 14,30 km².


Politische Einteilung

Der Gemeinde Heinrichswalde sind keine Ortsteile zugeordnet, nur der Wohnplatz Ausbau. Heinrichswalde gehört zum Landkreis Uecker-Randow und ist dem Amt Torgelow-Ferdinandshof zugeordnet; Adresse der Amtsverwaltung: Bahnhofstr.2, 17358 Torgelow. Der Ort Heinrichswalde hat 509 Einwohner (31.12.2006).


Datei:Karte Gemeinde Heinrichswalde.png

Kirchliche Zugehörigkeit

Heinrichswalde gehört zum Kirchenkreis Pasewalk unter dem Dach der Pommerschen Evangelischen Kirche.

Zur Landeskirche http://www.kirche-mv.de/Pommern.pommern.0.html Zum Kirchenkreis http://www.kirchenkreis-pasewalk.de/


Geschichte

Der Ortsname wurde von König Friedrich Wilhelm I. [1] zu Ehren des Generalpächters dieses Gebietes, Henrici, verliehen.

Das Dorf wurde im Rahmen der friderizianischen Kolonisation 1737 als Vorwerk des Amtes Torgelow angelegt. 1748 kamen Kolonisten aus Süddeutschland (aus der Pfalz), denen Unterkünfte, Acker- und Wiesenland, Befreiung vom Militärdienst und freie Religionsausübung zugesagt worden war. Als die sechs Bauern, sechs Halbbauern und 18 Kossäten in Heinrichswalde eintrafen, mussten sie sich entgegen der Zusage ihr Land erst selbst roden; danach wurde ihnen das Land vom Generalpächter Henrici nicht nach pommerschem Maß, sondern nach Magdeburger Maß vermessen, was für jeden Bauern 7000 m² Ackerland weniger bedeutete.

Zusätzlich zu diesem Betrug forderte der Generalpächter Henrici die Pacht in brandenburgischen Münzen, ihre Schwerarbeit wurde aber in sundischen Schillingen entlohnt, so dass sie beim Umtausch Verluste hinnehmen mussten. In ihrem Privileg waren keine Dienstleistungen auf dem Vorwerk Heinrichswalde erwähnt, Henrici jun. verlangte sie dennoch von den Siedlern. Ein jahrzehntelanger Streit begann zwischen den Kolonisten und der Kriegs- und Domänenkammer in Stettin.

Am 23.2.1763 wurde die 30 Landwirte aus Heinrichswalde zu einer Besprechung nach Ferdinandshof geladen. Dem Kriegsrat von Protzen gelang es nach anfänglichem Widerstand der Bauern, die Verhandlungsführer Greinert und Wittmann zur Anerkennung ihrer Dienstpflicht zu bringen. Die 30 Halbbauern von Heinrichwalde erhielten ihre Hofbriefe. Ein Hofbrief beinhaltete den sog. Laßbesitz. Bei Vererbung des Hofes war immer noch die Zustimmung des Amtes erforderlich. Im Laufe der Jahre kam es trotz der Vereinbarungen immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen den Bauern und den staatlichen Behörden.

1769 Generalpächter Henrici, zuständig für die Ämter Ueckermünde, Torgelow und Königsholland, muß Bankrott anmelden. Sein Nachfolger wird Amtmann Ingermann. Die Bedingungen der Pacht werden mit der Pommerschen Kammer neu ausgehandelt. Wegen des anerkannt schlechten Ackerbodens wurden alle Pächter nur als Halbbauern eingestuft. Die Einnahmen aus der Pacht für das Vorwerk entfielen. Es entstanden Einnahmeausfälle, die die Staatskasse nicht tragen wollte. Deshalb mußten die Halbbauern von Heinrichswalde den Ausfall mit der Ableistung von Naturaldiensten ausgleichen, die an die Vorwerke Mühlenhof und Wilhelmsburg gingen. Aufgrund von Versäunnissen und Unerfahrenheit des Generalpächters Ingermann entstand ein Konflikt mit den Bauern in Heinrichswalde. Die Pommersche Kammer und der Pächter wandten sich nun auch in dieser Sache an den König Friedrich d. Gr. Dieser stimmte aber nicht in allen Dingen seinen Beamten zu. Der König verbot jede militärische Exekution gegen die Bauern von Heinrichswalde und ordnete eine genaue Untersuchung an.

1771 wurden die Sprecher von Heinrichswalde, Christian Wittmann, Joh. Lauffer und Georg Greinert, zeitweilig inhaftiert. Die Bauern schalteten auch das Generaldirektorium in Berlin und König Friedrich II. in ihren Streit ein. Der neue Generalpächter Ingermann versuchte, auch Pasewalker Dragoner einzusetzen, um die Bauern zu den Naturaldiensten zu zwingen. Schließlich kam der Streit 1774 zu einem Ende: In Hofbriefen erhielten sie ihren Besitz als Eigentum bestätigt. Vom Generaldirektorium wurde dies am 4.11.1775 bestätigt. Danach wurde der Hofbrief für folgende Wirte ausgestellt:

a) aus dem Reiche: Michael Wipf, Paul Köchle, Phil. Rieß, Jac. Köchle, Christian Wittmann, David Hasenfuß, Jac Schnurr, Friedrich Köchle, Christoph Ziegeler, Georg Köchle, Andreas Wittmann, Joh. Lauffer, Friedrich Wipf, Reinhold Werner, Michel Gillert.

b) aus dem Sächsischen: Christoph Brockwitz, Georg Greinert.

c) aus Mecklenburg: Christian Schwarz, Jac. Suhr, Ernst Mantei, Mich. Bugenhagen, Jac. Krüger, Christ. Heise, Carl Arndt, Ewald Schünemann, Chr. Schultz, Christoph Schultz, Joh. Suhr, Friedrich Müller.

d) Einheimischer: Christ. Lemcke.

Am 26.9.1803 erließ [[2]] König Friedrich Wilhelm III. (Preußen) eine Kabinettsorder, mit der das uneingeschränkte Eigentum an den Höfen, Äckern und Wiesen auf die Landwirte in den drei Ämtern übertragen wurde. Für die Ablösung des Erbstandsgeldes mußte ein einmaliger Abfindungsbetrag von 48 316 Talern und 12 Silbergroschen gezahlt werden. Die Aufhebung zur Pflicht der Ableistung von Naturaldiensten kostete weitere 1317 Taler und 5 Silbergroschen und 5 Pfennig. Es gab Probleme mit dem schlechten Ackerboden, der durch Flugsand (Dünensand) zur Bearbeitung unbrauchbar wurde. Zur Behebung des Problems wurde Strandhafer an den gefährdeten Stellen angepflanzt. Der Oberförster Meißner aus Rothemühl brachte aus Swinemünde die Pflanzen mit. Schließlich mußte noch ein Waldgebiet abgeholzt werden (der sog. "Oehrt") abgeholzt werden und das daneben liegende Bruchland entwässert werden.

Vergl. Quelle: Zentrales Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg, Generaldirektorium, Pommern, Tit. LXIII, Sect. 3, Nr. 46

Literatur: Der Kreis Ueckermünde bis 1945, Manfred Vollack, Hamburg 1981, Seite 429.

1954 wurde die einmalige Naturschönheit um Heinrichswalde (Galenbecker See) von Helmut Drechsler besucht und in dem Buch Wildschwäne über Uhlenhorst beschrieben. Im Gegenzug hat der frühere Chef des FDGB Harry Tisch, der in Heinrichswalde geboren wurde, später in diesem Naturgebiet für die DDR-Elite ein exklusives Jagdgebiet eingerichtet, zu dem die Bürger von Heinrichwalde keinen Zutritt hatten.

Seit der Wende wurde viel getan, um das Ortsbild zu verbessern. Seit 1992 wurde der Ortskern (Gehwege, Straßenbeleuchtung) mit Hilfe der Städtebauförderung umfassend saniert. Die Erneuerungen betrafen auch die Kindertagesstätte und die Feuerwehr. Im Kreis-, Landes- und Bundeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ konnte Heinrichswalde sehr gute Platzierungen erreichen.

Genealogische und historische Gesellschaften

Genealogische Gesellschaften

Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Der Kreis Ueckermünde bis 1945 - Ein pommersches Heimatbuch. Manfred Vollack. Hamburg 1981.



Informationen aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>HEILDEJO63VO</gov>