Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/033: Unterschied zwischen den Versionen
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erblich an sich brachte. — Noch sei bemerkt, dass Wilhelm | Kaufbrief, von der Wittwe des Goedert von Broichusen erblich an sich brachte. — Noch sei bemerkt, dass Wilhelm von Eller der Jüngere seine ''„Helffte van den wilden perden yp demFoirste by Einer gelegen So wie mich die an erstorffen ind an eruallen synt van dode mynre seilger moder"'' im J.1464 dem Adolph Quad, und die andere Hälfte, die ihm nach Tod seines Bruders Johann anerfallen war, im J. 1501 dem Coen von Eynenberg verkaufte. | ||
von Eller der Jüngere seine „Helffte van den wilden perden | |||
yp demFoirste by Einer gelegen So wie mich die an erstorffen | Adolph Quad war Amtmann zu Angermund,<ref>Als solcher kommt er schon im J. 1438 vor. In einer Urkunde v. J. 1464 erscheint er als Churfürstlicher Amtmann zu Kaiserswerth.</ref>und stand als solcher und als getreuer Rath bei seinem Landesherrn in hoher Achtung. Herzog Gerhard, dem er durch Vorschuss eines bedeutenden Kapitals aus der Verlegenheit geholfen hatte,verpfändete ihm Schloss, Amt und Kellnerei von Angermund nebst seiner Honschaft von Eller, und bezeigte ihm späterhin,im J. 1459, für den geleisteten Dienst noch dadurch seine besondere Erkenntlichkeit, dass er dessen Mühle auf der Düsselbach als Zwangsmühle für die ganze Honschaft Eller erklärte, und demselben überdies noch den ihm von einem bei Calcum gelegenen Gut jährlichs fallenden Zehenden erliess. — Calcum betreffend, so war Adolph Quad in dortiger Gegend schon wenigstens seit 1444 begütert. In diesem Jahre kaufte er nämlich von Lutgardis von Bellinghoven Wittwe des Heinrich Romlian von Calcum genannt Leuchtmar, und Gerhard | ||
ihrem Sohne, den Hof genannt die Vogtei, nebst dem Hofe zu Zeppenheim ,<ref>Die Vogtei, den Hof zu Zeppenheim nebst noch einigen andern Gütern verkaufte Werner Frh. von Harff zu Geilenkirchen im J. 1670 dem Lüdger Frh. von Winckelhausen Herrn zu Merloe,Calcum —.</ref>von denen dieser an das Gotteshaus zu Kaiserswerth, jener an das zu Gandersheim lehenrührig war.Gemäss einer Quitancie der Abtissin Sophia zu Gandersheim v. J. 1456 hatte Adolph Quad von diesem Gotteshause über dies noch den „Vroennenhoeff "(Frohnhof) zu Calcum in Pachtung. In den Beilagen habe ich eine Urkunde v J. 1445 mitgetheilt, gemäss welcher Catharina von der Leyten Wittwe des Zeris von Calcum ihre dortigen leibzüchtigen Güter dem | |||
1464 dem Adolph Quad, und die andere Hälfte, die ihm nach | |||
Tod seines Bruders Johann anerfallen war, im J. 1501 dem | |||
Coen von Eynenberg verkaufte. | ---- | ||
Adolph Quad war Amtmann zu Angermund | |||
als solcher und als getreuer | <references/> | ||
hoher Achtung. Herzog Gerhard, dem er durch Vorschuss | |||
eines bedeutenden Kapitals aus der Verlegenheit geholfen hatte, | |||
verpfändete ihm Schloss, Amt und Kellnerei von Angermund | |||
nebst seiner Honschaft von Eller, und bezeigte ihm späterhin, | |||
im J. 1459, für den geleisteten Dienst noch dadurch seine | |||
besondere Erkenntlichkeit, dass er dessen Mühle auf der | |||
Düsselbach als Zwangsmühle für die ganze Honschaft Eller | |||
erklärte, und demselben überdies noch den ihm von einem bei | |||
Calcum gelegenen Gut jährlichs fallenden Zehenden erliess. — | |||
Calcum betreffend, so war Adolph Quad in dortiger Gegend | |||
schon wenigstens seit 1444 begütert. In diesem Jahre kaufte | |||
er nämlich von Lutgardis von Bellinghoven Wittwe des | |||
ihrem Sohne, den Hof genannt die Vogtei, nebst dem Hofe | |||
zu | |||
Kaiserswerth, jener an das zu Gandersheim lehenrührig war. | |||
Gemäss einer Quitancie der | |||
v. J. 1456 hatte Adolph Quad von diesem Gotteshause über | |||
dies noch den „Vroennenhoeff (Frohnhof) zu Calcum | |||
Pachtung. In den Beilagen habe ich eine Urkunde v J. 1445 | |||
mitgetheilt, gemäss welcher Catharina von der Leyten Wittwe | |||
des Zeris von Calcum ihre dortigen leibzüchtigen Güter dem | |||
Version vom 29. Mai 2008, 09:24 Uhr
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Kaufbrief, von der Wittwe des Goedert von Broichusen erblich an sich brachte. — Noch sei bemerkt, dass Wilhelm von Eller der Jüngere seine „Helffte van den wilden perden yp demFoirste by Einer gelegen So wie mich die an erstorffen ind an eruallen synt van dode mynre seilger moder" im J.1464 dem Adolph Quad, und die andere Hälfte, die ihm nach Tod seines Bruders Johann anerfallen war, im J. 1501 dem Coen von Eynenberg verkaufte.
Adolph Quad war Amtmann zu Angermund,[1]und stand als solcher und als getreuer Rath bei seinem Landesherrn in hoher Achtung. Herzog Gerhard, dem er durch Vorschuss eines bedeutenden Kapitals aus der Verlegenheit geholfen hatte,verpfändete ihm Schloss, Amt und Kellnerei von Angermund nebst seiner Honschaft von Eller, und bezeigte ihm späterhin,im J. 1459, für den geleisteten Dienst noch dadurch seine besondere Erkenntlichkeit, dass er dessen Mühle auf der Düsselbach als Zwangsmühle für die ganze Honschaft Eller erklärte, und demselben überdies noch den ihm von einem bei Calcum gelegenen Gut jährlichs fallenden Zehenden erliess. — Calcum betreffend, so war Adolph Quad in dortiger Gegend schon wenigstens seit 1444 begütert. In diesem Jahre kaufte er nämlich von Lutgardis von Bellinghoven Wittwe des Heinrich Romlian von Calcum genannt Leuchtmar, und Gerhard ihrem Sohne, den Hof genannt die Vogtei, nebst dem Hofe zu Zeppenheim ,[2]von denen dieser an das Gotteshaus zu Kaiserswerth, jener an das zu Gandersheim lehenrührig war.Gemäss einer Quitancie der Abtissin Sophia zu Gandersheim v. J. 1456 hatte Adolph Quad von diesem Gotteshause über dies noch den „Vroennenhoeff "(Frohnhof) zu Calcum in Pachtung. In den Beilagen habe ich eine Urkunde v J. 1445 mitgetheilt, gemäss welcher Catharina von der Leyten Wittwe des Zeris von Calcum ihre dortigen leibzüchtigen Güter dem
- ↑ Als solcher kommt er schon im J. 1438 vor. In einer Urkunde v. J. 1464 erscheint er als Churfürstlicher Amtmann zu Kaiserswerth.
- ↑ Die Vogtei, den Hof zu Zeppenheim nebst noch einigen andern Gütern verkaufte Werner Frh. von Harff zu Geilenkirchen im J. 1670 dem Lüdger Frh. von Winckelhausen Herrn zu Merloe,Calcum —.