Wohnplatz: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Verschiedene Bedeutungen: Deutsches Reich 1895) |
|||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
* Wohnplatz im engeren Sinne: Hierunter fallen nur die von einer Stadt oder Gemeinde "abgesonderten Gemeindeteile", also Siedlungen mit eigenem Namen, die vom Hauptort räumlich getrennt sind und im Laufe der Geschichte schon immer zu dieser Gemeinde gehörten. | * Wohnplatz im engeren Sinne: Hierunter fallen nur die von einer Stadt oder Gemeinde "abgesonderten Gemeindeteile", also Siedlungen mit eigenem Namen, die vom Hauptort räumlich getrennt sind und im Laufe der Geschichte schon immer zu dieser Gemeinde gehörten. | ||
In dieser Bedeutung wird der Wohnplatz im GOV verwendet. Ist eine Angabe möglich, um welche Siedlungsform es sich genau handelt, sollte diese angegeben werden. | In dieser Bedeutung wird der Wohnplatz im GOV verwendet. Ist eine Angabe möglich, um welche Siedlungsform es sich genau handelt, sollte diese angegeben werden. | ||
===Zeitzeichen Deutsches Reich 1895=== | |||
* Wohnplatz, Wohnplätze; allgemein separat liegende Orte, Stadtteile, Dörfer, Vorwerke, Höfe, einzelne Gebäude (z.B. Mühlenkomplex) etc. So umfassen zum Beispiel die „3 Wohnplätze“ in der Landgemeinde Ebersdorf, Kreis Neurode, | |||
# das [[Dorf]] Ebersdorf, | |||
# die [[Kolonie]] Eichhorn und | |||
# die Kolonie Neuebersdorf.</br> | |||
Der „1 Wohnplatz“ in der Gemeinde Eisenberg/March (Ruda nad Morava) bedeutet, dass die Gemeinde nur das Dorf Eisenberg umfasst, das bedeutet Eisenberg ist [[Ortsgemeinde]]. | |||
* Quelle: [[Hic Leones]] | |||
==[[GOV]]-Objekttyp== | ==[[GOV]]-Objekttyp== |
Version vom 8. Mai 2008, 05:55 Uhr
Verschiedene Bedeutungen
Bei einem Wohnplatz als Oberbegriff für eine Siedlungsform sind zwei Bedeutungen zu unterscheiden:
- Wohnplatz im weiteren Sinne: Hierunter fallen alle Siedlungsformen, wie z.B. Stadt, Dorf, Weiler, Ortsteil, Stadtteil, Stadtbezirk. In diesem Sinne wird die Bezeichnung "Wohnplatz" allerdings heute nur noch sehr selten gebraucht.
- Wohnplatz im engeren Sinne: Hierunter fallen nur die von einer Stadt oder Gemeinde "abgesonderten Gemeindeteile", also Siedlungen mit eigenem Namen, die vom Hauptort räumlich getrennt sind und im Laufe der Geschichte schon immer zu dieser Gemeinde gehörten.
In dieser Bedeutung wird der Wohnplatz im GOV verwendet. Ist eine Angabe möglich, um welche Siedlungsform es sich genau handelt, sollte diese angegeben werden.
Zeitzeichen Deutsches Reich 1895
- Wohnplatz, Wohnplätze; allgemein separat liegende Orte, Stadtteile, Dörfer, Vorwerke, Höfe, einzelne Gebäude (z.B. Mühlenkomplex) etc. So umfassen zum Beispiel die „3 Wohnplätze“ in der Landgemeinde Ebersdorf, Kreis Neurode,
Der „1 Wohnplatz“ in der Gemeinde Eisenberg/March (Ruda nad Morava) bedeutet, dass die Gemeinde nur das Dorf Eisenberg umfasst, das bedeutet Eisenberg ist Ortsgemeinde.
- Quelle: Hic Leones
GOV-Objekttyp
129 - Wohnplatz - {deu=Wohnplatz, rus=населённый пункт}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Beispiel aus dem GOV
<gov>AMSEINJO51QN</gov>
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Wohnplatz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |