Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/302: Unterschied zwischen den Versionen

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Kirchspiele finden, die nach ihrem Umfange manchen Schleswigischen Harden gleichkommen. Der Grund davon ist, zum Theil wenigstens, in dem Zehntenwesen zu suchen.
 
Beginnen wir nun mit Stormarn, so müssen wir nothwendig zuvörderst bei dem Punkte verweilen, wo nicht nur die Hauptkirche des Gaues war, sondern auch die Mutterkirche des ganzen Nordens. Es ist die Metropolis Hamburg<ref>Beiläufig sei hier angemerkt, daß es lediglich ein Versehen ist, wenn oben S. 3 die Urkunde im Hamburg. Urkundenb. S. 62, das Recht der Erwählung eines Erzbischofes betreffend, von Kaiser Heinrich III. aus dem Jahre 1003, nicht angeführt worden.</ref>. Die Stadt war an einem höchst günstig gelegenen Punkte angelegt, gerade da, wo die Flußschiffahrt und Seeschiffahrt sich begegnen. Karl d. Gr. hatte die Hamm-Burg zum Schutze und zur Ausbreitung des Christenthums im Norden gegründet in der Niederung am Zusammenflusse der Elbe, Alster und Bille. Die Burg, vermuthlich anfänglich von keinem großen Umfange, schloß die Kirche in sich, wie es der Sicherheit wegen gleichfalls in Lübeck der Fall war. Nach wiederholten Zerstörungen der Burg und Kirche, zuletzt 1072, währte es bis nach 1106, ehe die Kirche wieder zu Stande kam und dann weiter ausgebaut ward<ref>Der ehrwürdige Dom wurde im Jahre 1806 abgebrochen. Derselbe hatte einen hohen Thurm mit vier kleinen Nebenthürmchen.</ref>. Im Jahre 1248 war das Gebäude dermaßen baufällig, daß es, wie urkundlich bezeugt wird, von allen Seiten den Einsturz drohte. Erzbischof Gerhard II. von Bremen ertheilte einen Ablaß von vierzig Tagen für diejenigen, welche den Bau der S. Marien-Kirche in Hamburg unterstützten. Und zehn Jahre später war die Kirche noch im Ausbaue begriffen, denn Erzbischof Hildebold von Bremen ertheilte abermals einen Ablaß von vierzig Tagen Buße für die den Bau Unterstützenden, und der Papst Alexander IV. erließ am 4. Juli 1259 einen Ablaßbrief für diejenigen, welche die S. Marien-Kirche zu Hamburg an den Tagen der Himmelfahrt und der Geburt S. Mariä besuchten<ref>Hamburg. Urkundenb. S. 460, 528-29.</ref>.
 
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Version vom 5. Mai 2008, 15:52 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Kirchspiele finden, die nach ihrem Umfange manchen Schleswigischen Harden gleichkommen. Der Grund davon ist, zum Theil wenigstens, in dem Zehntenwesen zu suchen.

Beginnen wir nun mit Stormarn, so müssen wir nothwendig zuvörderst bei dem Punkte verweilen, wo nicht nur die Hauptkirche des Gaues war, sondern auch die Mutterkirche des ganzen Nordens. Es ist die Metropolis Hamburg[1]. Die Stadt war an einem höchst günstig gelegenen Punkte angelegt, gerade da, wo die Flußschiffahrt und Seeschiffahrt sich begegnen. Karl d. Gr. hatte die Hamm-Burg zum Schutze und zur Ausbreitung des Christenthums im Norden gegründet in der Niederung am Zusammenflusse der Elbe, Alster und Bille. Die Burg, vermuthlich anfänglich von keinem großen Umfange, schloß die Kirche in sich, wie es der Sicherheit wegen gleichfalls in Lübeck der Fall war. Nach wiederholten Zerstörungen der Burg und Kirche, zuletzt 1072, währte es bis nach 1106, ehe die Kirche wieder zu Stande kam und dann weiter ausgebaut ward[2]. Im Jahre 1248 war das Gebäude dermaßen baufällig, daß es, wie urkundlich bezeugt wird, von allen Seiten den Einsturz drohte. Erzbischof Gerhard II. von Bremen ertheilte einen Ablaß von vierzig Tagen für diejenigen, welche den Bau der S. Marien-Kirche in Hamburg unterstützten. Und zehn Jahre später war die Kirche noch im Ausbaue begriffen, denn Erzbischof Hildebold von Bremen ertheilte abermals einen Ablaß von vierzig Tagen Buße für die den Bau Unterstützenden, und der Papst Alexander IV. erließ am 4. Juli 1259 einen Ablaßbrief für diejenigen, welche die S. Marien-Kirche zu Hamburg an den Tagen der Himmelfahrt und der Geburt S. Mariä besuchten[3].


  1. Beiläufig sei hier angemerkt, daß es lediglich ein Versehen ist, wenn oben S. 3 die Urkunde im Hamburg. Urkundenb. S. 62, das Recht der Erwählung eines Erzbischofes betreffend, von Kaiser Heinrich III. aus dem Jahre 1003, nicht angeführt worden.
  2. Der ehrwürdige Dom wurde im Jahre 1806 abgebrochen. Derselbe hatte einen hohen Thurm mit vier kleinen Nebenthürmchen.
  3. Hamburg. Urkundenb. S. 460, 528-29.