Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/194: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2|193|198|195|unvollständig}}
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2|193|198|195|unkorrigiert}}
 
Kriege<ref>Vgl. O. Beneke, Hamburgische Geschichten und Sagen. (Hamb. 1854) S. 78 ff.</ref>“, in welchem wiederholt Gefechte mit Stöcken, Steinen und Schleudern geliefert wurden. Die Alten nahmen auf beiden Seiten Partei für die Schüler, und das Feldgeschrei auf der Seite der Neustädter war: „hie S. Nicolas“ auf der der Altstädter: „hie Sancta Maria“. Die Sache wurde so ernsthaft, daß es zu schweren Verwundungen, ja selbst zu Tödtungen kam.
 
Da wurde endlich nach mehrjährigen derartigen Befehdungen Wandel geschafft mittelst Einigung des Domcapitels mit dem Stadtrathe. Aber erst im Jahre 1337 gedieh die streitige Angelegenheit zu einem definitiven Tractat zwischen Capitel und Rath, indem der Erzbischof Giselbert die streitigen Punkte vermittelte. Nach diesem Abkommen sollte dem Scholasticus künftig die Aufsicht über die Nicolaischule, ebenso wie über das Marianum zustehen (<tt>tenebit et possidebit in sua custodia</tt>), nicht minder das Recht, die Lehrer zu ernennen. Der Scholasticus des Capitels hatte folglich in diesem Hauptpunkte vollständig gesiegt. In solchem Sinne war noch weiter vereinbart, daß die gereifteren Schüler der Nicolaischule immer in das Marianum übertraten, auch die Nicolaischüler an den hohen Festtagen, zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten, an den Festen der Jungfrau Maria und an den Sonntagen zwischen Ostern und Pfingsten, regelmäßig die Domkirche besuchen und an den dortigen Processionen Theil nehmen sollten.
 
Hiernach war also die Unterordnung der neuen Schule unter den Scholasticus anerkannt, so daß ihm über die Nicolaischule dieselben Rechte zustanden wie über die Domschule, und die Stadtschule in der That im Verhältnisse zum Marianum am Dom wie eine Elementarschule gestellt. Doch schon im nächstfolgenden Jahre, 1338, erhoben sich neue Schwierigkeiten und Streithändel, wovon als Ursache angegeben wird, daß die Bürgerschaft den Inhalt des Vergleiches ganz unleidlich gefunden habe und daher demselben nicht nachkommen wollte. Als darauf im nächsten Jahre, 1339, vom Erzbischof Kirchenvisitation in Hamburg gehalten ward, fand er dort bei der Priesterschaft so viele Mißbräuche und Dienstvernachlässigungen vor, daß er sich veranlaßt sah, an das Capitel ein sehr nachdrückliches
 
----
<references />

Version vom 23. April 2008, 17:57 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  3. Band  |  4. Band
2. Band  |  Inhalt des 2. Bandes
<<<Vorherige Seite
[193]
Nächste Seite>>>
[195]
Datei:SH-Kirchengeschichte-2.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Kriege[1]“, in welchem wiederholt Gefechte mit Stöcken, Steinen und Schleudern geliefert wurden. Die Alten nahmen auf beiden Seiten Partei für die Schüler, und das Feldgeschrei auf der Seite der Neustädter war: „hie S. Nicolas“ auf der der Altstädter: „hie Sancta Maria“. Die Sache wurde so ernsthaft, daß es zu schweren Verwundungen, ja selbst zu Tödtungen kam.

Da wurde endlich nach mehrjährigen derartigen Befehdungen Wandel geschafft mittelst Einigung des Domcapitels mit dem Stadtrathe. Aber erst im Jahre 1337 gedieh die streitige Angelegenheit zu einem definitiven Tractat zwischen Capitel und Rath, indem der Erzbischof Giselbert die streitigen Punkte vermittelte. Nach diesem Abkommen sollte dem Scholasticus künftig die Aufsicht über die Nicolaischule, ebenso wie über das Marianum zustehen (tenebit et possidebit in sua custodia), nicht minder das Recht, die Lehrer zu ernennen. Der Scholasticus des Capitels hatte folglich in diesem Hauptpunkte vollständig gesiegt. In solchem Sinne war noch weiter vereinbart, daß die gereifteren Schüler der Nicolaischule immer in das Marianum übertraten, auch die Nicolaischüler an den hohen Festtagen, zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten, an den Festen der Jungfrau Maria und an den Sonntagen zwischen Ostern und Pfingsten, regelmäßig die Domkirche besuchen und an den dortigen Processionen Theil nehmen sollten.

Hiernach war also die Unterordnung der neuen Schule unter den Scholasticus anerkannt, so daß ihm über die Nicolaischule dieselben Rechte zustanden wie über die Domschule, und die Stadtschule in der That im Verhältnisse zum Marianum am Dom wie eine Elementarschule gestellt. Doch schon im nächstfolgenden Jahre, 1338, erhoben sich neue Schwierigkeiten und Streithändel, wovon als Ursache angegeben wird, daß die Bürgerschaft den Inhalt des Vergleiches ganz unleidlich gefunden habe und daher demselben nicht nachkommen wollte. Als darauf im nächsten Jahre, 1339, vom Erzbischof Kirchenvisitation in Hamburg gehalten ward, fand er dort bei der Priesterschaft so viele Mißbräuche und Dienstvernachlässigungen vor, daß er sich veranlaßt sah, an das Capitel ein sehr nachdrückliches


  1. Vgl. O. Beneke, Hamburgische Geschichten und Sagen. (Hamb. 1854) S. 78 ff.