Urkundenbuch Oppen, Band 1/X: Unterschied zwischen den Versionen
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Zeitalter, d, h. vom Jahre 150l) ab, aus verschiedenen Archiven stoß, unter denen das Berliner Geheime Staats- und das Kammergerichts-Ärchiv, das Dresdener Hauptstnatsarchi« und das Staatsarchiv zu Magdeburg obenan stehen. Viele Hunderte — weit mehr als tausend — Urkunden waren das Ergebnih der bezüglichen Forschungen, die im Verein mit sachkundigen Freunden, College» und Gehülfen mit ausdauerndem Eifer unternommen wurden. | |||
Die Lehnsuerhältnisse der v, Oppen zur Mark Brandenburg wegen ihrer Hauptgüter Fredersdorf — ein alter Besitz des Hochstifts Brandenburg — Schlalach und Nichel, später auch der niederlausitzischen und neumärkischen Güter, bedingten einerseits die Einsicht des märkischen Prouinzial-Archivs zu Berlin als hauptsächlichster 8«cl«8 mlltsnas, wie anderseits die Benutzung des sächsischen Hauptstaatsarchius zu Dresden für den reichen Grundbesitz des Geschlecht« in Belzig und in dessen nächster Umgebung. Dazu kam noch, daß vom Anfange des 16, Jahrhunderts ab — zuerst mit dem Landeshauptmann von Ruppin Matthias u. Oppen — ununterbrochen Mitglieder des Geschlechts in den verschiedensten Verhältnissen zum Hause Brandenburg und bei demselben in mehr oder minder hohen und bedeutenden Aemtern und Würben, namentlich Jagd- und Forstbedienungen gestanden hatten, sodaß es an Dokumenten über ihre Personalien dort nicht fehlen konnte. Waren beide Archive auch an Original-Urkunden, was Lehnbiiefe, Con-sense und Confirmationen von Verträgen anlangt, aus sehr natürlichen Gründen arm, da diese urschriftlichen Ausfertigungen für die Familie selbst bestimmt waren, so stoß der Strom der Abschriften und Concepte solcher Dokumente neben zahlreichen Originalschreiben, von Mitgliedern des Geschlechts und von Anderen in deren Angelegenheiten ausgegangen, auf das allerreichlichste. In gleicher Weise steuerten die zahlreichen Lehnsacten des Kammergerichts zu Berlin, als der brandenburgischen Lehnscurie, bei der auch eine ansehnliche Zahl der einst beim Obeilandesgericht zu Frankfurt und dem sächsischen Hofgericht (wegen der Belzig'-schen Güter) aufbewahrten Lehnsacten vereinigt waren, zu der Urkunbcnsammlung bei, wie auch das Amtsgericht zu Dresden, als zeitiger Lehnshuf für die altsächsischen Lehen. | |||
Das Staatsarchiv zu Magdeburg war aber nicht viel weniger reich an Urkunden und sonstigen Schriftstücken verschiedener Art zur Geschichte de« Geschlechts v. Oppen, ja für eine spätere Periode eine hervorragend bedeutende Fundgrube für sie. Lag auch keines der alten Oppenschen Hauptgüter im Erzstift Magdeburg oder in einem sonstigen der den Sprengel unseres Archive« bildenden Bezirke — von kleineren Besitzungen, wie der vom Erzstift zu Lehen gehenden Zindelmühle bei Treuenbriezen abgesehen, von der zahlreiche Lehnsdokumente vorhanden waren, während über den Besitz des gegen Ende des vorigen Jahrhunderts erworbenen Ritterguts zu Narbn das (demzufolge auch benutzte) Lehnsarchw des Oberlandesgerichts in Naumburg genügendes Material darbot, — so hatte doch |
Version vom 23. April 2008, 14:58 Uhr
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Zeitalter, d, h. vom Jahre 150l) ab, aus verschiedenen Archiven stoß, unter denen das Berliner Geheime Staats- und das Kammergerichts-Ärchiv, das Dresdener Hauptstnatsarchi« und das Staatsarchiv zu Magdeburg obenan stehen. Viele Hunderte — weit mehr als tausend — Urkunden waren das Ergebnih der bezüglichen Forschungen, die im Verein mit sachkundigen Freunden, College» und Gehülfen mit ausdauerndem Eifer unternommen wurden. Die Lehnsuerhältnisse der v, Oppen zur Mark Brandenburg wegen ihrer Hauptgüter Fredersdorf — ein alter Besitz des Hochstifts Brandenburg — Schlalach und Nichel, später auch der niederlausitzischen und neumärkischen Güter, bedingten einerseits die Einsicht des märkischen Prouinzial-Archivs zu Berlin als hauptsächlichster 8«cl«8 mlltsnas, wie anderseits die Benutzung des sächsischen Hauptstaatsarchius zu Dresden für den reichen Grundbesitz des Geschlecht« in Belzig und in dessen nächster Umgebung. Dazu kam noch, daß vom Anfange des 16, Jahrhunderts ab — zuerst mit dem Landeshauptmann von Ruppin Matthias u. Oppen — ununterbrochen Mitglieder des Geschlechts in den verschiedensten Verhältnissen zum Hause Brandenburg und bei demselben in mehr oder minder hohen und bedeutenden Aemtern und Würben, namentlich Jagd- und Forstbedienungen gestanden hatten, sodaß es an Dokumenten über ihre Personalien dort nicht fehlen konnte. Waren beide Archive auch an Original-Urkunden, was Lehnbiiefe, Con-sense und Confirmationen von Verträgen anlangt, aus sehr natürlichen Gründen arm, da diese urschriftlichen Ausfertigungen für die Familie selbst bestimmt waren, so stoß der Strom der Abschriften und Concepte solcher Dokumente neben zahlreichen Originalschreiben, von Mitgliedern des Geschlechts und von Anderen in deren Angelegenheiten ausgegangen, auf das allerreichlichste. In gleicher Weise steuerten die zahlreichen Lehnsacten des Kammergerichts zu Berlin, als der brandenburgischen Lehnscurie, bei der auch eine ansehnliche Zahl der einst beim Obeilandesgericht zu Frankfurt und dem sächsischen Hofgericht (wegen der Belzig'-schen Güter) aufbewahrten Lehnsacten vereinigt waren, zu der Urkunbcnsammlung bei, wie auch das Amtsgericht zu Dresden, als zeitiger Lehnshuf für die altsächsischen Lehen. Das Staatsarchiv zu Magdeburg war aber nicht viel weniger reich an Urkunden und sonstigen Schriftstücken verschiedener Art zur Geschichte de« Geschlechts v. Oppen, ja für eine spätere Periode eine hervorragend bedeutende Fundgrube für sie. Lag auch keines der alten Oppenschen Hauptgüter im Erzstift Magdeburg oder in einem sonstigen der den Sprengel unseres Archive« bildenden Bezirke — von kleineren Besitzungen, wie der vom Erzstift zu Lehen gehenden Zindelmühle bei Treuenbriezen abgesehen, von der zahlreiche Lehnsdokumente vorhanden waren, während über den Besitz des gegen Ende des vorigen Jahrhunderts erworbenen Ritterguts zu Narbn das (demzufolge auch benutzte) Lehnsarchw des Oberlandesgerichts in Naumburg genügendes Material darbot, — so hatte doch